Unsere
Leistungen
Wir unterstützen Sie bei Ihren Verpflichtungen rund um den nationalen Emissionshandel (nEHS) in Deutschland nach dem Brennstoffemissions-handelsgesetz (BEHG).
Wir beraten Sie zu Ihrer Aufstellung im bestehenden Europäischen Emissionshandelssystem und im neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und für Gebäude, welches ab 2027 schrittweise eingeführt werden soll.
Wir unterstützen Sie bei Vorbereitung auf den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU welcher bestimmte von außerhalb der EU importierte Güter mit einem CO2-Preis belegt. Dieser soll ab 2023 schrittweise eingeführt werden.
Nutzen Sie unser Dienstleistungspaket damit Ihre Teilnahme an verpflichtenden Emissionsmärkten reibungslos und effizient abläuft.
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FAQs
Was ist der Unterschied zwischen verpflichtenden und freiwilligen Emissionsmärkten?
Verpflichtende Emissionsmärkte werden durch Staaten oder Regionen organisiert. Bestimmte Unternehmen sind rechtlich verpflichtet an diesen Märkten (zum Beispiel Europäisches Emissionshandelssystem – EU EHS oder das deutsche nationale Emissionshandelssystem – nEHS) teilzunehmen. An freiwilligen Emissionsmärkten können Unternehmen CO2-Zertifikate erwerben und diese zur Erreichung ihrer freiwilligen Klimaziele nutzen.
Welche Energie- und Klimaziele hat sich die EU gesetzt?
Im EU Green Deal und dem Fit for 55-Paket hat sich die EU ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf 40 Prozent und nach der neuen REPowerEU Strategie zur Verminderung der Importabhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern sogar auf 45 Prozent steigen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fallen. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.
Was ist das EU EHS?
Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist das primäre Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Parlament und dem Rat bestimmt die Europäische Kommission eine jährliche Obergrenze für die Treibhausgasemissionen die von den energieintensiven Industrien der Mitgliedsstaaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr und soll so dafür sorgen, dass langfristige Klimaschutzziele eingehalten werden. Die am EU EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten Verschmutzungszertifikate (EUAs – European Emission Allowances) von der Kommission wobei jedes Zertifikat zum einmaligen Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Mit insgesamt mehr als 11.000 Kraftwerken und Fabriken deckt das EU ETS rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU Mitgliedstaaten ab. Unternehmen bekommen Zertifikate entweder kostenlos zugeteilt, ersteigern sie auf Auktionen der EU-Mitgliedsstaaten, oder kaufen sie über Börsen auf dem Sekundärmarkt. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Wie hoch sollen die Emissionsminderungen im EU EHS sein?
Die Emissionsminderungen der Sektoren und Industrien im EU EHS sollen bis 2030 um mindestens 63 Prozent gegenüber 2005 fallen. Bis zum Jahr 2020 konnten die Emissionen im EU EHS schon um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.
Was ist das nEHS?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und verpflichtet seit Januar 2021 die Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Im Gegensatz zum EU EHS sind im nEHS die Brennstoffe der Sektoren Verkehr und Wärme betroffen. Es bestehen Mechanismen um Doppelbelastungen aus EU EHS und nEHS für verpflichtete Unternehmen zu vermeiden.
Was ist das EU EHS II?
Auf EU-Ebene werden derzeit die Details für ein neues und zweites Emissionshandelssystem (EU EHS II) verhandelt. Das EU EHS II soll Inverkehrbringer von Brennstoffen für den Straßenverkehr und für Gebäude in der gesamten EU zur Teilnahme verpflichten und Emissionen in diesen Sektoren ab 2027 mit einem Preis belegen.
Was ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument welches derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Güter zur Abgabe von Emissionsberichten für ihre Produkte sowie dem Einreichen von CBAM-Zertifikaten in Abhängigkeit des CO2-Gehalts der eingeführten Waren. CBAM soll ab 2023 implementiert werden. Die Europäische Union wird CBAM-Zertifikate in ab 2026 in Anlehnung an das Preisniveau im Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) bepreisen.