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Intermediär im europäischen und nationalen Emissionshandelssystem (EU EHS I und nEHS)

Unternehmen die zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) oder dem nationalen Emissionshandelssystem in Deutschland (nEHS) verpflichtet sind, haben umfangreiche wiederkehrende Pflichten. Unsere Dienstleistungspakete stellen sicher, dass Ihr Unternehmen keine Fristen versäumt und unterstützen Sie bei der Erfüllungen gesetzlicher Pflichten. Dazu gehören:

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  • Informationen und Benachrichtigungen zu gesetzlichen Pflichten und Fristen (Compliance Zyklus)

  • Organisation und Begleitung des Verifizierungsprozesses

  • Eröffnung eines Compliance-Kontos im Unionsregister (EU EHS)

  • Eröffnung eines Emissionshandelsregisterkontos des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS)

  • Verwaltung von Registerkonten als Kontobevollmächtigter

  • Erwerb, Abgabe und Nachkauf von EHS- und nEHS-Zertifikaten

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Schuldt

FAQs

Welche Energie- und Klimaziele hat sich die EU gesetzt?

Im EU Green Deal und dem Fit for 55-Paket hat sich die EU ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf 40 Prozent und nach der neuen REPowerEU Strategie zur Verminderung der Importabhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern sogar auf 45 Prozent steigen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fallen. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.

Was ist das EU EHS?

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist das primäre Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Parlament und dem Rat bestimmt die Europäische Kommission eine jährliche Obergrenze für die Treibhausgasemissionen die von den energieintensiven Industrien der Mitgliedsstaaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr und soll so dafür sorgen, dass langfristige Klimaschutzziele eingehalten werden. Die am EU EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten Verschmutzungszertifikate (EUAs – European Emission Allowances) von der Kommission wobei jedes Zertifikat zum einmaligen Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Mit insgesamt mehr als 11.000 Kraftwerken und Fabriken deckt das EU ETS rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU Mitgliedstaaten ab. Unternehmen bekommen Zertifikate entweder kostenlos zugeteilt, ersteigern sie auf Auktionen der EU-Mitgliedsstaaten, oder kaufen sie über Börsen auf dem Sekundärmarkt. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Wie hoch sollen die Emissionsminderungen im EU EHS sein?

Die Emissionsminderungen der Sektoren und Industrien im EU EHS sollen bis 2030 um mindestens 63 Prozent gegenüber 2005 fallen. Bis zum Jahr 2020 konnten die Emissionen im EU EHS schon um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.

Was ist das nEHS?

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und verpflichtet seit Januar 2021 die Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Im Gegensatz zum EU EHS sind im nEHS die Brennstoffe der Sektoren Verkehr und Wärme betroffen. Es bestehen Mechanismen um Doppelbelastungen aus EU EHS und nEHS für verpflichtete Unternehmen zu vermeiden.

Was ist das EU EHS II?

Auf EU-Ebene werden derzeit die Details für ein neues und zweites Emissionshandelssystem (EU EHS II) verhandelt. Das EU EHS II soll Inverkehrbringer von Brennstoffen für den Straßenverkehr und für Gebäude in der gesamten EU zur Teilnahme verpflichten und Emissionen in diesen Sektoren ab 2027 mit einem Preis belegen.

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