Informationen zum nEHS
Regelmäßige Berichterstattung über aktuelle Entwicklungen zum nEHS, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
In Deutschland existiert parallel zu den europäischen Emissionsmärkten das nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet nationale Emissionszertifikate zu erwerben und einzureichen. Mit diesem nationalen Instrument überbrückt Deutschland die Lücke im EU EHS I mindestens bis zur Bepreisung von Emissionen im Straßenverkehrs- und Gebäudesektor durch das EU EHS II.
Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schuldt
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Was ist das nEHS?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und verpflichtet seit Januar 2021 die Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Im Gegensatz zum EU EHS sind im nEHS die Brennstoffe der Sektoren Verkehr und Wärme betroffen. Es bestehen Mechanismen um Doppelbelastungen aus EU EHS und nEHS für verpflichtete Unternehmen zu vermeiden.