Ja, zusammen mit unseren Partnern bilanzieren wir Ihre internen und externen Treibhausgasemissionen (Scope 1-3).

Unternehmen, Prozesse und Produkte sind klimaneutral, wenn ihre Treibhausgasemissionen mittels anerkannter Standards bilanziert und durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurden. Nach der Vermeidung und Verringerung von Emissionen ist der Ausgleich von Restemissionen ein fester Bestandteil einer qualitativ hochwertigen unternehmerischen Klimastrategie. Restemissionen verbleiben, da noch nicht für alle Energieträger, Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen CO2-freie Lösungen zur Verfügung stehen.

Wissenschaftlich fundierte Ziele (Science Based Targets – SBT) bieten Unternehmen einen klar definierten Weg zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Die Erfüllung von SBT trägt dazu bei die Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren und Unternehmenswachstum sicherzustellen, vor allem in Zeiten, in denen die Auswirkungen des Klimawandels immer relevanter werden. 

Ziele gelten als wissenschaftlich fundiert, wenn sie nach aktuellsten Erkenntnissen der Klimawissenschaft die Erfüllung des Übereinkommens von Paris unterstützen. Das Übereinkommen von Paris hat als Ziel die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C und möglichst unter 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Als gemeinsame Initiative von Climate Disclosure Project (CDP), UN Global Compact, World Resources Institute (WRI) und World Wildlife Fund (WWF) legt die Science Based Targets Initiative Science Based Targets Inititative (SBTi) die Methoden und Kriterien für wirksame Klimamaßnahmen von Unternehmen fest. Die SBTi validiert auch die Klimaziele von Unternehmen. Seit 2015 haben sich mehr als 2.500 Unternehmen der Initiative angeschlossen und sich selbst ein wissenschaftlich fundiertes Klimaziel auferlegt.

Verpflichtende Emissionsmärkte werden durch Staaten oder Regionen organisiert. Bestimmte Unternehmen sind rechtlich verpflichtet an diesen Märkten (zum Beispiel Europäisches Emissionshandelssystem – EU EHS oder das deutsche nationale Emissionshandelssystem – nEHS) teilzunehmen. An freiwilligen Emissionsmärkten können Unternehmen CO2-Zertifikate erwerben und diese zur Erreichung ihrer freiwilligen Klimaziele nutzen.

Offsetting bezeichnet den bilanziellen Ausgleich unternehmerischer CO2-Emissionen durch den Kauf von CO2-Gutschriften an freiwilligen Emissionsmärkten oder direkt von Projektentwicklern. Die CO2-Gutschriften (Carbon Credits) können von Kompensations- oder Neutralisationsprojekten generiert werden.

Durch ein Kompensationsprojekt wird die Emission von Treibhausgasen gegenüber einem hypothetischen Basisszenario vermieden. Das Projekt kann dann entsprechend der Reduktion gegenüber dem Basisszenario Kompensations-Zertifikate ausgeben. Die Definition des Basisszenario und die entsprechende Klimawirkung des Projektes sind dabei oft schwer zu eruieren und immer mit großen Unsicherheiten behaftet. Kompensationsprojekte eignen sich nicht zur Erfüllung von wissenschaftlich fundierten Klimazielen gemäß der Science Based Targets Initiative (SBTi).

Neutralisationsprojekte hingegen entfernen bereits existierende Treibhausgase aus der Atmosphäre. In Höhe der eliminierten Treibhausgase (negative Emissionen) können dann Carbon Dioxide Removal (CDR) Zertifikate ausgeben werden.

Die Nutzung dieser CDR-Zertifikate für den Ausgleich unternehmerischer Treibhausgasemissionen wird als Neutralisation bezeichnet. Neutralisationsprojekte sind zur Erfüllung wissenschaftlich fundierter Klimaziele gemäß der Science Based Targets Initiative (SBTi) geeignet.

Ein Carbon Credit oder auch Emissionsgutschrift verbrieft die zertifizierte Reduzierung einer Tonne Kohlendioxidäquivalent (tCO2e) gegenüber einem hypothetischen Basisszenario, oder aber die physische Entnahme einer Tonne Kohlendioxidäquivalent aus der Atmosphäre.

Verschiedene Organisationen (z.B. Puro, Gold Standard, Verra, Puro) definieren unterschiedlich strenge Qualitätskriterien für Carbon Credits.

Ganz grundlegend sollten Kompensations- und Neutralisationsprojekte:

 

  • internationalen Standards genügen und und diesen folgen (Zertifizierung);
  • glaubhafte und nachvollziehbare Emissionsminderungen oder Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre vorweisen (Reale Projekte);
  • die Zertifizierung und Verifizierung ihrer Daten durch unabhängige Dritte (Unabhängige Verifizierung) sicherstellen;

  • belegen, dass die Emissionsreduktion oder die Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre nicht auch ohne die Projektaktivität erfolgt wäre (Zusätzlichkeit);

  • Carbon Credits nur einmal anrechnen (Vermeidung von Doppelzählung);

  • alle Projektauswirkungen transparent und in einem öffentlichen Register festhalten (Nachvollziehbarkeit).

Carbon Removal, auch Carbon Dioxide Removal (CDR), ist der Prozess der Abscheidung von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Einschluss in Kohlenstoffsenken. Einige Lösungen und Techniken werden bereits in kleinem Maßstab eingesetzt, andere befinden sich noch in einem frühen Stadium der Entwicklung.

Es gibt viele verschiedene natürliche und technische Lösungen, um Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen. Die verschiedenen Negativemissionstechnologien unterscheiden sich in Bezug auf die endgültigen CO2-Speicher (Senken), der Dauerhaftigkeit der Speicherung, ihrer Kostenstruktur und ihrer ökologischen und sozioökonomischen Nebeneffekte.

 

 

Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage – CCS) oder -nutzung (Carbon Capture and Utilisation – CCU) darf nicht mit Carbon Dioxide Removal (CDR) verwechselt werden. Ausschließlich CDR bewirkt dauerhafte Entnahmen von Treibhausgasen aus der Atmosphäre und trägt damit zu sinkenden Treibhausgaskonzentrationen bei.
CCS bezeichnet ein Verfahren, bei dem das durch die Verwertung fossiler Ressourcen entstandene CO2 abgeschieden und unterirdisch eingeschlossen wird. Bestenfalls kann dadurch Treibhausgasneutralität hergestellt werden, negative Emissionen werden nicht generiert. CCU verwendet CO2, um kurzlebige Produkte wie Plastik oder synthetische Brennstoffe herzustellen. Am Ende des Lebenszyklus des Produkts landet das CO2 zumeist wieder in der Atmosphäre. 

Für manche Carbon Removal Lösungen, wie etwa Direct Air Capture oder Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung können jedoch ähnliche Komponenten und Infrastrukturen wie für CCS genutzt werden. Insbesondere für den Transport und die langfristige geologische Speicherung.

Um die globalen Klimaziele zu erfüllen, hat die Vermeidung und Reduktion von Emissionen Priorität. Allerdings stehen die dafür benötigten Technologien mittelfristig noch nicht zur Verfügung, so dass laut Weltklimarat (IPCC) auch die großskalige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre notwendig ist. Unabhängig davon, ob die Weltgemeinschaft die globale Erwärmung auf 1,5 °C oder 2 °C begrenzen möchte, der Einsatz von CDR-Technologien ist unausweichlich.

Die Größenordnung der notwendigen Entnahme liegt ab 2030 bis zum Ende des Jahrhunderts voraussichtlich zwischen 4,5 und 15 Gigatonnen CO2 pro Jahr. Dies entspricht etwa 15 bis 50 Prozent der heutigen jährlichen globalen anthropogenen CO2-Emissionen. Die Größenordnung ist abhängig von der Geschwindigkeit der Einsparung und Reduktion von Treibhausgasen in allen Sektoren.

Für glaubhafte Klimaziele und dem Vorbeugen von Greenwashing-Vorwürfen sind Zertifikate aus hochwertigen CDR-rojekten anderen, oft minderwertigen Offsets vorzuziehen. Ambitionierte Klimastrategien und -standards, wie etwa die Science Based Targets Initiative (SBTi), schließen die Nutzung von Kompensationsprojekten kategorisch aus und fordern die Neutralisation von Emissionen durch CDR-Zertifikate oder eigene CDR-Projekte.

Weiterhin werden viele CDR-Projekte strengeren Qualitätskriterien gerecht als das durchschnittliche Kompensationsprojekt:

  • CDR beinhaltet die physische Entnahme von Treibhausgasen. Es stellt sich nicht die Aufgabe ein hypothetisches Basisszenario (belastet durch große Unsicherheiten) zu errechnen. Dadurch werden viele potentielle Fehlerquellen vermieden.
  • Insbesondere technische CDR-Lösungen können zumeist recht eindeutig bilanziert werden, was die Verlässlichkeit der Carbon Credits erhöht.
  • Carbon Credits aus Kompensationsprojekten unterliegen einem relativ hohen Risiko doppelt gezählt oder beansprucht zu werden. Wenn Kompensationsprojekte Emissionen in einem Land vermeiden, dann besteht die Gefahr, dass sich das Projektland die Einsparung im Rahmen internationaler Klimaabkommen ebenfalls anrechnet. Damit das nicht passiert, werden sogenannte Corresponding Adjustments benötigt, d.h. das Projektland muss die Einsparung durch das Kompensationsprojekt aktiv aus seiner nationalen Treibhausgasbilanz herausrechnen. Dies ist ein komplexer, aufwendiger und fehleranfälliger Prozess. Viele CDR-Projekte bieten hier den Vorteil dass die eliminierten Treibhausgase (beispielsweise im Boden verpresstes CO2) in keinen nationalen Bilanzen eine Rolle spielen. Dies erhöht die Integrität von CDR-Credits gegenüber Kompensations-Credits.

Die Preise für CDR-Zertifikate sind je nach Technologie sehr unterschiedlich und können zwischen 30 und mehr als 500 EUR/Tonne liegen. Generell gilt: Je höher der Preis, desto langfristiger und klimawirksamer die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre.

Ein CDR-Portfolio besteht aus Zertifikaten verschiedener CDR-Projekte. Durch diese Diversifizierung kann ein CDR-Portfolio Preis- und Ausfallrisiken reduzieren und sorgt damit für eine risikoärmere Umsetzung einer unternehmerischen Klima- und Carbon Removal -Strategie. 

Um CDR-Zertifikate zu generieren müssen die Projekte bestimmten technologische Standards folgen. Die Einhaltung der Standards durch die Anbieter von CDR-Zertifikaten wird durch externe Dienstleister und Plattformen verifiziert.

carboneer arbeitet mit qualitativ hochwertigen CDR-Projekten und Marktplätzen zusammen. Unabhängige Verifizierer stellen dort sicher, dass CDR-Zertifikate nur für tatsächlich aus der Atmosphäre entnommenen Treibhausgasen ausgestellt werden. Eine Vermeidung der Doppelzählung von CDR-Zertifikaten wird durch die Nutzungsbedingungen an den Marktplätzen und die Projektverifizierung sichergestellt.

Im EU Green Deal und dem Fit for 55-Paket hat sich die EU ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf 40 Prozent und nach der neuen REPowerEU Strategie zur Verminderung der Importabhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern sogar auf 45 Prozent steigen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fallen. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist das primäre Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Parlament und dem Rat bestimmt die Europäische Kommission eine jährliche Obergrenze für die Treibhausgasemissionen die von den energieintensiven Industrien der Mitgliedsstaaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr und soll so dafür sorgen, dass langfristige Klimaschutzziele eingehalten werden. Die am EU EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten Verschmutzungszertifikate (EUAs – European Emission Allowances) von der Kommission wobei jedes Zertifikat zum einmaligen Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Mit insgesamt mehr als 11.000 Kraftwerken und Fabriken deckt das EU ETS rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU Mitgliedstaaten ab. Unternehmen bekommen Zertifikate entweder kostenlos zugeteilt, ersteigern sie auf Auktionen der EU-Mitgliedsstaaten, oder kaufen sie über Börsen auf dem Sekundärmarkt. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Die Emissionsminderungen der Sektoren und Industrien im EU EHS sollen bis 2030 um mindestens 63 Prozent gegenüber 2005 fallen. Bis zum Jahr 2020 konnten die Emissionen im EU EHS schon um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und verpflichtet seit Januar 2021 die Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Im Gegensatz zum EU EHS sind im nEHS die Brennstoffe der Sektoren Verkehr und Wärme betroffen. Es bestehen Mechanismen um Doppelbelastungen aus EU EHS und nEHS für verpflichtete Unternehmen zu vermeiden.

Auf EU-Ebene werden derzeit die Details für ein neues und zweites Emissionshandelssystem (Buildings and Road Transport EHS – BRT EHS) verhandelt. Das BRT EHS soll Inverkehrbringer von Brennstoffen für den Straßenverkehr und für Gebäude in der gesamten EU zur Teilnahme verpflichten und Emissionen in diesen Sektoren ab 2026 mit einem Preis belegen.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument welches derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Güter zur Abgabe von Emissionsberichten für ihre Produkte sowie dem Einreichen von CBAM-Zertifikaten in Abhängigkeit des CO2-Gehalts der eingeführten Waren. CBAM soll ab 2023 implementiert werden. Die Europäische Union wird CBAM-Zertifikate in ab 2026 in Anlehnung an das Preisniveau im Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) bepreisen.