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Verifizierung unter CBAM – Wichtige Erkenntnisse und Leitlinien für eine effektive Vorbereitung (Teil 2)

Die Verwendung tatsächlicher CBAM-Daten kann die CBAM-bezogenen Kosten für Importeure erheblich senken. Allerdings müssen wesentliche Datenpunkte – wie direkte spezifische graue Emissionen oder spezifische einzubeziehende kostenlose Zuteilung– in verifizierter Form vorliegen, um in einer CBAM-Erklärung verwendet werden zu können.

In dieser Serie (Teil 1 finden Sie hier) behandeln wir die wichtigsten Prozesse und Anforderungen für die Verifizierung nach CBAM sowie unsere Erfahrungen bei der Vorbereitung von CBAM-Anmeldern, Lieferanten und Nicht-EU-Produzenten. Dieser zweite Teil diskutiert Leitlinien und Hilfestellungen für Betreiber von Anlagen, die sich auf die Verifizierung im Rahmen des CBAM vorbereiten wollen.

Vorbereitung auf die Verifikation: Anforderungen

Während der Übergangsphase der CBAM-Implementierung (2023–2025) konnten Betreiber von Anlagen in Drittländern CBAM-Daten ihren EU-basierten Kunden über die offizielle CBAM-Kommunikationsvorlage für Anlagen (die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer aktualisierten Version), das O3CI-Portal des CBAM-Registers (Verifizierungsberichte werden nur hier ausgestellt) oder andere Mittel wie die von carboneer entwickelte EFDA-Vorlage bereitstellen. Während alle derartigen Dokumentationen der berechneten Daten im CBAM-Rahmen als Emissionsbericht gelten, stellen sie lediglich das Endergebnis eines vollständigen CBAM-Datenüberwachungs-, Erhebungs- und Berechnungsprozesses dar.

Ab Beginn der CBAM-Regelphase am 1. Januar 2026 müssen alle CBAM-Daten für das Kalenderjahr 2026, die zur Verifizierung vorgesehen sind, untermauert werden. Betreiber benötigen daher einen strukturierten und konformen Ansatz zur Datenüberwachung und -berechnung (siehe Abbildung 1), einschließlich:

  • Entwicklung eines Überwachungsplans (monitoring plan) und Umsetzung der beschriebenen Methoden und Verfahren gemäß den Überwachungs- und Berechnungsregeln der Durchführungsverordnung 2025/2547,
  • Erstellung eines Emissionsberichts (emissions report), der relevante Daten von Vorläufer-Lieferanten und den eigenen Produktionsprozessen des Betreibers einbezieht, und den final berechneten CBAM-Daten,
  • Zusammenstellung von Dokumentationen und Beweisen, die gemeldete Informationen aus internen und/oder externen Quellen unterstützen.

Abbildung 1: Komponenten eines CBAM-konformen Systems zur Datenerhebung und Berechnung für verifizierte CBAM-Daten (Quelle: carboneer)

Das fehlende Fundament: der Überwachungsplan

Ohne einen Überwachungsplan, der die Systeme und Methoden zur Erstellung CBAM-relevanter Daten auf Installationsebene beschreibt und dokumentiert, kann keine Verifizierung stattfinden. Ein solches Überwachungssystem muss den neuen Berechnungsregeln gemäß den Durchführungsverordnungen 2025/2547, 2025/2620 (Anpassung aufgrund kostenloser Zuteilung) und 2025/2621 (Standardemissionswerte) entsprechen. Konkret muss der Überwachungsplan auf Englisch erstellt werden und unter anderem folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung und Diagramm der Anlage, die Produktionsprozesse, Produkte und die Systemgrenze definiert,
  • Liste und Beschreibung von Emissionsquellen und Aktivitätsdaten, Berechnungsregeln und Vorläuferinformationen,
  • Beschreibung des Datenmanagements, der Kontrollverfahren und der Qualitätssysteme zur Gewährleistung zuverlässiger und genauer CBAM-Daten.

Nach aktuellen Informationen der EU-Kommission wird keine offizielle Vorlage für einen Überwachungsplan bereitgestellt. Stattdessen müssen Betreiber von Anlagen in Drittländern daher selbst anlagenspezifische Überwachungspläne und -systeme entwerfen und umsetzen. Um unsere Arbeit mit Produzenten von CBAM-Waren weltweit zu unterstützen, hat carboneer eine Überwachungsplan-Vorlage entwickelt, die aktuelle CBAM-Berechnungsregeln und Anforderungen enthält (siehe Auszüge in Abbildung 2).

Abbildung 2: Auszüge aus der carboneer Vorlage eines CBAM-Überwachungsplans (Quelle: carboneer)

CBAM-Vorbereitung: Erkenntnisse aus praktischer Erfahrung

Bei der Berechnung der CBAM-Daten in den vergangenen Jahren haben wir wiederholt beobachtet, dass viele Produzenten nicht ausreichend auf die regulatorische und methodische Komplexität der CBAM-spezifischen Regeln vorbereitet sind. Die verstärkte Nutzung der CBAM-Kommunikationsvorlage oder der EFDA-Vorlage von carboneer hat die Verfügbarkeit von grundlegenden Emissions- und Aktivitätsdaten verbessert. Plausibilität und interne Konsistenz dieser Daten bleiben jedoch oft schwach oder sogar zweifelhaft. Häufige Probleme sind:

  • Fragmentierte Datensätze
  • Inkonsistente oder inkompatible Einheiten
  • Unerklärliche Veränderungen im Laufe der Zeit und falsche Überwachungsperioden
  • Fehlende oder unvollständige Überwachungssysteme

Auch wenn kommende EU-Leitdokumente und Webinare bestimmte Aspekte und Erwartungen klären können, werden sie nicht die Notwendigkeit ersetzen, dass Produzenten robuste interne Überwachungssysteme einrichten müssen, um „verifizierungsbereit“ zu werden.

Eine grundlegende Herausforderung besteht darin, dass vielen Produzenten weiterhin formelle CBAM-Überwachungspläne und dokumentierte Datenerhebungsverfahren fehlen, die für eine Verifizierung durch Dritte unerlässlich sind. Mangels klarer Beschreibungen von Systemgrenzen, Zuteilungsregeln und Datenquellen können Verifizierer nicht zuverlässig beurteilen, ob die gemeldeten Werte vollständig und korrekt sind. Solche Mängel könnten zu einer negativen Verifizierungserklärung oder einem langwierigen Verifizierungsprozess führen, mit möglichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit verifizierter Daten für die Frist der CBAM-Erklärung am 30. September 2027.

Über strukturelle Probleme hinaus haben wir häufig festgestellt, dass Produzenten entweder nicht alle erforderlichen CBAM-Datenpunkte gemäß den neuen CBAM-Berechnungsregeln berechnen oder durch die Auslagerung von wichtiger CBAM-bezogenen Aufgaben in Sicherheit gewiegt werden. Kritische Datenpunkte wie die spezifisch einzubeziehende kostenlose Zuteilung (SEFA) fehlen oft, werden falsch interpretiert oder werden mit inkonsistenten Annahmen berechnet. Ebenso fehlen vielen Betreibern CBAM-konforme Daten ihrer Vorläufer-Lieferanten und sie sind daher auf Standardfaktoren oder grobe Schätzungen angewiesen. Diese Lücken können zu finanziellen Risiken und Reputationsrisiken führen, da EU-Importeure bei ihren kommerziellen Entscheidungen auf diese Informationen schon jetzt angewiesen sind.

CBAM-Daten in Wettbewerbsvorteil verwandeln: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zur Unterstützung für Importeure und Produzenten folgen die Projekte zur CBAM-Verifizierung bei carboneer typischerweise einer strukturierten Abfolge von Phasen (siehe Abbildung 3):

  1. CBAM-Lückenanalyse: Identifikation methodischer Schwächen, Datenlücken und potenzielle Risikoanalyse
  2. Entwicklung eines Überwachungsplans: Etablierung eines systematischen und anlagenspezifischen Ansatzes zur Datenerhebung
  3. Berechnung der CBAM-Daten: Umsetzung des Überwachungsplans, Sammlung von Primärdaten sowie Berechnung grauer Emissionen und einzubeziehender kostenloser Zuteilung
  4. Workshops und Schulungen für das Personal: Aufbau langfristiger CBAM-Kapazitäten innerhalb der Organisation, um die Kapazität zur Erfassung und Berechnung von Daten sowie der Vorbereitung auf Verifizierung inhouse sicherzustellen
Schritt-für-Schritt-Projektstruktur zur CBAM-Verifikationsvorbereitung durch carboneer (Quelle: carboneer)

Abbildung 3: Schritt-für-Schritt-Projektstruktur zur CBAM-Verifikationsvorbereitung durch carboneer (Quelle: carboneer)

Durch die frühzeitige Identifizierung von Datenlücken, einer optimierten Datenerhebung und die Implementierung skalierbarer Prozesse können Lieferanten und Importeure sicherstellen, dass ihre Prozesse mit der CBAM-Methodik und Verifizierungsstandards übereinstimmen.Die Vorbereitung der CBAM-Verifizierung im Jahr 2026 wird für Importeure und Produzenten entscheidend sein – insbesondere, wenn die kommerzielle Rentabilität von Produkten gefährdet sein könnte, falls Importeure gezwungen sind, auf hohe Fehlwerte zurückzufallen.

 

Verifizierung unter CBAM – Wichtige Erkenntnisse und Leitlinien für eine effektive Vorbereitung (Teil 1)

Die Verwendung tatsächlicher CBAM-Daten kann die CBAM-bezogenen Kosten für Importeure erheblich senken. Allerdings müssen wesentliche Datenpunkte – wie direkte spezifische graue Emissionen oder spezifische einzubeziehende kostenlose Zuteilung – in verifizierter Form vorliegen, um in einer CBAM-Erklärung verwendet werden zu können.

In dieser Serie behandeln wir die wichtigsten Prozesse und Anforderungen für die Verifizierung nach CBAM sowie unsere Erfahrungen bei der Vorbereitung von CBAM-Anmeldern, Lieferanten und Nicht-EU-Produzenten. Der erste Teil konzentriert sich auf die kommerzielle Bedeutung verifizierter Daten sowie auf die Akkreditierungs- und Verifizierungsprozesse.

Kommerzieller Wert: Verifizierte CBAM-Daten vs. Standardwerte

Seit 2026 unterliegen alle von CBAM erfassten Importe Zahlungspflichten. Die Kosten bleiben jedoch ungewiss, nicht nur weil die CBAM-Zertifikatspreise für die verbleibenden Quartale 2026 erst ex-post bekannt sein werden, sondern auch, weil viele Importeure keine Klarheit über die Verfügbarkeit und Plausibilität tatsächlicher CBAM-Emissionsdaten der Lieferanten haben.

Das entscheidende Risiko: Wenn Lieferanten bis zum 30. September 2027 keine verifizierten CBAM-Emissionsdaten vorlegen können, müssen Importeure mit Standardwerten berichten, die typischerweise deutlich höher sind. Dies könnte die gemeldeten Emissionen dramatisch erhöhen und zu erheblichen Kostensteigerungen führen – womöglich im Bereich von hunderten Euro pro Tonne – was Importe wirtschaftlich untragbar macht (siehe unseren Artikel hier). Abbildung 1 gibt einen Überblick über die CBAM-Kosten für Importe von Rohren aus verschiedenen Ländern auf Basis von Standardemissionswerten.

Abbildung 1: CBAM-Kosten pro Tonne Rohre CN 7306 6199, basierend auf dem carboneer-Modell CBAMCC. Modellierungsannahmen: Import im ersten Quartal 2026, CBAM-Zertifikatspreis 75 €, Standardwerte, keine CO2-Preise in der Lieferkette gezahlt (Quelle: carboneer).

Verifizierte CBAM-Daten bieten daher einen großen kommerziellen Wert, insbesondere für Importe aus Ländern, die mit strafenden Standardwerten konfrontiert sind. Der Zugang zu verifizierten Daten kann die CBAM-Kosten potenziell auf null senken und so die Wettbewerbsfähigkeit sowohl von Nicht-EU-Lieferanten als auch von Importeuren sichern.

Eine zentrale Herausforderung ergibt sich aus der Aufteilung der Aufgaben: Emissionen und Daten entstehen auf Lieferantenebene, während die finanzielle Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten beim Importeur liegt. Dies wirft wichtige Fragen zur Kostenverteilung auf – zum Beispiel, ob die Kostenerhöhungen vom Lieferanten oder vom CBAM-Anmelder getragen werden sollten, insbesondere wenn Lieferanten bereits nicht verifizierte tatsächliche Daten vorlegen und somit Kostenabschätzungen ermöglichen. Potenzielle Ansätze umfassen:

  1. Absicherungsstrategien durch Lieferanten ermöglichen es, Produkte einschließlich CBAM-Kosten anzubieten
  2. Lieferantenverträge beinhalten definierte Aufschläge oder Rabatte, abhängig von der Verfügbarkeit finaler verifizierter Daten

Die Verfügbarkeit tatsächlicher CBAM-Daten in verifizierter Form ist jedoch durch strenge und komplexe Berechnungsregeln und Verifizierungsanforderungen, wie sie in der CBAM-Verordnung und den entsprechenden umsetzenden und delegierten Akte festgelegt sind, eingeschränkt. Während unserer Arbeit mit Importeuren und Nicht-EU-Produzenten von CBAM-Waren stoßen wir auf wiederkehrende Fragen und Missverständnisse hinsichtlich der Berechnung und Verifizierung von CBAM-Daten. Einige dieser Themen wollen wir hier klären und die relevanten Prozesse beleuchten.

Potenzieller Engpass: Akkreditierung für CBAM-Verifizierung

Verifizierungsstellen dürfen eine Überprüfung nach CBAM nur durchführen, wenn sie von einer Nationalen Akkreditierungsstelle (National Accreditation Body: NAB) eines EU-Mitgliedstaates akkreditiert sind. Bis heute wurde keine Verifizierungsstelle offiziell akkreditiert. Es wird erwartet, dass die NABs bis Mai 2026 CBAM-Akkreditierungsprogramme öffnen (so hat die DAkkS als NAB für Deutschland das Verfahren schon geöffnet), mit einem vorläufigen Zeitplan für die ersten Akkreditierungen bis Ende 2026. Akkreditierte Prüfstellen sollen frühestens ab September 2026 Zugang zum CBAM-Register erhalten. Die Akkreditierung, geregelt in der delegierten Verordnung (EU) 2025/2551, ist oft ein mehrmonatiger Prozess, der darauf ausgelegt ist, die Fähigkeit und Expertise der Verifizierer in Bezug auf die spezifischen Regeln zur CBAM-Datenüberwachung und -berechnung (z. B. graue Emissionen und einzubeziehende kostenlose Zuteilung) sicherzustellen.

Mehrere international tätige Verifizierungsstellen sind bereits im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) akkreditiert und werden wahrscheinlich auch die ersten offiziellen Prüfstellen sein, die für den CBAM-Bereich akkreditiert werden. Verifizierungsstellen, die eine Akkreditierung nach CBAM beantragen, müssen nicht aus der EU kommen. Sie können ebenfalls in Drittländern ansässig sein. Bis heute haben allerdings nur 6 von 21 NABs bestätigt, dass sie ihre Akkreditierungsprozesse für Antragsteller aus Drittländern öffnen werden (siehe Überblick in Tabelle 1).

Tabelle 1: Liste der nationalen Akkreditierungsstellen für CBAM-Verifizierer in der EU

Land Nationale Akkreditierungsstelle (inkl. Links) Akkreditierung von Antragstellern in Drittländern
Österreich Akkreditierung Austria (AA)
Belgien Belgian Accreditation Council (BELAC)
Kroatien Croatian Accreditation Agency (HAA)
Tschechien Czech Accreditation Institute (CAI)
Dänemark Danish Accreditation Fund (DANAK)
Finnland Finnish Accreditation Service (FINAS)
Frankreich Comité français d’accréditation (COFRAC) Yes
Deutschland Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
Griechenland Hellenic Accreditation System (ESYD) Yes
Ungarn National Accreditation Authority (NAH)
Italien Ente Italiano di Accreditamento (Accredia) Yes
Lettland Latvian National Accreditation Bureau (LATAK)
Litauen Lithuanian Accreditation Bureau (LA)
Niederlande Raad voor Accreditatie (RvA) Yes
Norwegen Norsk akkreditering (NA)
Polen Polskie Centrum Akredytacji (PCA) Yes
Portugal Instituto Português de Acreditação (IPAC)
Rumänien Romanian Accreditation Association (RENAR)
Slowenien Slovenska Akreditacija (SA)
Spanien Entidad Nacional de Acreditación (ENAC)
Schweden Swedish Board for Accreditation and Conformity Assessment (Swedac) Yes

In unserer Arbeit stoßen wir häufig auf „Zertifizierungen“ oder „Verifizierungen“ von CBAM-Daten durch Dritte, die bei genauerer Betrachtung weder den CBAM-Datenberechnungsregeln noch den Verifizierungsstandards entsprechen. Vier Hauptengpässe könnten Importeure daran hindern, verifizierte Daten in ihrer CBAM-Erklärung zum 30. September 2027 zu verwenden:

  1. Begrenzte Verfügbarkeit akkreditierter Verifizierungsstellen und Prüfer
  2. Kurzer Zeitraum für die Verifizierung (Jan–Sep 2027)
  3. Verifizierungsanforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  4. Moderates Niveau der Vorbereitung von Produzenten

Eine rechtzeitige Vorbereitung der Verifizierung durch Betreiber von Anlagen in Drittländern, welche CBAM-Gütern herstellen bereits im Jahr 2026 ist entscheidend, um diese Risiken zu mindern, das Vertrauen in CBAM-Daten zu stärken und somit die potenziellen Kosten für CBAM-Anmelder zu senken.

Ein komplexer und langwieriger Prozess: Wie die CBAM-Verifizierung funktioniert

CBAM-Daten wie graue Emissionen oder einzubeziehende kostenlose Zuteilung müssen für jeden Überwachungszeitraum, also jedes Kalenderjahr, überprüft werden, bevor ein Importeur sie in seiner jährlichen CBAM-Erklärung verwenden darf (siehe Abbildung 2). Die Überprüfung muss von akkreditierten CBAM-Verifizierern gemäß den Grundsätzen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 durchgeführt werden, wobei ein risikobasierter Ansatz ähnlich dem des EU ETS verwendet wird.

Abbildung 2: Der jährliche Prozess der Verifizierung (Quelle: carboneer)

Ein zentrales Merkmal des Prozesses sind verpflichtende Standortbesuche im Rahmen der Verifizierungsaktivitäten: Im ersten Jahr der Regelphase, also für die Berichtsperiode 2026 ist ein physischer Besuch vor Ort bei jeder Anlage, die CBAM-Güter produziert, verpflichtend. Ab 2027 dürfen Verifizierer unter definierten Risikobedingungen und wenn keine wesentlichen Änderungen in der Anlage auftraten, einen physischen Besuch durch einen virtuellen Besuch ersetzen oder ihn ganz aufheben. Ein physischer Besuch vor Ort muss dennoch mindestens alle zwei Jahre stattfinden.

In der Praxis könnte der Verifizierungsprozess für gut vorbereitete Anlagenbetreiber drei Monate dauern, jedoch deutlich länger, falls die Vorbereitung des Betreibers unzureichend ist. Der Prozess folgt mehreren strukturierten Phasen (siehe Abbildung 3): erste Risikoanalyse und Kickoff, detaillierte Verifizierungsplanung und Dokumentenanforderung, Audit und Besichtigung vor Ort mit Datentests und Interviews, gefolgt von Bearbeitung, Klärung der Erkenntnisse und Anpassungen, interne Qualitätssicherung auf der Seite des Verifizierers und schließlich der Ausstellung der Verifizierungserklärung und des standardisierten Verifizierungsberichts im CBAM-Register.

Abbildung 3: Indikativer Zeitplan und Details eines CBAM-Verifizierungsprozesses (Quelle: carboneer)

Da akkreditierte Verifizierer voraussichtlich erst Ende 2026 offiziell bekannt gegeben werden, sollten Nicht-EU-Produzenten nun die Zeit nutzen, um sich auf den Verifizierungsprozess vorzubereiten – oder sogar Vorverifizierungsaktivitäten – im Jahr 2026 durchzuführen.

Im zweiten Teil dieser Serie geben wir praktische Anleitungen, wie sich Produzenten effizient auf die CBAM-Verifizierung vorbereiten können.

Veranstaltungen zu CBAM, ETS und Klimaneutralität

Offene CBAM-Sprechstunde

CBAM Cost

Webinar: CBAM Cost Management (EN)

CBAM Verification

CBAM-Kosten durch Verifizierung reduzieren

Importeure von CBAM-Waren haben derzeit mit großer Unsicherheit zu kämpfen. Müssen sie die teilweise sehr hohen Standardwerte für graue Emissionen bei Abgabe Ihrer CBAM-Erklärung für Import im Jahr 2026 nutzen oder sind ihre Lieferanten in der Lage echte verifizierte CBAM-Daten zu liefern? Die Kostenimplikation der beiden Optionen können sich stark unterscheiden.

Hohe Unsicherheiten für Importeure

Während CBAM-Waren vor dem 1. Januar 2026 ohne eine Zahlungsverpflichtung eingeführt werden konnten, sind alle Importe seit Start des Jahres 2026 mit einer Zahlungspflicht belegt (siehe auch unseren Beitrag zum Start der Regelphase von CBAM). Wie hoch die Zahlung für die grauen Emissionen sein wird, ist jedoch vielen Importeuren bislang nicht klar. Der Grund dafür liegt einerseits daran, dass CBAM-Zertifikatspreise für Importe während 2026 jeweils erst am Ende eines Quartals feststehen.

Der zweite und oft gewichtigere Grund ist jedoch folgender: Falls Lieferanten bis zum 30.09.2027 (Abgabetermin der CBAM-Erklärung für Importe im Jahr 2026) keine verifizierten Echtdaten für grauen Emissionen und CBAM-Benchmarks (spezifische kostenlose Zuteilung) vorweisen können, muss der Importeur Standardwerte für die Berichterstattung verwenden. Die Standardwerte für graue Emissionen sind für einige Länder und Produkte sehr hoch und können unter Umständen Produktpreise verdoppeln oder verdreifachen.

Der Wert verifizierter Echtdaten

Eine derartige Kostensteigerung ist für viele Unternehmen nicht darstellbar, was wiederum den Import dieser Waren zum Erliegen bringen könnte oder hoher Margenverluste für die Einführer bedeutet. Beispielhaft zeigt Abbildung 1 den Unterschied der CBAM-Kosten für den Import von Stahlrohren aus Indien einmal mit verifizierten Daten und einmal mit Annahme von Standardwerten.

CBAM-Kosten unter Nutzung von verifizierten Daten vs. Standardwerte

Abbildung 1: Beispiel für CBAM-Kosten unter Nutzung von verifizierten Daten vs. Standardwerte (Quelle: carboneer)

In diesem Fall würde sich der Kostenunterschied zwischen verifizierten Echtwerten und Standardwerten auf fast 240.000 EUR belaufen. Ein Importeur dieser Waren müsste unter Nutzung der Standardwerte also CBAM-Kosten in Höhe von 323 EUR pro Tonne eingeführter Ware zahlen. Bei einem Produktpreis ohne CBAM von 800-1200 EUR pro Tonne, fallen die zusätzlichen CBAM-Kosten also stark ins Gewicht.

Für die strategische und wirtschaftliche Bewertung von Lieferanten, Waren und Produkten sollten betroffene Unternehmen in Szenarioanalysen unterschiedliche Lieferanten und deren Produkte bewerten und vergleichen (vgl. Abbildung 2 mit einem Auszug aus dem CBAMCC Model von carboneer).

Abbildung 2: Modellierte CBAM-Zertifikatskosten für Importe unter Verwendung von Standardwerten (blau) und tatsächlichen Werten (grün). (Quelle: carboneer CBAMCC-Modell)

Ohne entsprechende Bewertung und Vorbereitung könnte die CBAM-Erklärung und die Abgabepflicht von CBAM-Zertifikaten im Jahr 2027 für Importeure eine böse Überraschung bedeuten.

Vorbereitung auf Verifizierung

Um Echtdaten von Lieferanten nutzen zu können, müssen diese jedoch in verifizierter Form vorliegen. Nur unabhängige Prüfer, welche von den nationalen Akkreditierungsstellen der EU-Länder, akkreditiert sind, haben die Erlaubnis die Echtheit von Emissionsdaten unter CBAM festzustellen. Weiterhin müssen sich die Lieferanten umfassend auf eine Verifizierung vorbereiten, da die Pürfstellen selbst keine Unterstützung zur Erfassung oder Berechnung der CBAM-Daten leisten dürfen.

Voraussichtlich werden die ersten akkreditierten Prüfstellen erst ab Mitte 2026 bekannt sein. Die finale Verifizierung wird ebenfalls frühestens Anfang 2027 abgeschlossen sein, da erst dann die Produktionsdaten aus dem Jahr 2026 vorliegen. Abbildung 3 zeigt den Datenlauf vom Produzenten zum Importeur.

Abbildung 3: Der jährliche Prozess der Verifizierung (Quelle: carboneer)

Neben einer verpflichtenden Besichtigung der Anlage des Lieferanten durch den Prüfer, müssen die Produzenten von CBAM-Waren auch einen Überwachungsplan (Monitoringplan) vorlegen, welcher detailliert die Methodiken zur Messung, Berechnung und Erhebung einer Vielzahl von relevanten Datenpunkten beschreibt. Ohne einen solchen Plan, kann keine Verifizierung der Daten stattfinden.

Zum 1. Januar 2026 haben sich ebenfalls die Regeln zur CBAM-Emissionsberechnung geändert und weitere Datenpunkte, wie die CBAM-Benchmarks sind notwendig, um eine Verifizierung erfolgreich zu bestehen. Unserer Erfahrung nach können nur einige wenige Produzenten und Lieferanten die derzeitigen CBAM-Regeln umfassend einhalten. Die hohe Anzahl an weltweiten Produktionsstandorten sowie auch potenzielle Kapazitätseinschränkungen bei den Prüfstellen, macht eine Verifizierung ohne ausreichende Vorbereitung in vielen Fällen wenig wahrscheinlich. Ohne verifizierte Echtdaten könnten sich die CBAM-Kosten für Importeure drastisch erhöhen.

Unserer Erfahrung können Lieferanten durch strukturierte Unterstützung innerhalb weniger Wochen auf die Verifizierung vorbereitet werden. Insbesondere wenn die potenziellen Kosteneinsparungen für den Importeur zehn- bis hunderttausende von Euro bedeuten würden, ist diese direkte Unterstützung von Lieferanten derzeit einer der erfolgversprechendsten Wege, um CBAM-Kosten zu limitieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Weitere Möglichkeiten CBAM-Kosten zu reduzieren oder abzusichern, insbesondere auch im Bezug auf das Management von CBAM-Zertifikaten, werden wir in kommenden Beiträgen und Webinaren vorstellen.

CBAM startet in die Regelphase: Regulatorisches Update und Erweiterung des Geltungsbereichs

Nach zweijähriger Übergangsphase mit reiner Berichterstattung seit Oktober 2023, tritt der EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) am 1. Januar 2026 in die Regelphase ein. Damit beginnen auch die finanziellen Verpflichtungen für Importeure. Im Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket von Rechtsakten zur CBAM Regelphase, zusammen mit einem Gesetzesvorschlag zur erheblichen Erweiterung des Geltungsbereichs von CBAM und zur Stärkung seines Anti-Umgehungs-Rahmens. Zusammen bestätigen diese Entwicklungen, dass CBAM eine zentrale Säule der Klima- und Industriepolitik der EU ist.

Bleiben Sie informiert und nehmen Sie am 8. Januar 2026 am carboneer Webinar „Die neuesten CBAM-Updates verstehen – Auswirkungen für Stakeholder“ teil.

Aktueller Stand und Beginn der Regelphase im Jahr 2026

Während der Übergangsphase mussten Importeure der abgedeckten CBAM-Waren vierteljährlich graue Emissionen melden, jedoch keine CBAM-Zertifikate erwerben. Diese Phase endet am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 tritt CBAM in seine Regelphase ein. Autorisierte CBAM-Anmelder (Import von über dem Schwellenwert von derzeit 50 Tonnen CBAM Waren pro Jahr) müssen nun CBAM-Zertifikate abgeben, die der Menge der grauen Emissionen in den importierten Waren entsprechen, angepasst an die kostenlose Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Die erste Abgabefrist ist der 30. September 2027 für Importe während des Jahres 2026.

Die finanzielle Anwendung des CBAM wird schrittweise eingeführt, im gleichen Maße, wie die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EU ETS bis 2034 ausläuft. Diese Angleichung soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Produzenten und Produzenten aus Drittländern herstellen und gleichzeitig die ökologische Integrität der EU-Klimapolitik gewährleisten.

Veröffentlichung der endgültigen Gesetzgebung für die CBAM Regelphase

Am 17. Dezember 2025 – nur zwei Wochen vor Beginn der Regelphase – veröffentlichte die Europäische Kommission ein Paket mit verabschiedeten Durchführungs- und delegierten Rechtsakten. Diese Dokumente bieten lang erwartete rechtliche und technische Klarheit für Importeure, Produzenten, Prüfstellen und nationale Behörden zum Beginn der CBAM Regelphase. Zunächst nur auf vorläufiger Basis bereitgestellt, sind die meisten Dokumente nun offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (vergleiche Tabelle 1).

Tabelle 1: Veröffentlichte Rechtsakte für die CBAM Regelphase und Vorschläge für weitere Änderungen des CBAM

Gesetz Inhalt Status
DVO Calculation rules for embedded emissions In Kraft
DVO Calculation of the free allocation adjustment to the number of CBAM certificates to be surrendered In Kraft
DVO Information communicated by customs authorities In Kraft
DVO  Establishment of default values In Kraft
DVO Calculation and publication of the price of CBAM certificates In Kraft
DVO Principles for verification of declared embedded emissions In Kraft
DRA Specifying the conditions for granting accreditation to verifiers In Kraft
Regulation Extension of its scope to downstream goods and anti-circumvention measures Vorschlag
Regulation Establishing the Temporary Decarbonisation Fund Vorschlag
DVO Amending and correcting: authorised CBAM declarant Novelliert
DVO Amending and correcting: CBAM registry Novelliert
DVO: Durchführungsverordnung, DRA: Delegierter Rechtsakt

Parallel dazu schlug die EU Kommission eine Änderung der CBAM-Verordnung vor, um den Mechanismus auf nachgelagerte Produkte auszuweiten und zusätzliche Anti-Umgehungsmaßnahmen einzuführen. Im Gegensatz zu den Detailregelungen für den Start der Regelphase von CBAM, muss dieser Vorschlag zur Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs weiterhin das reguläre Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments durchlaufen.

Die Rechtsakte: Überblick und Hauptthemen

Die Veröffentlichungen bestehen aus acht Durchführungsverordnungen und einem delegierten Rechtsakt, welche nun fast alle zentralen operativen Elemente des CBAM final bestimmen.

Die Durchführungsverordnung zur Emissionsberechnungsmethodik legt harmonisierte Regeln für die Überwachung und Berechnung grauer Emissionen auf Anlagenebene in Nicht-EU-Ländern fest. Sie gleicht die Grenzen des CBAM-Systems mit denen des EU ETS an und ermöglicht eine Kombination aus tatsächlichen verifizierten Emissionswerten und Standardwerten für verschiedene Vorläuferstoffe.

Die Durchführungsverordnung zur Berücksichtigung der freien Zuteilung legt fest, wie die finanzielle CBAM-Verpflichtung reduziert wird, um die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EU ETS widerzuspiegeln. Es führt CBAM-Benchmarks pro CN-Code im Rahmen von CBAM ein, mit einer Unterscheidung zwischen tatsächlichen verifizierten und Standard-Emissionswerten (vergleichen Sie unsere Analyse hier). CBAM-Benchmarks pro CBAM-Produkt können sich ebenfalls je nach Produktionsweg unterscheiden, etwa bei erdgasbasiertem direkt reduziertem Eisen (Direct Reduced Iron – DRI) sowie bei elektrisch erzeugtem Stahl im Lichtbogenofen (Electric Arc Furnace – EAF). Diese Aufteilung soll vermeiden, dass die Umweltziele von CBAM untergraben würden.

Die Durchführungsverordnung zu Standardwerten legt länderspezifische und CN-Code spezifische Standardemissionswerte für die Regelphase fest (vergleichen Sie unsere Analyse hier). Für CBAM-Waren außer Strom werden diese Standardwerte um Aufschläge erhöht, um einer möglichen Unterschätzung der Emissionen entgegenzuwirken. Diese Aufschläge werden schrittweise eingeführt, wobei ab 2028 die höchsten Werte von +30 % für die meisten CBAM-Produkte gelten. Die Standardwerte werden regelmäßig überprüft, eine erste Neubewertung wird bis Dezember 2027 erwartet.

Die Durchführungsverordnung zur CBAM-Zertifikatspreisgestaltung legt die Preisbildung von CBAM-Zertifikaten fest. Ab 2027 spiegeln die Preise den wöchentlichen durchschnittlichen Preis im EU ETS wider, während für die Importe 2026 der Quartalsdurchschnitt gilt. Die Preise werden direkt im CBAM-Register veröffentlicht.

Zwei Gesetze befassen sich mit Verifizierung und Akkreditierung (vergleichen Sie unsere Analyse hier). Prüfstellen müssen im ersten Berichtsjahr, also 2026, Vor-Ort-Inspektionen durchführen. Auch danach gibt es nur begrenzte Flexibilität für virtuelle Besuche, die einem risikobasierten Ansatz folgen. Die Akkreditierung als Prüfstelle steht sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gegründeten Einrichtungen offen, sofern sie von EU-Akkreditierungsstellen akkreditiert sind.

Weitere Durchführungsverordnungen betreffen den autorisierten CBAM-Anmelderstatus, das endgültige CBAM-Register und den Informationsaustausch mit Zollbehörden, wodurch die Verfahren kollektiv gestrafft, die Transparenz verbessert und die Durchsetzung gestärkt wird.

Die Rechtsvorschriften bezüglich der Bedingungen für den Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten sowie die Regeln bezüglich der in der Lieferkette gezahlten CO2-Preise befinden sich noch in der Entwicklung und werden im ersten Quartal 2026 erwartet.

Niedrige CBAM-Benchmarks und hohe Standardwerte: Kostenimplikationen

Eine zentrale praktische Implikation des neuen Rahmens ist Auswirkung von Standardwerten auf die Kosten für Importeure von CBAM-Waren. CBAM-Benchmarks zur Berechnung der Anpassung aufgrund kostenloser Zuteilung sind im Allgemeinen niedrig, während die Standardwerte für Emissionen – erhöht durch die Aufschläge – relativ hoch sind. Infolgedessen müssen Importeure, die keine tatsächlichen verifizierten Emissionsdaten bereitstellen können, mit deutlich höheren CBAM-Kosten rechnen (siehe Beispiel Abbildung 1).

Abbildung 1: Geschätzte CBAM-Zertifikatskosten für Importe von 1200 Tonnen Rohren aus Indien unter Verwendung von Standardwerten (blau) und tatsächlichen Werten (grün). (Quelle: Carboneer CBAMCC Modell)

Dieses Design des CBAM soll Produzenten aus Drittländern anreizen, robuste Überwachungs-, Berichts- und Verifizierungssysteme einzurichten, anstatt Standardwerte zu nutzen. Unternehmen, die es versäumen, auf tatsächliche und verifizierte Daten umzusteigen, werden somit Wettbewerbsnachteile auf dem EU-Markt erfahren.

CBAM-Erweiterung: Zeitplanung, Produkte und CN-Codes

Neben den finalen Regeln ab dem Jahr 2026 wurde auch der Bericht zur potenziellen Erweiterung des CBAM mit großer Spannung erwartet. So hat die EU Kommission nun auch eine erhebliche Ausweitung des Umfangs von CBAM auf nachgelagerte Güter vorgeschlagen, um damit Carbon Leakage für nachgelagerte Produkte zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2028 soll CBAM etwa 180 weitere Produkte abdecken und könnte EU-weit bis zu 7500 neue Importeure verpflichten. CBAM verwandelt sich damit in ein Kohlenstoffinstrument mit Abdeckung von gesamten Wertschöpfungsketten.

Die vorgeschlagene Erweiterung richtet sich vor allem an stahl- und aluminiumintensive Güter, darunter Eisen- und Stahlartikel, gefertigte Metallprodukte, Maschinen und Industriegeräte, Fahrzeuge und Komponenten, medizinische Instrumente sowie Metallmöbel und -gebäude (siehe Zusammenfassung in Tabelle 2). Diese Produkte enthalten typischerweise einen hohen Anteil an Stahl oder Aluminium und sind damit einem hohen Carbon Leakage Risiko ausgesetzt. Im Wert machen sie bereits mehr als die Hälfte der CBAM-relevanten Importe aus.

Tabelle 2: Vorgeschlagene Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs (Quelle: carboneer)

Potenzielle CN Codes Produktkategorie Beispielprodukte
8407–8409 Motoren und Teile Dieselmotoren, Motorkomponenten
8413–8419 Pumpen, Brenner, Kühlung, Wärmetausch Pumpen, Brenner, Öfen, Kühl- und Gefrieranlagen, Wärmetauscher, Kühltürme
8420–8431 Hebe-, Transport-, Baumaschinen Kräne, Hebezüge, Winden, Förderbänder, Aufzüge, Hebesysteme, Baumaschinenkomponenten
8479 Industriemaschinen & Automatisierung Industrieroboter, automatisierte Handhabungsanlagen, spezialisierte Industriemaschinen
8501–8504 Elektrische Maschinen Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren mit Stahl oder Aluminium
8544 Elektrische Leiter Elektrische Kabel und Leiter, die Stahl oder Aluminium enthalten
8701–8708 Fahrzeuge und Fahrzeugteile Lkw, Fahrgestelle, Karosserien, Getriebe, Räder, Achsen, ausgewählte Fahrzeugteile
Kapitel 90 Medizinische Instrumente Röhrennadeln und Gasanalyseinstrumente
Kapitel 94 Metallmöbel und -strukturen Sitze mit Metallrahmen, Büromöbel, Regale, vorgefertigte Gebäude aus Stahl oder Aluminium

Der Vorschlag verschärft außerdem die Anti-Circumvention-Regeln, indem er Stahl- und Aluminiumschrott als CBAM-Vorläuferstoffe aufnimmt, die Kontrollen bei Fehlangaben verschärft und der EU Kommission erlaubt, die Nutzung tatsächlicher Emissionswerte in Hochrisikoszenarien einzuschränken.

Zusammen bestätigen diese Aktualisierungen die Rolle von CBAM als Grundpfeiler der Klimapolitik der EU. Die kommenden Monate sowie die erste Berichtspflicht am 30. September 2027 für Importe des Jahres 2026 werden zeigen, wie die Umsetzung des CBAM, graue Emissionen und Emissionsintensität von Materialien und Produkten als beschaffungsrelevante Faktoren aufwertet. Mit dem Start der Regephase ab 2026 und einer potenziellen erheblichen Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs in Sicht, entwickelt sich CBAM somit zu einem zentralen Compliance- und Kostenfaktor für globale industrielle Lieferketten.

Download CBAM Default Values Benchmarks

Download CBAM Standardwerte & Benchmarks im Tabellenformat

Die Einhaltung der CBAM‑Vorgaben ist für alle Beteiligten bereits anspruchsvoll genug. Hinzu kommt nun, dass die kürzlich veröffentlichten CBAM‑Standardwerte und Benchmarks in einem schlecht maschinenlesbaren Format vorliegen. Für Projektteams unter Importeuren und Produzenten von CBAM‑Waren führt das zu langsameren Analysen, höherem Aufwand und unnötiger Frustration.

Der untenstehende Link ermöglicht den Download der Daten in tabellarischem Format. Hoffentlich unterstützt dies einige Projektteams dabei, ihre CBAM‑Aufgaben effizienter und reibungsloser zu bewältigen. carboneer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten sowie für etwaige Folgen ihrer Verwendung.

Download: CBAM Default Values and Benchmarks

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