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Monitoring

Unter anderem bieten wir Ihnen:

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  • Auswahl der Monitoring-Methode

    Wir helfen Ihnen, die für Sie optimale Methode zur Messung und Berechnung Ihrer CBAM-Emissionen herauszufinden. Dabei berücksichtigen wir auch bereits existierende Verpflichtungen anderer nationaler Monitoring-Vorschriften und prüfen, ob diese mit den CBAM-Vorschriften übereinstimmen.

  • Identifizierung von Systemgrenzen

    Basierend auf den CBAM-Vorschriften erarbeiten wir für Sie die relevanten Systemgrenzen, Produktionsprozesse, und Vorprodukte.

  • Anforderungen an CBAM-Daten

    Wir identifizieren für Sie die relevanten Datenpunkte welche für die Berechnung von CBAM-Emissionen regelmäßig aufgenommen werden müssen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines nachhaltigen Monitoring-Systems.

  • Berechnung von CBAM-Emissionen

    Wir übernehmen für Sie die Berechnung Ihrer CBAM-Emissionen und garantieren, dass Sie somit CBAM-konforme Daten an Ihre Kunden weitergeben können. Dabei arbeiten wir sowohl mit Ihren Unternehmensdaten als auch anderen Datenbanken für Umweltdaten.

  • Vorbereitung der Verifizierung

    Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme eines akkreditierten Verifizierers und bereiten Sie optimal auf die Prüfung Ihres Unternehmens vor.

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Schuldt

FAQs

Können Sie mit uns Ihre Treibhausgasemissionen bilanzieren?

Ja, zusammen mit unseren Partnern bilanzieren wir Ihre internen und externen Treibhausgasemissionen (Scope 1-3).

Welche Energie- und Klimaziele hat sich die EU gesetzt?

Im EU Green Deal und dem Fit for 55-Paket hat sich die EU ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf 40 Prozent und nach der neuen REPowerEU Strategie zur Verminderung der Importabhängigkeit von russischen fossilen Energieträgern sogar auf 45 Prozent steigen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fallen. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.

Was ist das EU EHS?

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist das primäre Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Parlament und dem Rat bestimmt die Europäische Kommission eine jährliche Obergrenze für die Treibhausgasemissionen die von den energieintensiven Industrien der Mitgliedsstaaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr und soll so dafür sorgen, dass langfristige Klimaschutzziele eingehalten werden. Die am EU EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten Verschmutzungszertifikate (EUAs – European Emission Allowances) von der Kommission wobei jedes Zertifikat zum einmaligen Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Mit insgesamt mehr als 11.000 Kraftwerken und Fabriken deckt das EU ETS rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU Mitgliedstaaten ab. Unternehmen bekommen Zertifikate entweder kostenlos zugeteilt, ersteigern sie auf Auktionen der EU-Mitgliedsstaaten, oder kaufen sie über Börsen auf dem Sekundärmarkt. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Wie hoch sollen die Emissionsminderungen im EU EHS sein?

Die Emissionsminderungen der Sektoren und Industrien im EU EHS sollen bis 2030 um mindestens 63 Prozent gegenüber 2005 fallen. Bis zum Jahr 2020 konnten die Emissionen im EU EHS schon um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.

Was ist das nEHS?

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und verpflichtet seit Januar 2021 die Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Im Gegensatz zum EU EHS sind im nEHS die Brennstoffe der Sektoren Verkehr und Wärme betroffen. Es bestehen Mechanismen um Doppelbelastungen aus EU EHS und nEHS für verpflichtete Unternehmen zu vermeiden.

Was ist das BRT EHS (EU ETS II)?

Auf EU-Ebene werden derzeit die Details für ein neues und zweites Emissionshandelssystem (Buildings and Road Transport EHS – BRT EHS) verhandelt. Das BRT EHS soll Inverkehrbringer von Brennstoffen für den Straßenverkehr und für Gebäude in der gesamten EU zur Teilnahme verpflichten und Emissionen in diesen Sektoren ab 2026 mit einem Preis belegen.

Was ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument welches derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Güter zur Abgabe von Emissionsberichten für ihre Produkte sowie dem Einreichen von CBAM-Zertifikaten in Abhängigkeit des CO2-Gehalts der eingeführten Waren. CBAM soll ab 2023 implementiert werden. Die Europäische Union wird CBAM-Zertifikate in ab 2026 in Anlehnung an das Preisniveau im Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) bepreisen.

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