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CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Am 1. Oktober 2023 trat der Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) der Europäischen Union in Kraft. Der CBAM ergänzt das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) durch die Festlegung eines Kohlenstoffpreises für importierte Waren und führt eine Reihe von Berichterstattungs- und Einhaltungspflichten für Importeure von Waren in die Europäische Union ein. Gemäß der CBAM-Verordnung müssen Importeure bestimmter Waren regelmäßig über die in den von ihnen in die EU eingeführten Waren enthaltenen Emissionen berichten. Wir begleiten Ihr Unternehmen während des gesamten Prozesses, damit Ihr Unternehmen vorbereitet ist und alle Verpflichtungen erfüllen kann.

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  • Informationen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus

    Regelmäßige Berichterstattung zu aktuellen Entwicklungen zum CBAM, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.

  • Verpflichtungen Ihres Unternehmens und Ihrer Lieferkette

    Identifikation der vom CBAM betroffenen Aktivitäten Ihres Unternehmens und Ihrer Lieferkette. Aufdeckung resultierender Verpflichtungen (z. B. Berichterstattung, Schaffung von Ansprechpartner, Bereitstellung von Daten, CO2-Bilanzierung der Importe, Einreichung von Zertifikaten).

  • Integration der notwendigen Prozesse im Unternehmen

    Unterstützung bei der Integration Ihrer Verpflichtungen in Ihre betriebliche Organisation (z. B. Kommunikation, Datenströme, Compliance-Zyklus unter Berücksichtigung innerbetrieblicher Prozesse). Entwicklung der notwendigen Prozess- und Kommunikationsstrukturen mit Ihren Handelspartnern, Herstellern und Exporteuren.

  • Beschaffungsstrategie

    Bewertung verschiedener Beschaffungs- und Hedgingoptionen mit Bezug auf CBAM-Zertifikate unter strategischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten.

  • Strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens

    Analyse der Auswirkungen des CBAM auf Ihr Geschäftsmodell (z.B. Marktumfeld, technologische Optionen, Preissensitivität Ihrer Kunden) und Gestaltungsoptionen (Anpassung der Lieferkette unter Berücksichtigung von Klimakennzahlen). Entwicklung und Bewertung verschiedener Szenarien.

  • Umsetzung und Evaluierung

    Begleitung bei der Umsetzung, Evaluierung und Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen.

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Schuldt

FAQs

Was ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?

Der EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein politisches Instrument der Europäischen Union zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen und zur Förderung der Bepreisung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit dem internationalen Handel. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Maßnahme, mit der sichergestellt werden soll, dass für importierte Waren ähnliche Kohlenstoffkosten anfallen wie für im Inland produzierte Waren, um so die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, d. h. die Verlagerung von Industrien in Regionen mit weniger strengen Umweltvorschriften, um höhere Kosten im Zusammenhang mit Kohlenstoffemissionen zu vermeiden. CBAM wird ab 2023 eingeführt, und die Europäische Union wird die Preise für CBAM-Zertifikate ab 2026 an das Preisniveau des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) anpassen.

Welche Energie- und Klimaziele hat sich die EU gesetzt?

Im EU Green Deal und dem Fit for 55-Paket hat sich die EU ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf 40 Prozent und nach der neuen REPowerEU Strategie zur Verminderung der Importabhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern sogar auf 45 Prozent steigen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fallen. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.

Was ist das EU EHS?

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist das primäre Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Parlament und dem Rat bestimmt die Europäische Kommission eine jährliche Obergrenze für die Treibhausgasemissionen die von den energieintensiven Industrien der Mitgliedsstaaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr und soll so dafür sorgen, dass langfristige Klimaschutzziele eingehalten werden. Die am EU EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten Verschmutzungszertifikate (EUAs – European Emission Allowances) von der Kommission wobei jedes Zertifikat zum einmaligen Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Mit insgesamt mehr als 11.000 Kraftwerken und Fabriken deckt das EU ETS rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU Mitgliedstaaten ab. Unternehmen bekommen Zertifikate entweder kostenlos zugeteilt, ersteigern sie auf Auktionen der EU-Mitgliedsstaaten, oder kaufen sie über Börsen auf dem Sekundärmarkt. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Wie hoch sollen die Emissionsminderungen im EU EHS sein?

Die Emissionsminderungen der Sektoren und Industrien im EU EHS sollen bis 2030 um mindestens 63 Prozent gegenüber 2005 fallen. Bis zum Jahr 2020 konnten die Emissionen im EU EHS schon um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.

Was ist das EU EHS II?

Auf EU-Ebene werden derzeit die Details für ein neues und zweites Emissionshandelssystem (EU EHS II) verhandelt. Das EU EHS II soll Inverkehrbringer von Brennstoffen für den Straßenverkehr und für Gebäude in der gesamten EU zur Teilnahme verpflichten und Emissionen in diesen Sektoren ab 2027 mit einem Preis belegen.

Können Sie mit uns Ihre Treibhausgasemissionen bilanzieren?

Ja, zusammen mit unseren Partnern bilanzieren wir Ihre internen und externen Treibhausgasemissionen (Scope 1-3).
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