Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Trainingsleistungen
carboneer ist das unabhängige Analyse- und Beratungshaus für Umweltmärkte mit Fokus auf verpflichtende und freiwillige Emissionshandelsmärkte, europäische und deutsche Klimapolitik, Klimabilanzen, Klimaneutralitätsstrategien und negative Emissionstechnologien.
Unter anderem führt carboneer offene und geschlossene Trainings in Form von Seminaren, Workshops und Live-Online-Trainings durch. Für diese Trainingsleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der carboneer GmbH (carboneer) über die Erbringung von Trainingsleistungen. Trainingsleistungen sind insbesondere von carboneer angebotene Seminare, Workshops, Kurse, Live-Online-Trainings, Konferenzen und Planspiele. Trainingsleistungen werden im Folgenden auch „Veranstaltungen“ genannt.
Diese AGB werden nur durch individuelle schriftliche Verträge zwischen dem Kunden und carboneer verdrängt. Andere AGB, insbesondere AGB des Kunden, finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Das Angebot zu den Trainingsleistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Absatz 1 BGB.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Trainingsleistungen kann über Internet oder E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Trainingsleistungen durch carboneer ab.
carboneer bestätigt dem Kunden die Annahme dieses Angebots mit einer Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung wird schriftlich oder per E-Mail versandt. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden wird der Vertrag geschlossen.
Der Vertrag kommt mit dem Kunden zustande. Kunde ist das Unternehmen. Teilnehmer ist der von dem Unternehmen benannte Mitarbeiter, der an dem Training teilnehmen soll.
§ 3 Änderungen und Absagen von Veranstaltungen
carboneer behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
Ist die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen unvorhersehbarer Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, wird der Kunde hierüber umgehend informiert.
Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl durch carboneer erfolgen nicht später als 7 Tage vor der Veranstaltung. Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Eine darüber hinausgehende Erstattung weiterer Aufwendungen (z. B. für Reisekosten, Hotelkosten etc.) erfolgt nicht.
Sofern die Trainingsleistung Prognosen enthält, wird carboneer die Informationen und Daten, die der Prognose zugrunde gelegt werden, mit dem in der Wissenschaft üblichen Maß an Sorgfalt auswählen und überprüfen und die Prognosen unter Beachtung der anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik erstellen. Bei Prognosen ist ein Abweichen der tatsächlich eintretenden von der prognostizierten Entwicklung jedoch stets möglich und stellt keinen Mangel der Leistungen von carboneer dar. carboneer steht nicht dafür ein, dass eine prognostizierte Entwicklung tatsächlich eintritt.
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die carboneer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist carboneer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Änderungen und Stornierungen durch den Kunden
Ist der durch den Kunden benannte Teilnehmer an der Teilnahme gehindert, so ist der Kunde berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Benennung des Ersatzteilnehmers muss unter Nennung des Namens des Ersatzteilnehmers schriftlich oder per E-Mail erfolgen. carboneer bestätigt den Teilnehmerwechsel bei offenen Trainings durch den Versand einer Anmeldebestätigung an den Kunden. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden wird die Vertragsänderung wirksam. Für Online-Trainings bekommt der neue Teilnehmer einen eigenen Zugangscode zugeschickt. Personalisierte Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
Die Stornierung einer Anmeldung zu einem offenen Training ist bis spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Im Fall einer späteren Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr (sofern zutreffend) erhoben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren (sofern zutreffend) werden vollständig bzw. anteilig erstattet. Erfolgt eine Stornierung der Teilnahme an einem offenen Training weniger als sieben Tage vor dem ersten Tag der Trainingsmaßnahme, so berechnet carboneer die Teilnahmegebühr in Höhe von 100 %. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Tag der Veranstaltung.
§ 5 Durchführung der Trainings
Für die Teilnahme an einem Live-Online-Training von carboneer benötigt der Teilnehmende einen Computer mit Internetverbindung und ausreichender Bandbreite (z.B. 6000er-DSL) sowie Kopfhörer/Lautsprecher. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Kosten für die ggf. notwendige Beschaffung des notwendigen Equipments werden durch carboneer nicht übernommen. Eventuelle weitere Systemvoraussetzungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
carboneer wird dem Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Live-Online-Trainings die Zugangsdaten für die Lernplattform (grundsätzlich MS Teams) an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.
Die Durchführung der Trainings erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache. Um Diskussionen durchführen zu können und Partizipation zu ermöglichen, werden sichere Sprachkenntnis in der jeweils verwendeten Sprache vorausgesetzt.
§ 6 Trainingsunterlagen
Trainingsunterlagen von carboneer werden nicht auf Datenträgern an den Teilnehmer ausgehändigt. carboneer stellt dem Teilnehmer die Trainingsunterlagen jedoch im PDF-Format zum Download oder per E-Mail zur Verfügung. Ausgenommen davon sind Trainings ohne Teilnahmegebühr.
Die Trainingsunterlagen sind zum einmaligen Ausdruck für den Teilnehmer bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von carboneer nicht außerhalb der Trainingsleistung an Dritte weitergegeben, geändert, vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Ferner ist der Mitschnitt der Veranstaltung, z. B. die Verwendung von Screen-Recording-Programmen bei Live-Online-Trainings, untersagt. Andere Mitarbeiter des Kunden sind nicht Dritte im Sinne dieser Bestimmung.
Der Kunde sichert carboneer für jeden Fall der Zuwiderhandlung im Falle der unberechtigten Nutzung durch Dritte eine angemessene Vertragsstrafe zu. Diese beträgt mindestens das Vierfache des Entgelts. Weitergehende Schadensersatzansprüche und das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages bleiben unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Teilnahmebeträge (sofern zutreffend) an Trainingsleistungen verstehen sich pro Person und beinhalten Tagungsunterlagen. Die Teilnahmebeträge werden zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
Teilnahmebeträge an Trainingsleistungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Bei offenen Veranstaltungen werden Rechnungen mit Zusendung der Anmeldebestätigung an den Kunden fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist carboneer berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von carboneer schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
§ 8 Vertraulichkeit
carboneer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Trainingsleistung bekannt gewordenen Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich carboneer, eventuell zum Zweck der Trainingsleistung überlassene Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und gegen Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
§ 9 Haftung
carboneer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet carboneer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. „Wesentliche Vertragspflichten“ von carboneer sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlich vorgeschriebene verschuldens-unabhängige Haftung bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die von carboneer im Rahmen der Vertragsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden von carboneer automatisiert gespeichert und verarbeitet. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z. B. zur Rechnungsstellung, für den Zutritt zum Live-Online-Training) unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und genutzt.
Eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten zu einem anderen Zweck erfolgt nicht, sofern nicht eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung von carboneer. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der folgenden Website abgerufen werden:
https://carboneer.earth/de/datenschutzerklarung/.
§ 11 Textform
Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 12 Anti-Korruption und Bestechung
carboneer und der Kunde verpflichten sich, bei der Erfüllung des Vertrages sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten.
Diese Verpflichtung umfasst in jedem Fall das Verbot unrechtmäßiger Zahlungen oder der Gewährung anderer unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger, Geschäftspartner, an deren Mitarbeiter, Familienangehörige oder sonstige Partner, und das Verbot von Beschleunigungszahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen.
carboneer und der Kunde werden sich gegenseitig bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und sich insbesondere gegenseitig unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieser Verträge entstehen, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.