Impact of the EU ETS and the FuelEU Maritime: Case study for small operators (EN)

Small-to-mid-size shipping companies operating several modern feeder vessels now face overlapping carbon regimes: EU ETS which operates as a cap-and-trade system for emissions and drives costs through rising allowance prices; and FuelEU Maritime, which sets absolute greenhouse-gas (GHG) intensity limits on fuel and imposes cascading penalties for non-compliance. Individually, each framework is complex. Together, they demand clarity on the interaction between fuel economics, regulatory costs & penalties, and FuelEU’s flexibility mechanisms that in theory could buffer compliance costs.

Our analysis examines a scenario based on a fleet with three vessels, each a 2,500 TEU (twenty-foot equivalent unit) feeder container ship – the standard of intra-European and short-sea trades e.g. in the Baltic and Mediterranean. Each of three vessels use one type of fuel over the 2025-2029 FuelEU Maritime period: Very Low Sulphur Fuel Oil (VLSFO), biodiesel B30 or biodiesel B100. The example aims to determine what the financial consequences look like for small operators navigating the opening years of EU carbon regulation in shipping, show how pooling mechanics work in practice and which cost savings are possible.

Understanding the framework: Fuel EU vs. EU ETS

The FuelEU Maritime is the EU’s primary instrument for decarbonising maritime transport through fuel GHG intensity limits. The EU ETS in turn operates as a cap-and-trade system and drives decarbonisation through rising carbon prices. Together they form the backbone of the EU’s ambitious decarbonisations efforts in the maritime sector (see summary in Table 1 below and our articles on the EU ETS maritime inclusion and the FuelEU Maritime).

Table 1: Comparison EU ETS vs. FuelEU Maritime

Aspect EU ETS (incl. maritime transport) FuelEU Maritime
Regulatory approach Absolute reduction of GHG emission through a volume cap (Cap-and-Trade system) Relative reduction of GHG intensity measured per unit of energy consumed onboard
Mechanism Cap-and-trade: Mandatory purchase and surrender of emission allowances/European Union Allowances (EUAs) for reported emissions Threshold system: Compliance with annual, gradually decreasing thresholds for GHG intensity starting from 91.16 gCO₂eq/MJ
Scope of application (gases & scope) Tank-to-wake (TTW): CO₂ from 2024 (phasing in); CH₄ and N₂O from 2026 onwards Well-to-wake (WTW): All greenhouse gases over the entire life cycle of the fuel
Threshold value Ships > 5.000 Gross Tonnage (GT) Ships > 5.000 Gross Tonnage (GT).
Responsible entity The ‘company’ as defined in the ISM Code (usually the shipowner or an appointed manager) The ‘company’ as defined by the ISM Code
Penalties for non-compliance Primary costs: market price of EUAs Fixed penalty: €2,400 per tonne of very low sulphur fuel oil (VLSFO) equivalent deficit
Additional obligations No Mandatory shore power for container and passenger ships in TEN-T² ports from 2030 (penalty for non-use: €1.50 per unused kWh)
Important annual deadlines 31 March: Submission of the verified emissions report
30 September: Surrender of corresponding number of EUAs
31 March: Submission of verified FuelEU report
30 June: Payment of remedial penalties to Administering Authority

Besides the above-mentioned difference, the two regulations also have overlaps. Most importantly they share the THETIS-MRV platform to register emissions. As most shipping companies will have to comply with both regulations at the same time, at least the voyage data, port stay data and energy consumption are largely the same for both regulations.

Methodology and variables

FuelEU measures well-to-wake (WTW) GHG intensity: the total lifecycle emissions per unit of energy consumed onboard, expressed in gCO₂e per megajoule (gCO₂e/MJ). The WTW scope includes emissions from fuel extraction, refining, transport, and combustion – not just what comes out of the smokestack. The 2025-2029 annual target is 89.34 gCO₂e/MJ, a 2% reduction from the 2020 baseline of 91.16 gCO₂e/MJ. Any vessel exceeding this threshold incurs a fixed penalty of €2,400 per tonne of VLSFO-equivalent deficit. Conversely, vessels achieving lower intensity generate compliance surplus, which can be banked forward or pooled across a fleet (see example in Figure 1).

Figure 1: Pooling mechanism of a fleet of three ships, before pooling (left) and after pooling (right) (source: carboneer)

The WTW values for this case study are based on standard value from Intercargo and FuelEU Annex I. Please note that we are calculating with a VLSFO fuel with a higher GHG intensity than the FuelEU assumed threshold of 91,16 gCO₂e/MJ. The value in our case is close the HFO value and we assume that all GHG intensity values include the auxillary engine running on MDO for very vessel and scenario.

At the same time the EU ETS applies a carbon price to the tank-to-wake (TTW) emissions only. In 2026, shipping companies must surrender emission allowances (EUA) for 70% of verified emissions for the year 2025; this coverage increases to 100% from 2027 onwards for e.g. 2026 emissions. EUA prices are market-driven, and for our analysis we assume €80/tonne in 2025, increasing linearly to €100 by 2029. In addition, we also assume a RED conform zero-rating for the biodiesel under the EU ETS.

Case study: Is pooling worth it?

The FuelEU permits vessels to aggregate their compliance balances at the fleet level. Ships within or across companies can combine their annual compliance balances to offset deficits with surpluses. The mechanics are strict: the pool must be registered; the aggregate balance must be non-negative; and no individual ship can worsen (a deficit cannot increase; a surplus cannot flip to a deficit).

Figure 2 illustrates three compliance pathways for a fleet of three identical feeder vessels – one burning VLSFO, one B30 and one B100 – over the period of 2025 and 2029. The difference lies in combination of fuel type and especially pooling strategy.

Figure 2: Results of pooling scenarios on total costs under EU ETS and FuelEU Maritime (source: carboneer)

No Pooling: The baseline

When the three feeders operate independently – with no inter-vessel compliance aggregation – each vessel’s compliance balance is calculated separately. The VLSFO vessel incurs its FuelEU deficit; biofuel vessels generate surpluses. But these surpluses cannot offset the VLSFO deficit because there is no contractual or administrative mechanism linking them. In addition, cost due to the purchase and surrender of allowances under the EU ETS occur. The aggregate 5-year costs amount to:

  • Fuel cost: €168 million
  • FuelEU penalty: €6 million
  • EU ETS cost: €30 million
  • Total: €204 million

Internal pooling: Aggregating within the fleet

Now we apply internal pooling: The three vessels register as a verified compliance pool. In our example the fleet-level aggregate is non-negative (i.e., total surplus or breakeven), pooling is valid and we assume that the B30 fuelled vessel covers the deficit of the VLSFO vessel with part of its surplus compliance units. While the cost of fuels and the EU ETS remain the same, the FuelEU penalty is eliminated through fleet-level aggregation. This represents a 3 % saving of €6 mil. This is material but not transformative. The fleet has moved compliance responsibility from individual vessels to the fleet level, but it has not yet engaged the external market.

External pooling: Monetising surplus

The third pathway is external pooling: the fleet not only pools internally but also engages the emerging market for compliance surplus units. When a fleet generates surplus compliance units, those surpluses can be sold to third-party pooling administrators or other operators needing to cover deficits. The value of surplus compliance units currently ranges between €200-220 per tonne of CO₂ equivalent.

Figure 2 illustrates the concept: If this pooled fleet sells all aggregated surplus compliance units every year for five years, this effectively creates a revenue of €53 million and thus savings of almost 30% compared to the scenario of no pooling. This highlights the importance of mid- to long term fuel choice in combination with a liquid and well-functioning secondary market for compliance unit surpluses.

Main takeaways

Pooling allows fleet operators to potentially largely eliminate FuelEU penalties. WTW emissions of fuels used will increasingly determine additional costs or even revenues under the FuelEU Maritime Regulation. Also for companies with a smaller number of vessels, pooling strategies will determine whether compliance is a drag on profitability or a managed operational reality.

In an upcoming article we will examine how this plays out in practice by comparing two realistic fleet scenarios: Pool A (all VLSFO, no pooling) vs. Pool B (mixed fuel, strategic pooling).

Authors: Florian Schlennert, Simon Göß

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EU ETS Maritime: Verpflichtungen und Handlungsoptionen für den Seeverkehr (Teil 2)

In unserem ersten Teil dieser Serie zum Emissionshandel im Seeschifffahrtsbereich haben wir die Grundsätze der Verpflichtungen dargestellt. In diesem zweiten Teil werden nun Marktentwicklungen im EU ETS sowie die komplementäre FuelEU Maritime Verordnung zur Senkung von Treibhausgasen in Kraftstoffen erklärt.

Markt- und Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen

Die European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig oder die ICE mit Sitz in London fungieren als zentrale Marktplätze für die Beschaffung und den Handel von Emissionsberechtigungen im EU ETS (EUAs). Die EEX wickelt sowohl Primär- als auch Sekundärmarktgeschäfte ab, die ICE bedient den Sekundärmarkt. Im Primärmarkt werden sämtliche neue EUAs über standardisierte Auktionen ausgegeben, während am Sekundärmarkt Spot- und Terminkontrakte für EU ETS-Verpflichte, Intermediäre, Händler und Finanzinvestoren existieren. Der EUA-Durchschnittspreis belief sich 2024 auf etwa 67 EUR/tCO2 (Quelle: DEHSt). Analysten prognostizieren für die kommenden Jahre einen Anstieg auf bis zu 200 EUR/t (Abbildung 1). Die Preisdynamik wird durch fünf strukturelle Treiber bestimmt:

  • Verschärfte Cap-Reduktion: Der linear Reduktionsfaktor von 4,3% (2024-2027) und 4,4% (ab 2028) führt zu einer jährlichen, konstanten Verknappung um etwa 88 Millionen EUAs ab 2024
  • Die schrittweise Einbeziehung der Schifffahrt bringt bis zu 78,4 Mio. EUAs zusätzlich ins System
  • Marktstabilitätsreserve (MSR): Bei Überschreitung eines Schwellenwerts and überschüssigen EUAs entzieht und löscht die MSR einen Teil des Überhangs
  • REPowerEU-Auktionen: Das Programm belastet die Preisentwicklung kurzfristig durch zusätzliche Auktionsvolumina von etwa 267 Millionen EUAs zwischen 2023 und 2026, führt aber ab 2027 zu einer entsprechend schärferen Angebotsverknappung
  • Geopolitische Faktoren: Der Ukraine-Krieg und Energiepreisvolatilität beeinflussen EUA-Preise über zeitweise sehr hohe Korrelationen zwischen Gas- und EUA-Preise, während die Verabschiedung des „Fit for 55“-Pakets das Marktvertrauen in langfristig steigende Preise gestärkt hat

Historische Preisentwicklung und Prognosen für EU-Emissionszertifikate (EUAs) bis 2030 (Grafik carboneer)

Abbildung 1: Historische Preisentwicklung und Preisszenarien für EUAs bis 2030 (Quelle: carboneer, Datenquelle: EEX)

Auswirkung der Emissionsbepreisung und mögliche Absicherung

Im Jahr 2024 waren die finanziellen Auswirkungen EU ETS auf die Schifffahrt trotz administrativer Belastungen noch begrenzt. Da nur 40 % der Emissionen über das EU ETS abgedeckt wurden, lag die Bepreisung jeder von einem Schiff tatsächlich ausgestoßenen Tonne CO2 im Durchschnitt bei knapp über 25 EUR. Für ein mit Bunkeröl betanktes Schiff erhöhten sich die Kosten für innergemeinschaftliche Fahrten (100 % Abdeckung) um etwa 15 % für Ein- oder Ausfahrten aus dem EU/EWR-Gebiet (50 % Abdeckung) um 7,5 % (Annahmen zu Bunkeröl, Preis: 500 EUR/t und Emissionsintensität: 3,1 tCO2/t). So hatten die zusätzlichen EU ETS-Kosten vermutlich keinen großen Einfluss auf die Routenwahl der Reedereien. Umfahrungen über Afrika zur Vermeidung des Suezkanals oder die erhöhten Spannungen in der Straße von Hormus und steigenden Versicherungsprämien stellten für viele Unternehmen wohl eine größere wirtschaftliche Herausforderung dar.

Im Jahr 2025 steigen die abgedeckten Emissionen im EU ETS auf 70 %. Bei einem gleichbleibenden Preis für Bunkeröl und einem angenommenen EUA-Preis von 70 EUR/t verdoppeln sich die CO₂-Kosten. Ebenso wird durch die Abdeckung aller ausgestoßenen Emissionen ab dem Jahr 2026 ein weiterer deutlicher Anstieg der finanziellen Belastung einhergehen. Die systematische Absicherung dieser Preisrisiken durch Beschaffung von über Spot- oder Terminmarktkontrakte für Emissionsberechtigungen können für Schifffahrtsunternehmen sowohl eine Preisrisikominderung als auch Sicherung von künftigen EUA-Bedarfen zu heute fixierten Kosten ermöglichen. Die optimale Strategie hängt vom individuellen Risikoprofil, der Emissionsvolatilität und verfügbaren Finanzierungsmitteln ab. Angesichts prognostizierter Preissteigerungen für EUAs werden maßgeschneiderte Beschaffungs- und Hedgingansätze für betroffene Schifffahrtsunternehmen zunehmend wichtiger.

Mit der Ausweitung des EU ETS auf die Seeschifffahrt müssen Charterverträge entlang der gesamten Charterpartykette neugestaltet werden. Entscheidend ist, wer operativ die Verantwortung für Ladung, Route oder Geschwindigkeit (oft der Charterer) übernimmt, denn nur von dieser Partei kann die das Schifffahrtsunternehmen Kosten für Emissionszertifikate zurückfordern. Charterverträge sollten daher klar regeln, wer in den verschiedenen Reisephasen für Emissionskosten haftet und wie etwaige Abweichungen abgerechnet werden.

FuelEU Maritime: Komplementäre Regeln für Kraftstoffe

Zum 1. Januar 2025 trat die FuelEU Maritime-Verordnung (EU) 2023/1805 in Kraft (Quelle: EU) und ergänzt das EU ETS für Schiffe über 5.000 Bruttoraumzahl. Während das EU ETS absolute CO₂-Mengen über ein Cap-and-Trade-System bepreist, zielt FuelEU Maritime auf eine schrittweise Senkung der Treibhausgas-Intensität der Bordenergie, insbesondere der Kraftstoffe. Die verbindlichen Minderungsziele betragen 2% bis 2025, 6% bis 2030, 14,5% bis 2035 und 80% bis 2050. In der FuelEU Maritime wird ein Well-to-Wake-Ansatz verwendet, der Emissionen von der Rohstoffgewinnung bis zur Verbrennung an Bord erfasst. Alternativkraftstoffe wie Biofuels oder E-Fuels werden mittels standardisierter Emissionsfaktoren vergleichbar bilanziert. Unterschreitet ein Schiff sein jährliches Intensitätsziel, entstehen Strafzahlungen von 2.400 EUR pro Tonne VLSFO-Äquivalent-Defizit. Bunkeröl oder Very Low Sulphur Fuel Oil (VLSFO) fungiert aufgrund seiner Marktdominanz als Berechnungsgrundlage. Ab 1. Januar 2030 müssen Container- und Passagierschiffe in TEN-T-Häfen (Trans-European Transport Network) während des Liegezeitraums Landstrom nutzen und Zuwiderhandlungen kosten 1,50 EUR pro ungenutzter kWh.

Beide Systeme wirken komplementär: Das EU ETS limitiert und bepreist ausgestoßene Emissionen, während FuelEU Anreize für emissionsärmere Kraftstoffe schafft. In einem weiteren Beitrag werden wir uns den Grundlagen und Auswirkungen von FuelEU Maritime im Detail widmen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Einbeziehung in das EU ETS stellt Schifffahrtsunternehmen in den Bereichen Emissionsmessung, Beschaffung von Emissionsberechtigungen und der Kostenweiterreichung vor komplexe Herausforderungen. Durch die schrittweise Einführung und der Ergänzung mit FuelEU Maritime sollen Emissionen im Seeverkehr effektiv reduziert werden.

Risiken aufgrund administrative Belastungen, Strafzahlung oder volatiler Preise im EU ETS können durch proaktive und strategische Planung und Umsetzung minimiert werden. Ein möglicher Handlungsleitfaden für verpflichtete Schifffahrtsunternehmen ist in Abbildung 2 dargestellt.

Handlungsleitfaden für Schifffahrtsunternehmen im EU ETS und FuelEU Maritime (Grafik carboneer)

Abbildung 2: Handlungsleitfaden für Schifffahrtsunternehmen im EU ETS und FuelEU Maritime (Quelle: carboneer)

Kontaktieren Sie carboneer für personalisierte Beratung und wir unterstützen bei der Umsetzung und Risikoanalyse.

Quellen

DEHSt, 2025, VET-Bericht 2024, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/VET-Bericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7

EEX, 2025, EU ETS Auctions, URL: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub/environmentals/eu-ets-auctions

EU, 2023, FuelEU Maritime Regulation, URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj/eng

EU ETS Maritime: Verpflichtungen und Handlungsoptionen für den Seeverkehr (Teil 1)

Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) bildet seit 2005 das zentrale marktwirtschaftliche Klimainstrument der Europäischen Union (EU). Der Seeschiffverkehrssektor muss seit 2018  Emissionen nach den Regeln des EU ETS messen, berichten und verifizieren (Monitoring, Reporting, Verification – MRV) und zum 1. Januar 2024 wurde mit der Bepreisung der Emissionen begonnen. In diesem ersten Teil einer Serie zum EU ETS für den Seeverkehr, werden Grundlagen der Verpflichtungen für betroffenen Unternehmen erklärt.

Diese Ausweitung des EU ETS auf den Seeverkehr erfolgte im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets und umfasst alle Schiffe ab 5.000 Bruttoraumzahl (BRZ), die Häfen in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anlaufen, unabhängig von ihrer Flagge. Schifffahrtunternehmen wurden deswegen zum 30.01.2024 jeweils einer nationalen Verwaltungsbehörde (Deutschland: DEHSt) zugeteilt (Quelle: EU). Diese Zuordnungsliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Unternehmen, nach dem Stichtag immer noch unter die Regulierung fallen können und trotz fehlendem Eintrag verpflichtet sind. Der Schiffsverkehrssektor trugt bereits im Einführungsjahr 2024 etwa 6% der EU ETS-Emissionen bei (Quelle: EEA) und verursachte im Jahr 2021 etwa 13% aller verkehrsbedingten Treibhausgase im EU-Raum (Quelle: EMSA). Die erste Evaluation der Integration des Schiffverkehrs in das EU ETS durch die EU Kommission von März 2025 zeigt, dass über 5.000 Schifffahrtsunternehmen auf der europäischen MRV-Plattform THETIS-MRV registriert und verifizierte Monitoring-Pläne von mehr als 15.000 Schiffe vorliegen (Quelle: EU Kommission).

Abbildung 1 verdeutlicht den geografischen Geltungsbereich des EU ETS für den Seeverkehr: 100% der Emissionen für Intra-EU/EWR-Fahrten werden erfasst, während für Fahrten zu/von Drittstaaten 50% der Emissionen abgabepflichtig sind. Diese Regelung zielt darauf ab, Carbon Leakage zu verhindern und Ausweichverhalten zu minimieren.

Beispielhafte Darstellung des Geltungsbereichs des EU ETS maritime mit der 100/50 % Regelung (Quelle: Understanding EU ETS - Emissions Trading System)

Abbildung 1: Beispielhafte Darstellung des Geltungsbereichs des EU ETS maritime mit der 100/50 % Regelung (Quelle: Understanding EU ETS – Emissions Trading System)

Schrittweise Einbeziehung der Schiffverkehrs

Das EU ETS funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip mit einer jährlich sinkenden Emissionsobergrenze. Schifffahrtsunternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂-Äquivalent entsprechende Emissionsberechtigungen (European Union Allowances (EUA)) erwerben und jedes Jahr im Unionsregister einreichen. Unternehmen mit geringen CO2-Vermeidungskosten können ihre EUAs an Unternehmen mit hohen Vermeidungskosten verkaufen. Somit wird dort CO2 eingespart, wo es am effizientesten und kostengünstigsten ist.

Die Einbeziehung des Schiffverkehrs in das EU ETS verläuft schrittweise. Während vorerst nur CO2-Emissionen von einer Bepreisung erfasst sind, werden ab 2026 zusätzlich Methan und Lachgas bepreist. Ab 2027 umfasst das System auch Offshore-Schiffe mit BRZ von über 5000. Während kleinere Schiffe zwischen 400 – 5000 BRZ seit dem Jahr 2025 teil des MRV sind, ist noch offen, ob und wann die Emissionen dieser Schiffe auch bepreist werden. Im Zuge eines größeren EU ETS Reviews wird dies voraussichtlich im Jahr 2026 entschieden.

Neben der sukzessiven Einführung mehrere Schiffs- und Emissionskategorien, erfolgt auch die Bepreisung über ein dreijähriges Phase-In. Ab 2024 mussten betroffene Schifffahrtsunternehmen EUAs für 40% ihrer verifizierten Emissionen abgeben, 2025 für 70% und ab 2026 für 100% (Abbildung 2).

EU ETS maritime Implementierungszeitraum

Abbildung 2: EU ETS maritime Implementierungszeitraum (Quelle: carboneer nach EU Kommission)

Verantwortlichkeiten und ISM-Delegation

Das verpflichtete „Schifffahrtsunternehmen“ im Sinne der EU ETS-Richtlinie ist standardmäßig der eingetragene Schiffseigner. Dieser kann die EU ETS-Verpflichtungen vertraglich an die Gesellschaft delegieren, welche unter dem International Safety Management (ISM) Code die Verantwortung für der Schiffsbetrieb hält. Voraussetzung für die Delegation ist, dass eine ordnungsgemäße und vollständige Mandatsvereinbarung gemäß den detaillierten Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2599 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde (Quelle: DEHSt). Die Mandatsvereinbarung muss zwingend die Übernahme aller EU ETS-Pflichten dokumentieren und sowohl der Verwaltungsbehörde als auch der Prüfstelle (Verifizierer) vorgelegt werden. Bareboat-Charter können nur dann als Schifffahrtsgesellschaft fungieren, wenn sie zugleich ISM-Gesellschaft sind. Die Verantwortliche Gesellschaft für MRV von Emissionen und den Verpflichtungen nach dem EU ETS muss dabei immer identisch sein. Diese Anforderung führt in der Praxis zu erheblichen Herausforderungen, da viele Reedereien ihre Flotten über multiple ISM-Manager betreiben, die unterschiedliche Management- und Emissionsmessverfahren verwenden.

Jährliche Verpflichtungen

Der jährliche Compliance-Zyklus des EU-ETS für Reeder und ISM-Unternehmen folgt einem klar strukturierten Jahresrhythmus, der bereits vor dem ersten Hafenanlauf ansetzt. Noch vor Betriebsaufnahme muss ein genehmigter Monitoring-Plan vorliegen, den ein akkreditierter Verifizierer prüft und die zuständige Verwaltungsbehörde billigt (Quelle: EU Kommission). Der verifizierte Plan muss dabei bis spätestens zum 1. April 2024 oder innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Hafenanlauf unter EU-Hoheitsgebiet im THETIS-MRV-Portal an die zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt werden. Während des gesamten Berichtsjahres erfassen die Schiffe ihre Treibhausgasemissionen fortlaufend nach den im Monitoringplan definierten Methoden.

Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres (Abbildung 3) müssen diese Daten in verifizierter Form sowohl einen Emissionsbericht auf Schiffebene als auch Emissionsbericht auf Unternehmensebene umfassen und werden über das THETIS-MRV-Portal erstellt.

Compliance-Zyklus im EU ETS

Abbildung 3: Compliance-Zyklus im EU ETS (Quelle: carboneer)

Anschließend kann ein Document of Compliance über THETIS-MRV erstellt werden, welches auf allen betroffenen Schiffen des entsprechenden Unternehmens mitgeführt werden mussUm genügend Puffer für etwaige Korrekturen zu haben, sollte die Verifizierung bereits zügig nach Start des Jahres begonnen werden. Sobald das Schifffahrtsunternehmen den Prüfer im Union Registry zugeordnet hat, kann dieser die verifizierten Emissionen direkt im Maritime Operator Holding Account (MOHA) im Unionsregister bestätigen.

Parallel dazu nutzen betroffene Unternehmen den MOHA, um EUAs kaufen, handeln und einreichen zu können. Die zentrale Compliance-Deadline des Jahres bildet der 30. September. Bis zu diesem Datum sind genügend EUAs über das MOHA im Union Registry einzureichen, um die verifizierten Unternehmensemissionen abzudecken. Damit die Melde-, Prüf- und Abgabeprozesse reibungslos greifen, empfiehlt sich ein straffer interner Zeitplan: kontinuierliches Monitoring, frühzeitige Datenvalidierung durch Prüfstellen, fristgerechte Einträge in THETIS-MRV und das Unionsregister sowie rechtzeitige Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen EUAs.

Sanktionen und behördliche Maßnahmen

Im EU ETS werden Verstöße gegen die Abgabeverpflichtung von EUA am 30. September eines jeden Jahres mit einer Geldbuße belegt. Die Strafzahlung liegt bei 100 € pro Tonne CO₂-Äquivalent für verursachte Emissionen im Vorjahr für welches kein EUA eingereicht wurde. Seit 2012 steigt der Wert jährlich inflationsindexiert, womit für Verstöße im Jahr 2024 132,06 € pro Tonne CO₂-Äquivalent anfallen (Quelle: DEHSt). Ungeachtet der Strafzahlung bleibt die Pflicht bestehen, die fehlenden EUAs nachträglich zu erwerben und einzureichen. Ebenso werden bei Nichtabgabe von EUAs die Namen der säumigen Schifffahrtsunternehmen nach Bestandskraft des Bescheids im Bundesanzeiger veröffentlicht; auf EU-Ebene führt die Kommission zusätzlich eine jährliche Liste nicht konformer Betreiber.

Dieses „Naming-and-Shaming“ erhöht das Reputationsrisiko und bei wiederholten Verstößen in zwei oder mehr Berichtsperioden können die Flaggen- oder Hafenstaatbehörden als schärfste Maßnahme den Zugang zu EU-Häfen verweigern oder im Heimathafen eines EU-Staates ebenfalls Schiffe festsetzen. Da die Haftung unternehmensweit gilt, kann ein einzelner Schiffsverstoß die gesamte Flotte des Betreibers betreffen (Quelle: DEHSt). Konsequentes Messen der Emissionen, die fristgerechte Verifizierung sowie rechtzeitige Beschaffung und Abgabe der EUAs bleiben daher essenziell, um finanzielle Sanktionen und operative Einschränkungen zu vermeiden.

Im zweiten Teil unserer Serie gehen wir auf Preis- und Marktentwicklungen im EU ETS, kostenseitige Auswirkungen auf Schifffahrtsunternehmen und die komplementären Regeln unter der FuelEU Maritime Verordnung ein.

Quellen

DEHSt, 2025, EU Emissions Trading 1 for Maritime Transport, URL: https://www.dehst.de/EN/Topics/EU-ETS-1/Maritime-Transport/EU-ETS-1-Maritime-Transport/eu-ets-1-maritime-transport_node.html

DEHST, 2025, EU ETS 1 Sanctioning, URL: https://www.dehst.de/EN/Topics/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Information/Sanctioning/sanctioning_node.html

DEHSt, 2025, Maritime Transport-FAQ, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/FAQ/EN/maritime-transport/FAQList-SV.html#faq-id-299956

EEA, 2025, EU Emissions Trading System data viewer, URL: https://www.eea.europa.eu/en/analysis/maps-and-charts/emissions-trading-viewer-1-dashboards

EMSA, 2025, Facts and Figures, URL: https://emsa.europa.eu/publications/item/4515-emter-facts-and-figures.html

EU, 2024, Kommission Implementing Decision EU) 2024/411, URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400411

EU Kommission, 2025, FAQ – Maritime transport in EU Emissions Trading System (ETS), URL: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/transport-decarbonisation/reducing-emissions-shipping-sector/faq-maritime-transport-eu-emissions-trading-system-ets_en

EU Kommission, 2025, Report from the Commission: Review of Regulation (EU) 2015/757 on the monitoring, reporting and verification of greenhouse gas emissions from maritime transport in relation to the potential inclusion of ships below 5 000 gross tonnage but not below 400 gross tonnage  , URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0109

EU Kommission, 2025, Monitoring, reporting and verification URL: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/monitoring-reporting-and-verification_en

FuelEU Maritime: Emissionsreduktion von Kraftstoffen im Seeverkehr

Als Teil des umfassenden Klimapakets „Fit for 55” der Europäischen Union (EU) gilt FuelEU Maritime (Verordnung EU 2023/1805) seit dem 1. Januar 2025 als Mechanismus zur Reduktion der Treibhausgas(THG)-Intensität von Kraftstoffen innerhalb des EU-Seeverkehrs. Während das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) für den Seeverkehr die Angebotsseite durch die Bepreisung der absoluten Emissionen berücksichtigt (lesen Sie dazu unsere Artikel hier und hier), wirkt FuelEU Maritime als ergänzender Mechanismus auf der Nachfrageseite. Die Einführung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe soll angereizt werden, indem die Verordnung zunehmend strengere THG-Intensitätsziele für den Kraftstoff-/Energieverbrauch an Bord festlegt.

Regulierungsrahmen

FuelEU Maritime gilt für Handelsschiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 5.000 Tonnen, die Häfen innerhalb der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anlaufen, unabhängig von ihrer Flagge. Der Kernmechanismus der Verordnung umfasst verbindliche Ziele zur Verringerung der Treibhausgasintensität, gemessen an einem Referenzwert für 2020 von 91,16 gCO₂eq/MJ, mit progressiven Reduktionsanforderungen durch Reduktionsfaktoren: 2 % (2025), 6 % (2030), 14,5 % (2035), 31 % (2040), 62 % (2045) und 80 % (2050). Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst 100 % des Kraftstoffverbrauchs für Fahrten zwischen zwei Häfen in der EU/im EWR, 50 % des Kraftstoffverbrauchs für Fahrten zwischen Häfen in der EU/im EWR, wenn einer der Häfen in einer „Gebiet in äußerster Randlage” liegt, und 50 % des Kraftstoffverbrauchs für Fahrten zwischen einem Hafen in der EU/im EWR und einem Drittland (Abbildung 1). Die Verordnung verhindert eine Umgehung der Vorschriften, indem sie bestimmte Nicht-EU-Containerumschlaghäfen wie Tanger-Med und East Port Said als „Anlaufhäfen“ definiert. Die Definition eines Anlaufs in Häfen schließt unter anderem Zwischenstopps zu nichtkommerziellen Zwecken wie Betanken, Bevorratung oder Trockendockung aus.

Zusätzliche CBAM-Kosten pro Produkt abhängig von Echtwerten oder Standardwerten für Emissionen

Abbildung 1: Beispielhafte Darstellung des Geltungsbereichs der FuelEU Maritime Verordnung mit der 100/50 % Regelung (Quelle: carboneer)

Ein wesentliches Merkmal von FuelEU Maritime ist die Well-to-Wake-Lebenszyklusbewertung. Diese umfassende Methodik berücksichtigt das gesamte Emissionsprofil eines Kraftstoffs, von seiner Gewinnung oder Herstellung (Well) bis zu seiner Verwendung an Bord eines Schiffes (Wake). Dies steht im Gegensatz zum EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), das einen Tank-to-Wake-Ansatz verwendet. FuelEU Maritime umfasst neben Kohlendioxid (CO₂) auch Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O).

Flexibilitätsmechanismen als strategische Instrumente
Im Rahmen von FuelEU Maritime können Reedereien die Flexibilitätsmechanismen „Banking“, „Borrowing“ und „Pooling“ nutzen. Dabei handelt es sich um Instrumente, die zur langfristigen Flottenoptimierung und zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen eingesetzt werden können.

  • Banking: Wenn ein Schiff seine Treibhausgasintensität über das erforderliche Ziel hinaus reduziert, kann der Überschuss für die Verwendung im folgenden Berichtszeitraum „gespeichert“ werden. Auf diese Weise können Schiffe, die die Vorgaben übererfüllen, eine strategische Reserve für die Einhaltung der Vorgaben aufbauen, um künftige Defizite auszugleichen, wenn die Ziele strenger werden.
  • Borrowing: Ein Schiff mit einem Defizit kann bis zu 2 % des Ziels für die folgende Berichtsperiode „ausleihen”, das mit einer zusätzlichen Strafe von 10 % zurückgezahlt werden muss. Borrowing kann nicht zwei Berichtsperioden in Folge genutzt werden und stellt somit keine langfristige Lösung dar.
  • Pooling: Dies ist der innovativste Mechanismus, der es Schiffen ermöglicht, ihre Compliance-Salden zu teilen. Ein modernes, „grünes” Schiff mit einem Überschuss kann seine überschüssige Compliance einem Schiff mit Untererfüllung in derselben oder einer anderen Flotte zuweisen, wodurch beide die Anforderungen erfüllen. Dies führt zu einem aufkommenden kommerziellen Austausch von Compliance-Überschüssen innerhalb privater oder vermittelter Pooling-Vereinbarungen, wodurch Unternehmen, die die Anforderungen übererfüllen, eine Rendite erzielen.

Wenn keine der oben genannten Methoden zur Beseitigung eines Compliance-Defizits angewendet wird, muss eine Geldstrafe gezahlt werden. Die Strafen betragen 2.400 EUR pro Tonne Very Low Sulphur Fuel Oil (VLSFO)-Äquivalentdefizit, wobei VLSFO aufgrund seiner Marktdominanz als Berechnungsgrundlage dient. Die Strafen steigen bei wiederholter Nichteinhaltung progressiv an, sodass bei anhaltenden, jährlichen Verstößen Strafmultiplikatoren von 10 %, 20 %, 30 % usw. zur Anwendung kommen.

Landstromversorgung und Anreize für Kraftstoffe

FuelEU Maritime führt auch spezifische Vorschriften für die Landstromversorgung (Onshore Power Supply-OPS) und Anreize für Kraftstoffe der nächsten Generation ein. Ab dem 1. Januar 2030 müssen Container- und Passagierschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5.000 GT an Landstrom angeschlossen werden, wenn sie länger als zwei Stunden in einem Hafen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) liegen. Diese Anforderung für Container- und Passagierschiffe, sich an die OPS anzuschließen, wird ab dem 1. Januar 2035 auf alle anderen Häfen ausgeweitet, in denen eine OPS verfügbar ist. Die Nichteinhaltung der Landstromvorschriften wird mit Strafen in Höhe von 1,50 EUR pro nicht genutzter Kilowattstunde geahndet, berechnet auf der Grundlage des gesamten Strombedarfs während der geltenden Liegezeiten. Die Verordnung bietet auch einen starken Anreiz für erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBOs), indem bis zum 31. Dezember 2033 ein Multiplikator von 2 auf deren Energiegehalt bei der Berechnung der Treibhausgasintensität angewendet wird. Dieser Multiplikator macht RFNBOs für die Einhaltung der Vorschriften deutlich wertvoller und trägt dazu bei, das Risiko früher Investitionen in diese Kraftstoffe zu verringern.

Jährlicher Compliance-Zyklus

Der Compliance-Zyklus folgt einem strukturierten Zeitplan, wie in Abbildung 2 dargestellt: Die Überwachung beginnt am 1. Januar gemäß einem genehmigten Überwachungsplan, und der FuelEU-Bericht muss bis zum 31. Januar des auf den Überwachungszeitraum folgenden Jahres bei akkreditierten Prüfstellen eingereicht werden. Bei einem Unternehmenswechsel sollte ein Teilbericht innerhalb eines Monats nach der Unternehmensübertragung geprüft werden. Die Prüfer müssen die Prüfung bis zum 31. März des folgenden Jahres abschließen und die Ergebnisse in THETIS-MRV (Plattform und Datenbank für CO2-Emissionen von Schiffen zur Einhaltung der EU-Vorschriften) erfassen, gefolgt von Erklärungen zum Flexibilitätsmechanismus (Banking, Borrowing oder Pooling) bis zum 30. April. Bis zum 30. Juni muss für das jeweilige Schiff ein gültiges Konformitätsdokument (DoC) vorliegen. Sind Strafen fällig, wird das DoC erst nach Nachweis der Zahlung ausgestellt. Wichtig ist, dass für Schiffe, die nach dem 31. August 2024 unter FuelEU Maritime fallen, spätestens zwei Monate nach dem ersten Anlaufen eines Hafens, der in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, ein Überwachungsplan bei einer akkreditierten Prüfstelle eingereicht werden muss.

Jährlicher Compliance-Zyklus für FuelEU Maritime mit Fristen für Berichterstattung, Prüfung und Dokumentation

Abbildung 2: Compliance-Zyklus nach FuelEU Maritime (Quelle: carboneer)

Integration mit der THETIS-MRV-Plattform und Datenmanagement  

THETIS-MRV ist die zentralisierte IT-Plattform der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die als einheitliches digitales Portal für die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt dient. Sie integriert sowohl die Berichts- und Überprüfungsanforderungen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) als auch die von FuelEU Maritime durch eine einheitliche Datenübermittlung, wobei die separaten regulatorischen Verarbeitungswege beibehalten werden. Wie in Abbildung 3 dargestellt, verbindet die Plattform verschiedene Compliance-Prozesse: Das EU-Emissionshandelssystem verfolgt die Überwachung auf Schiffsebene über die Berichterstattung auf Unternehmensebene bis hin zur Abgabe von Zertifikaten, während FuelEU Maritime von der Überwachung auf Schiffsebene über Flexibilitätsmechanismen bis hin zur Berechnung von Strafen reicht.

Integration von EU ETS und FuelEU Maritime über die zentrale EMSA-Plattform THETIS-MRV

Abbildung 3: THETIS-MRV für EU ETS Maritime and FuelEU Maritime (Quelle: carboneer)

Im Gegensatz zum EU ETS basiert FuelEU Maritime auf der Einhaltung von THG-Intensitätsvorgaben ohne handelbare Zertifikate, wobei Strafen automatisch vom TETHIS-MRV-System berechnet werden. Die Plattform ermöglicht es Betreibern, integrierte Datensätze einmalig einzureichen, wodurch doppelte Dateneingaben entfallen und Berechnungen für das EU ETS (Tank-to-Wake) und FuelEU (Well-to-Wake) separat durchgeführt werden können. Die Genauigkeit der Daten ist von entscheidender Bedeutung, da ein Fehler im gemeinsamen Datensatz sowohl die Einhaltung des EU ETS als auch von FuelEU Maritime beeinträchtigen kann.

Schlussfolgerung und Empfehlungen
Die FuelEU Maritime-Verordnung ist eine komplexe Rechtsvorschrift, die eine strategische Reaktion erfordert. Die Nichteinhaltung setzt Unternehmen erheblichen finanziellen und betrieblichen Risiken aus.

  • Für ISM-Unternehmen (International Safety Management) im maritimen Sektor ist die rechtliche Verantwortung nicht übertragbar. ISM-Unternehmen müssen sich vertragliche Rechte und finanzielle Garantien von Reedern sichern, um potenzielle Strafen und Compliance-Kosten abzudecken. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Vertragsklauseln ist nicht optional, sondern für das Risikomanagement unerlässlich.
  • Reeder müssen sicherstellen, dass Charterverträge solide, aktualisierte Klauseln enthalten, die die finanzielle Verantwortung für FuelEU-Strafen auf den Charterer übertragen, der die Auswahl und den Handel mit Kraftstoffen kontrolliert. Dies ist ein entscheidender Schritt, um Risiken und Kontrolle in Einklang zu bringen.
  • Für Charterer ist die Wahl des Kraftstoffs nun eine strategische finanzielle Entscheidung. Investitionen in oder die Beschaffung von kohlenstoffarmen Kraftstoffen und die Nutzung von Flexibilitätsmechanismen wie Pooling sind unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und finanziell belastende Strafen zu vermeiden.

Autoren: Florian Schlennert, Simon Göß

Quellen:

Regulation (EU) 2023/1805, 2023, Official Journal of the European Union, URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj/eng
Britannia P&I, 2024, FUEL EU MARITIME REGULATIONS, URL: https://britanniapandi.com/wp-content/uploads/2024/11/FUEL-EU-MARITIME-REGULATIONS.pdf
DNV, 2024, FuelEU Maritime Compliance, URL: https://www.dnv.com/maritime/insights/topics/fueleu-maritime/compliance/
BIMCO, 2024, FuelEU Maritime Clause for Time Charter Parties 2024, URL: https://www.bimco.org/contractual-affairs/bimco-clauses/current-clauses/fueleu-maritime-clause-for-time-charter-parties-2024/
NOW GmbH, 2023, Factsheet FuelEuMaritime Oktober 2023, URL: https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2023/10/NOW_Factsheet_FuelEuMaritime_Oktober-2023.pdf
DNV, 2024, FuelEU Maritime: How to prepare for compliance, URL: https://www.dnv.com/news/2024/fueleu-maritime-how-to-prepare-for-compliance/#:~:text=The%20FuelEU%20Maritime%20GHG%20intensity%20requirements%20apply%20to%20100%25%20of,Responsible%20shipping%20company
BetterSea, 2024, Ice Class and FuelEU Maritime: Navigating Compliance in Harsh Conditions, URL: https://www.bettersea.tech/post/ice-class-and-fueleu-maritime
BetterSea, 2024, FuelEU Compliance Timeline, URL: https://www.bettersea.tech/post/fueleu-compliance-timeline
DNV, 2024, EU ETS – Role of data for handling the EU ETS, URL: https://www.dnv.com/maritime/insights/topics/eu-emissions-trading-system/role-of-data-for-handling-the-eu-ets/
SAFETY4SEA, 2025, Focus in maritime decarbonization: The current regulations and challenges at a glance, URL: https://safety4sea.com/focus-in-maritime-decarbonization-the-current-regulations-and-challenges-at-glance/
European Commission, 2024, Questions and Answers on Regulation (EU) 2023/1805, URL: https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/maritime/decarbonising-maritime-transport-fueleu-maritime/questions-and-answers-regulation-eu-20231805-use-renewable-and-low-carbon-fuels-maritime-transport_en
DNV, 2024, External Webinar FuelEU EU-ETS 12Dec2024, URL: https://ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws.com/web/direct-files/attachments/79905583/4a690ecc-5925-49ef-8248-4d314667808a/DNV_Webinar_FuelEU_EU-ETS-12Dec2024.pdf
EMSA, 2024, Webinar FuelEU 04 June – General Process, URL: file:///C:/Users/FlorianSchlennertcar/Downloads/Webinar%20FuelEU%2004%20June_EMSA%20-%20General%20Process%20(1).pdf

Das EU ETS 2: Leitfaden für Unternehmen

Das europäische Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) wird das seit 2005 aktive EU ETS 1 ergänzen und ist ein wichtiges Instrument um die Emissionen innerhalb der EU bis 2030 um 55 % zu senken. Emissionen durch Verwendung von Brennstoffen in den Sektoren Gebäude, Straßenverkehr, Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe und kleine Industrieanlagen sind seit dem Jahr 2024 vom EU ETS 2 abgedeckt – insgesamt etwa 35 % aller EU-Emissionen. Für die etwa 12.000 betroffenen Unternehmen in der EU bedeutet das EU ETS 2 neue Verpflichtungen, welche mit wirtschaftlichen Herausforderungen einhergehen.

Ab dem Jahr 2027 müssen die verantwortlichen Unternehmen Emissionszertifikate in Höhe der Emissionen in den von ihnen verkauften Brennstoffen erwerben. Durch die marktbasierte Preisbildung der Emissionszertifikate sind sie damit höherer Preisunsicherheit und Volatilität ausgesetzt. In Deutschland wird das EU ETS 2 durch das novellierte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt und beerbt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS).

Systemwechsel: Die Umstellung vom nEHS zum EU ETS 2 in Deutschland

Während das nEHS seit 2021 einen jährlich steigenden, gestaffelten Festpreiskorridor für Emissionszertifikate ohne Mengenlimitierung vorgibt, sollen die Emissionszertifikate für das Jahr 2026 durch Auktionen innerhalb eines Preiskorridors veräußert werden (Quelle: BMUKN). Das EU ETS 2 hingegen führt direkt zum Start im Jahr 2027 einen EU-weiten und jährlich sinkenden Emissionsdeckel (Cap) ein. Das Cap startet mit einer Menge von knapp über 1 Milliarde Zertifikaten und sinkt ab 2028 jährlich um 5,38 %.

Durch die jährlich sinkende Menge an verfügbaren Emissionszertifikaten für verpflichtete Unternehmen und deren Auktionierung bildet sich der Preis im EU ETS 2 über Angebot und Nachfrage. Das EU ETS 2 ist wie das nEHS als „Upstream“-System konzipiert, und knüpft somit an das Entstehen der Energiesteuer an. Die Verpflichtung verifizierte Emissionen zu berichten und dafür Emissionszertifikate einzureichen, liegt bei den Inverkehrbringern von Brennstoffen, womit die meisten Verantwortlichen des nEHS auch unter dem EU ETS 2 verpflichtet sind.

Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich im Zeitraum zwischen 2024 und 2026 eine doppelte Verpflichtung Emissionen zu berichten, nämlich für das nEHS und das EU ETS 2. Ab 2027 soll das nEHS vollständig in das EU ETS 2 übergehen.

Design und Besonderheiten des EU ETS 2

Die Auktionierung der Emissionszertifikate im EU ETS 2 wird ab 2027 über eine noch zu bestimmende EU-weite Plattform stattfinden. Der Preis ergibt sich aus Angebot der verfügbaren Zertifikate und Nachfrage der Unternehmen.  Dieser Marktmechanismus ist zwar effizient, birgt aber auch das Risiko hoher Preise und Volatilität. Um einen ungebremsten Preisanstieg zu vermeiden und den Marktstart zu erleichtern, wurden mehrere Dämpfungsmechanismen integriert:

  • Frontloadingerhöht das Auktionsvolumen 2027 temporär um 30 %, um den Marktstart zu erleichtern, wobei diese Menge in den Jahren 2029-2031 wieder abgezogen wird.
  • Die volumenbasierte Marktstabilitätsreserve (MSR) entzieht bei einem Überangebot Emissionszertifikate aus dem Markt oder gibt sie bei Knappheit wieder frei.
  • Zusätzlich gibt es Preis-Trigger: Werden 45 EUR/tCO₂ überschritten oder verdoppelt/verdreifacht sich der Preis kurzfristig, werden begrenzte Mengen an Zertifikaten aus der MSR freigegeben. Eine harte Preisobergrenze ist dies jedoch nicht.
  • Als letztes Sicherheitsnetz kann der Start des Systems bei hohen Energiepreisen auf das Jahr 2028 verschoben werden, eine Entscheidung hierüber fällt bis zum 15. Juli 2026.

Die Preisfrage: Führen hohe Vermeidungskosten zu hohen Zertifikatspreisen?

Trotz implementierter Dämpfungsmechanismen deuten Analysen auf ein voraussichtlich hohes und volatiles Preisniveau im EU ETS 2 hin. Die Ursache liegt in den strukturell hohen Grenzvermeidungskosten in den Sektoren, in denen die Brennstoffe verwendet werden. Während der Verkehrssektor durch den Hochlauf der Elektromobilität vergleichsweise kostengünstig dekarbonisiert werden kann, ist der Gebäudesektor durch lange Investitionszyklen und niedrige Sanierungsraten von oft unter 1 % pro Jahr träge. Diese sektorale Trägheit, insbesondere bei Gebäuden kann dazu führen, dass selbst hohe Preise für Emissionszertifikate nur langsam zu den notwendigen Emissionsreduktionen führen.

Eine Modellierung des EWI prognostiziert einen Gleichgewichtspreis, der im Jahr 2027 bei etwa 120 EUR/tCO₂ startet und bis 2035 auf über 200 EUR/tCO₂ ansteigt (Quelle: EWI). Jedoch würde auch bei diesen hohen Preisen das europäische Klimaziel für 2030 in den Sektoren Gebäude und Verkehrs verfehlt werden. Eine Zielerreichung wäre bei einem Preis für Emissionszertifikate von unter 250 EUR nicht möglich. Für Endkunden würde dies erhebliche Kostensteigerungen bedeuten, die bis 2035 beispielsweise bei Heizöl bis zu 50 % und bei Erdgas bis zu 32 % betragen können. Um die sozialen und wirtschaftlichen Härten abzufedern, wird ab 2026 der europäische Klima-Sozialfonds mit einem Volumen von bis zu 86,7 Milliarden Euro bis 2032 eingerichtet. Dieser soll vulnerable Haushalte und (Kleinst)unternehmen unterstützen.

In Abbildung 1 sind Preisszenarien verschiedener Organisationen sowie Preise für gehandelte Terminmarktprodukte für Emissionszertifikate im EU ETS 2 dargestellt. Obwohl die Szenarien unterschiedliche Annahmen haben, ist die Tendenz klar: Selbst in den optimistischsten Szenarien werden die Preise für Emissionszertifikate relativ hoch sein und die schon gehandelten Terminmarktprodukte für Emissionszertifikate an der Intercontinental Exchange (ICE) und der European Energy Exchange (EEX) zeigen Preise von etwa 80 EUR/tCO₂.

Preisprognosen und Szenarien für Emissionszertifikate im EU ETS 2 mit Daten von Vertis, Clear Blue Market, Veyt, BloombergNEF sowie Futures von ICE und EEX

Abbildung 1: Preisprognosen und Szenarien für das EU ETS 2 (Vertis, Clear Blue Market, Veyt und BloombergNEF) und gehandelte Terminmarktpreise (ICE und EEX Future, Preise vom 08.07.2025)

Futures als strategisches Absicherungsinstrument

Die prognostizierten Preise von teilweise bis zu 120 EUR/tCO₂ schon ab 2027 stellen für die verpflichteten Unternehmen ein erhebliches Kostenrisiko dar. Da Emissionszertifikate im EU ETS 2 erst ab 2027 über Auktionen erwerbbar sind, ist das zentrale Instrument zur Steuerung dieses Risikos die Nutzung von Terminkontrakten (Futures) an etablierten Börsen wie ICE oder EEX. Ein Future ist ein standardisierter Vertrag, der es ermöglicht, den zukünftigen Zertifikatskauf zu einem heute fixierten Preis abzusichern und so ein unkalkulierbares Risiko in eine planbare Ausgabe umzuwandeln. Der Handel mit Terminmarktkontrakten für das EU ETS 2 startete an der ICE im Mai 2025 (Quelle: ICE), an der EEX im Juli 2025 (Quelle: EEX). Preise von etwa 80 EUR/tCO₂für gehandelte Terminmarktkontrakte bieten eine erste Indikation für dieAuktionsergebnisse ab dem Jahr 2027.

Der Prozess der Preisabsicherung, auch Hedging genannt, erfordert eine klare unternehmerische Strategie: Unternehmen müssen ihr Risikoprofil definieren und entscheiden, welchen Anteil ihrer erwarteten Verpflichtungen sie im Voraus zu welchen Zeitpunkten absichern, um sich vor Preisspitzen zu schützen. Dabei ist es wichtig die Chance auf eventuell fallende Märkte nicht komplett zu verlieren. Insgesamt handelt es sich hierbei um einen komplexen Prozess, in dem mehrere Risikofaktoren berücksichtigt und gewichtet werden müssen, abhängig vom Unternehmensprofil.

Praktischer Fahrplan zur EU ETS 2 Umsetzung in Deutschland

Für Unternehmen in Deutschland wird die Umsetzung des EU ETS 2 durch das novellierte TEHG und die detaillierten Vorgaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) geregelt. Betroffen sind primär die „EU-ETS-2-Verantwortlichen“, also die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe. Ihre Kernpflichten sind klar definiert: Zuerst müssen Emissionsgenehmigung beantragt und der Überwachungsplan eingereicht und durch die DEHSt genehmigt werden. Darauf aufbauend erfolgen das jährliche Messen, Berechnen und Berichten der Emissionen (Quelle: DEHSt). Ab dem Berichtsjahr 2025 erfordert dies eine Verifizierung des Emissionsberichts durch eine akkreditierte Prüfstelle. Abschließend folgt die jährliche Abgabe von Emissionszertifikaten, erstmals zum 31.05.2028 für die Emissionen des Jahres 2027 (vgl. Tabelle 1).

Die erste relevant Frist für bestehende Inverkehrbringer war der 30.06.2025. Bis dahin musste der Antrag auf Emissionsgenehmigung und der Überwachungsplan für das EU ETS 2 bei der DEHSt eingehen. Ein entscheidender Punkt für die Rechtssicherheit im Übergangszeitraum bis 2027 ist die „fiktive Genehmigung“: Ein bestehender, genehmigter Überwachungsplan im nEHS gilt zwar vorläufig als Emissionsgenehmigung für das EU ETS 2, entbindet jedoch nicht von der formalen Antragspflicht bis zur genannten Frist.

Das zentrale Werkzeug zur Erfüllung dieser Pflichten ist das „Formular-Management-System“ (FMS) der DEHSt mit dem neuen „3-in-1-Überwachungsplan“ (nEHS, EU ETS 1/Abfälle und EU ETS 2). Hier können Unternehmen ihre nEHS-Daten importieren und um spezifische Angaben für das EU ETS 2 ergänzen. Eine entscheidende praktische Erleichterung ist die erlaubte Nutzung nationaler Standardfaktoren für die Emissionsberechnung, was aufwändige Eigenanalysen in der Übergangsphase bis 2027 in vielen Fällen überflüssig macht.

Tabelle 1: Aufgaben und Zeitplan im nEHS und im EU ETS 2

Aufgabe Wer Frist Aktion
nEHS Verpflichtungen nEHS-Verpflichtete Bis 30.09.2027 Bestehende Verpflichtungen nach BEHG
Antrag Emissionsgenehmigung / Einreichung Überwachungsplan EU ETS 2 EU ETS 2- Verpflichtete 30.06.2025 Nutzung des bestehenden Überwachungsplan im nEHS und Einreichung über FMS der DEHSt
Emissionsbericht EU ETS 2 für 2024 (unverifiziert) EU ETS 2- Verpflichtete Herbst 2025 (einmalig) Emissionserhebung durchführen
Emissionsbericht EU ETS 2 ab 2025 (verifiziert) EU ETS 2- Verpflichtete (und Prüfer) 30.04. des Folgejahres Emissionserhebung und Einreichung Emissionsbericht / Prüfer auswählen
Zertifikatsbeschaffung EU ETS 2 EU ETS 2- Verpflichtete Ab 01.01.2027 Strategie für Beschaffung, Absicherung und Kostenweitergabe erstellen / Beschaffung
Abgabe Zertifikate ab 2027 EU ETS 2- Verpflichtete 31.05. des Folgejahres Einreichung der Emissionszertifikate im Unionsregister

Das EU ETS 2 zwischen hohen Preisen und politischer Unsicherheit

Die Analysen zeigen, dass die Grenzvermeidungskosten der betroffenen Sektoren potenziell zu hohen, marktgetriebenen Zertifikatspreisen führen können. Über diese ökonomischen Realitäten hinaus schwebt außerdem eine erhebliche politische Unsicherheit, die für die strategische Planung von Unternehmen entscheidend ist. Forderungen einiger mittel/osteuropäischer EU-Mitgliedstaaten nach einer Verschiebung des EU ETS 2, operative Probleme bei der Umsetzung in EU-Ländern und die noch unklare Ausgestaltung nationaler Kompensationsmaßnahmen schaffen ein instabiles Umfeld. So steht das System vor der Herausforderung, ambitionierten Klimaziele zu erreichen, ohne dabei die soziale Akzeptanz und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden (Quelle: EU Parlament).

Der Erfolg hängt daher entscheidend von politischen Entscheidungen und Instrumenten ab, die das Vertrauen in die Umsetzung des EU ETS 2 sichern. Dazu gehört eine Verwässerung des harten Caps durch verfrühte Eingriffe zu verhindern, und zum anderen, die soziale Abfederung intelligent zu gestalten. Dies kann etwa durch den Klima-Sozialfond auf EU-Ebene oderden Klima- und Transformationsfond in Deutschlanderfolgen.

Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit eines strategischen „De-risking“: Vorhandene Unsicherheiten können durch proaktives Handeln minimiert werden (siehe Abbildung 2) Dies bedeutet, finanzielle Risiken abzuschätzen, Lieferverträge anzupassen und frühzeitig Beschaffungs- und Hedgingstrategien für Emissionszertifikate zu entwickeln. Ebenso dient die Umsetzung von Lösungen zur Emissionsminderung und Dekarbonisierung intern und bei Kunden als strategische Absicherung gegen zukünftige, unvermeidbare CO₂-Kosten.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung des EU ETS 2 – Strategien für Kostenmanagement, Risikominimierung und Dekarbonisierung

Abbildung 2: Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung/Umsetzung des EU ETS 2

Quellen
BMUKN, 2025, Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung, URL: https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-brennstoffemissionshandelsver-ordnung

EWI, 2025, Auswirkungen und Preispfade des EU-ETS 2, URL: https://www.ewi.uni-koeln.de/de/publikationen/auswirkungen-und-preispfade-des-eu-ets2/

DEHSt, 2025, Leitfaden Überwachungsplan EU-ETS 2, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/eu-ets-2/leitfaden-ueberwachungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2

ICE, 2025, EUA 2 Futures, URL: https://www.ice.com/products/83048353/EUA-2-Futures/expiry

EEX, 2025, Environmentals, Futures, URL: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub/environmentals/futures

Europäisches Parlament, 2025, ETS2 – Status and concerns, URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/772878/EPRS_BRI(2025)772878_EN.pdf

Emissionshandel in Deutschland: Einnahmen, Entwicklungen und Perspektiven

Die Systeme der Emissionsbepreisung in Deutschland stehen vor tiefgreifendem Wandel. Das EU Emissionshandelssystem (EU ETS 1) verzeichnete rückläufige Einnahmen, während im nationale Emissionhandelsystem (nEHS) neue Rekordeinnahmen erzielt wurden. Was treibt diese Entwicklungen an, und wie werden bevorstehende regulatorische Änderungen – vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM bis zum EU ETS 2 – die Emissionsmärkte verändern?

EU ETS 1: Rückläufige Einnahmen mit Potenzial nach oben

Das EU ETS 1, das die Emissionen aus Kraftwerken, energieintensiven Industrieanlagen, dem innereuropäischen Luftverkehr und dem Seeverkehr regelt, verzeichnete im Jahr 2024 einen deutlichen Rückgang der deutschen Versteigerungseinnahmen. Die Gesamteinnahmen aus der Versteigerung von EU ETS 1-Emissionszertifikaten (EUA) beliefen sich auf etwa 5,5 Mrd. EUR, was einem Rückgang von 28 % gegenüber den 7,7 Mrd. EUR im Jahr 2023 entspricht (Abbildung 1). Dieser Rückgang ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen: eine geringere Anzahl versteigerter EUAs und ein Rückgang des durchschnittlichen EUA-Preises im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 (UBA, 2025).

Abbildung 1: Auktionserlöse aus dem EU ETS 1 in Deutschland 2023-2025 (Quelle: DEHSt, 2025a)

Um die festgelegten Klimaziele in den betroffenen Sektoren zu erreichen, wird die Menge der verfügbaren EUAs jährlich reduziert. Im Jahr 2024 sank die versteigerte Menge für Deutschland auf 85 Millionen EUAs, gegenüber 92 Millionen im Jahr 2023. Darüber hinaus sank der Durchschnittspreis pro EUA von 83,66 EUR/tCO2 im Jahr 2023 auf 65,00 EUR/tCO2 im Jahr 2024, was die geringere Nachfrage aus dem Energie- und Industriesektor aufgrund des höheren Anteils erneuerbarer Energien und der schwächeren wirtschaftlichen Bedingungen widerspiegelt. Trotzdem lag der Durchschnittspreis 2024 immer noch 24 % über dem Niveau von 2021, was die langfristige Stärkung der Emissionspreise verdeutlicht.

Seit Ende 2024 ist der Preis für Zertifikate im EU-EHS 1 in Erwartung eines geringeren Angebots an Zertifikaten und damit höherer Preise im Jahr 2025 gestiegen. Während der Preis Mitte Dezember 2024 bei 65 EUR/tCO2 lag, ist er um fast 25 % gestiegen und wurde im Februar 2025 teilweise über 80 EUR/tCO2 gehandelt. Die EUA-Preiserwartungen für das Jahr 2025 liegen zwischen 80-90 EUR/tCO2, was sowohl auf eine Verknappung des Angebots als auch auf wahrscheinlich höhere Auktionserlöse in diesem Jahr hindeutet.

Rekordeinnahmen im nationalen Emissionshandelssystem in Deutschland

Im Gegensatz zum EU ETS 1 verzeichnete das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS) einen Anstieg der Einnahmen. Das nEHS umfasst Emissionen aus dem Wärme- und Verkehrssektor. Im Jahr 2024 erreichten die Einnahmen aus dem nEHS 13 Mrd. EUR, ein Anstieg um 21 % gegenüber den 10,7 Mrd. EUR im Jahr 2023, wie Abbildung 2 zeigt. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf eine Erhöhung des Festpreises für nEHS-Zertifikate von 30 € pro Tonne im Jahr 2023 auf 45 € pro Tonne im Jahr 2024 zurückzuführen (UBA, 2025).

Abbildung 2: Umsatzerlöse aus dem nEHS in Deutschland 2023-2025 (Quelle: DEHSt, 2025b)

An der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig wurden im Jahr 2024 insgesamt 278 Millionen nEHS-Zertifikate zum neuen Festpreis verkauft und damit rund 12,5 Milliarden Euro erlöst. Weitere 17 Millionen Zertifikate für das Jahr 2023 wurden zum Vorjahrespreis von 30 EUR/tCO2 verkauft, was den Gesamterlös um weitere 500 Millionen Euro erhöhte. Trotz einer geringeren Anzahl von verkauften Zertifikaten im Vergleich zu 2023 (Verkauf von 358 Millionen Zertifikate), konnten die Einnahmen durch die Preiserhöhung aufrechterhalten werden.

Gesamteinnahmen aus Emissionspreisen auf Rekordhoch

Deutschlands kombinierte Einnahmen aus dem EU-ETS 1 und nEHS erreichen 2024 18,5 Milliarden Euro und übertreffen damit die 18,4 Milliarden Euro von 2023 und deutlich die 13 Milliarden Euro von 2022. Diese Mittel fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Initiativen zur Unterstützung der Energiewende und der Dekarbonisierungsziele Deutschlands finanziert werden.

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), betonte, dass der Emissionshandel weiterhin eine treibende Kraft für Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Nachhaltigkeit sein müsse. Er plädiert für einen Klimabonus, um Haushalte zu unterstützen, die von steigenden Kohlenstoffpreisen betroffen sind, sowie für gezielte Subventionen, um sozial benachteiligte Gruppen bei der Umstellung auf klimafreundliche Alternativen zu unterstützen (UBA, 2025).

Regulatorische Entwicklungen: Angleichung der nationalen Gesetzgebung

Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2025 das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 verabschiedet, mit dem die nationalen Regelungen an die reformierten Emissionshandelsregeln der EU angepasst werden. Wesentliche Aspekte dieser Reform sind (BMWK, 2025):

  • Einbeziehung des Seeverkehrs: Ab 2024 werden 40 % der Emissionen aus dem Seeverkehr unter das EU ETS 1 fallen, 2025 werden es 70 % und 2026 100 % sein.
  • Strengere Emissionsobergrenzen im Luftverkehr: Ab 2024 gelten für Fluggesellschaften niedrigere Emissionsgrenzwerte, und zum ersten Mal müssen sie über Nicht-CO2-Klimaeffekte wie die Bildung von Kondensstreifen berichten.
  • Übergang zum EU ETS 2 im Jahr 2027: Das neue europäische Emissionshandelssystem für Verkehr und Heizung wird das deutsche nEHS und andere nationale Kohlenstoffpreissysteme der EU-Mitgliedstaaten ersetzen.
  • Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): CBAM führt eine Kohlenstoffbepreisung für Importe von energieintensiven Produkten wie Stahl, Zement und Aluminium ein und soll so für einen fairen Wettbewerb zwischen EU und nicht-EU Produzenten führen. Derzeit läuft eine Übergangsphase, die Regelphase mit finanziellen Verpflichtungen startet 2026.

Anfang 2025 stieg der feste CO2-Preis im nEHS von 45 auf 55 EUR/tCO2 (vgl. Tabelle 1), ein Schritt, der seit der Einführung des Systems im Jahr 2021 geplant ist. Diese schrittweise Erhöhung gibt Bürgern und Unternehmen Zeit, auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen, und wird voraussichtlich auch im Jahr 2025 wieder zu höheren Verkaufserlösen führen. Da der nEHS ab 2027 in das EU-EHS 2 aufgeht, werden die Preise für Emissionen in diesen Sektoren ab dann auf freien Auktionspreisen beruhen.

Jahr Preis EUR/tCO2 Mechanismus
2021 25 Festpreis
2022 30
2023 30
2024 45
2025 55
2026 55-65 Auktion mit Preiskorridor
Ab 2027 45-100 (Schätzungen) Auktion mit freier Preisbildung (EU ETS 2)
Tabelle 1: Entwicklung der Emissionspreise in den vom nEHS erfassten Sektoren

Es wird erwartet, dass die Preiserhöhung 2025 im Rahmen des nEHS nur moderate Auswirkungen auf die Kraftstoffkosten haben wird. Der Preis pro Liter Benzin und Diesel könnte um etwa 3 Cent steigen. Die Kraftstoffpreise schwanken ebenfalls aufgrund externer Faktoren wie den globalen Ölpreisen, die oft größere Preisschwankungen verursachen als die Kohlenstoffpreise allein. Für eine Fahrtleistung eines PKW von jährlich 15.000 km fährt, wird der erwartete Kostenanstieg etwa 50 EUR pro Jahr betragen (Bundesregierung, 2025).

Künftige Entwicklung

Mit der Ausweitung des EU-Emissionshandelsrahmens entwickelt sich die Kohlenstoffbepreisung zu einem zentralen Mechanismus der Klimapolitik. Während das EU ETS 1 aufgrund von Konjunkturschwankungen und Marktanpassungen Einnahmeeinbußen hinnehmen musste, verzeichnete das nEHS Rekordeinnahmen. Die Gesamteinnahmen aus dem Emissionshandel erreichten 2024 für Deutschland ein Allzeithoch, was die Bedeutung der Verwendung dieser Mittel für den Klimaschutz und Initiativen zur sozialen Gerechtigkeit unterstreicht.

Der Preisanstieg im nEHS, die erwarteten höheren Preise im EU ETS 1, die Einführung von CBAM und der Start des EU ETS 2 im Jahr 2027 sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft. Auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel 2050 der EU wird der Emissionshandel ein Eckpfeiler der Umwelt- und Wirtschaftspolitik bleiben.

Quellen

BMWK, 2025, Bundestag beschließt umfassende Reform des Emissionshandels, URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250131-bundestag-emissionshandel.html

Bundesregierung, 2025, CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro, URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/co2-preis-kohle-abfallbrennstoffe-2061622

DEHSt, 2025a, Auctioning report: Fourth Quarter 2024, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/EN/auctioning/2024/2024_report_Q4.pdf?__blob=publicationFile&v=3

DEHSt, 2025b, Sales report: Fourth Quarter and entire year 2024, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/EN/nehs/sales-reports-nehs/2024/2024-Q4_sales-report.pdf?__blob=publicationFile&v=3 UBA, 2025, Revenue from emission trading one again at record level, URL: https://www.umweltbundesamt.de/en/press/pressinformation/revenue-from-emissions-trading-once-again-at-record

UBA, 2025, Revenue from emission trading one again at record level, URL: https://www.umweltbundesamt.de/en/press/pressinformation/revenue-from-emissions-trading-once-again-at-record

 

Das neue EU ETS  2 – Bepreisung von Emissionen in Gebäuden und im Straßenverkehr

Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS) bildet seit Einführung im Jahr 2005 einen Grundpfeiler der Klimastrategie der EU. Im Jahr 2024 startet das zusätzliche EU ETS 2 mit Verpflichtungen für Unternehmen und deckt Emissionen aus Gebäuden, dem Straßenverkehr und weiteren Sektoren wie der Brennstoffnutzung in kleinen Industrieanlagen ab. Das EU ETS  2 verpflichtet Brennstofflieferanten zur Überwachung und jährlichen Meldung der Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe. Ab 2027 müssen die verantwortlichen Unternehmen Emissionszertifikate in Höhe der Emissionen in den von ihnen verkauften Brennstoffen erwerben und abgeben.

Die wichtigsten Fakten zum EU ETS  2

Der EU ETS  2 wird parallel zum EU ETS 1 und zumindest bis Ende 2026 auch parallel zum bestehenden nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionhandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Das neue EU ETS 2 umfasst Emissionen die bislang vom Geltungsbereich des EU ETS 1 ausgeschlossen waren, wie die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr. Generell hat das EU ETS 2 einen geringeren Anwendungsbereich als der deutsche Emissionshandel nach BEHG. Jedoch hat Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht weitere Tätigkeiten in das EU ETS 2 zu integrieren um eine Deckungsgleichheit zwischen derzeitigem nationalen Emissionshandel und dem neuen EU ETS 2 herzustellen. Eine Billigung dieser Ausweitung durch die Europäische Kommission steht noch aus (BMWK, 2024).

Das EU ETS 2 basiert auf einem Cap-and-Trade-System, bei dem eine jährlich sinkende Obergrenze für die Gesamtemissionen innerhalb der EU festgelegt wird. Eine entsprechende Anzahl von Zertifikaten wird an die verantwortlichen Unternehmen versteigert. Pro Tonne CO2-Emission, welche durch die Verbrennung der in Verkehr gebrachten Brennstoffe anfällt, muss ein Zertifikat abgegeben werden. Der EU ETS 2 zielt darauf ab, die Emissionen der abgedeckten Sektoren bis 2030 um 42 % im Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Im Gegensatz zum EU ETS 1, das die Emissionen am Entstehungsort reguliert, liegt die Verpflichtung im EU ETS 2 Upstream, also beim Inverkehrbringer von Brennstoffen und nicht am Ort des Verbrauchs der Brennstoffe. Dies deckt sich mit dem in Deutschland existierenden nationalen Emissionhandel nach BEHG. Schätzungen der EU-Kommission zufolge werden EU-weit bis zu 11.400 Brennstofflieferanten, -verteiler und -händler durch das neue EU ETS 2 reguliert. Durch dessen Einführung werden nationale und EU-Verantwortlichkeiten, Emissionsminderungs-ziele und die Emissionsbepreisung innerhalb der EU harmonisiert.

Zur Bestimmung der Emissionen im Rahmen des EU ETS 2 muss auf Unternehmensebene ein umfassendes System zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung eingeführt werden. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, sollten Emissionen aus der Brennstoffverbrennung, die bereits im EU ETS 1 erfasst wurden, nicht im EU ETS 2 gezählt werden. Dies erfordert, dass Brennstofflieferanten und deren Kunden in solchen Fällen Nachweise erbringen müssen. In Deutschland wird der nationale Emissionshandel nach BEHG erst ab 2027 vollständig in das EU ETS 2 integriert. Dadurch besteht für die Jahre 2024 bis 2026 eine doppelte Berichterstattung der Emissionen in beiden System.

Erste Compliance-Fristen im Jahr 2024

Für die Unternehmen, die dem EU ETS  2 unterliegen, sollten Vorbereitungsaktivitäten bereits laufen, da erste Fristen nahen. Der Zeitrahmen der Einführung des EU ETS 2 ist ambitioniert, wie Abbildung 1 zeigt.

Abbildung 1: Zeitplan der Compliance-Verpflichtungen im EU ETS 2. Quelle: carboneer

Um die Emissionen gemäß den Regeln des EU ETS 2 zu überwachen, sollte bis zum 31. August 2024 ein Antrag zur Emissiongenehmigung und ein Überwachungsplan bei der zuständigen nationalen Behörde eingereicht werden. Laut einem Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juli 2024, wird die zuständige Behörde (Deutsche Emissionshandelsstelle) eine dreimonatige Frist zur Einreichung festsetzen und diese im Bundesanzeiger bekanntmachen (BMWK, 2024). Bis zum Ablauf dieser Frist gilt der nach BEHG bestehende Überwachungsplan als Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan auch für das EU ETS 2. Die Emissionen für das Jahr 2024 müssen zum 30. April 2025 an die Behörde berichtet werden.

Der Erwerb und die Abgabe von Zertifikaten im Rahmen des EU ETS 2, ist erst ab 2027 erforderlich. Ab 2027 werden Zertifikate im Rahmen des EU ETS 2 versteigert. Eine Zuteilung kostenloser Zertifikate, wie sie zu Beginn des EU ETS 1 und derzeit noch für einige Zweige der EU-Industrie angewendet wird, existiert nicht. Um das Angebot an Zertifikaten zu regulieren und anfänglich auch Preisstabilität zu gewährleisten, wird eine Marktstabilitätsreserve sowie verschiedene Preisstabilitätsmechanismen eingeführt. Die Zertifikatsobergrenze (Cap) im Jahr 2027 wird durch eine jährliche Reduktion von 5,1 % gegenüber dem Emissionsniveau von 2024 bestimmt. Ab 2025 wird dieser lineare Reduktionsfaktor auf 5,38 % erhöht. Dies bedeutet, dass das Gesamtangebot an Zertifikaten im Jahr 2027 etwa 1,25 Milliarden betragen und bis 2030 auf unter 800 Millionen sinken wird. Abbildung 2 zeigt eine Szenario für die versteigerten Zertifikatsmengen im Einklang mit den langfristigen sektoralen Klimazielen der EU.

Abbildung 2: Szenario für das Angebot an ausgegeben Zertifikaten im EU ETS 2. Quelle: carboneer

Herausforderungen und Komplexität

Der EU ETS 2 stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, da sie umfassende Emissionsüberwachungspläne entwickeln müssen, die ihre Aktivitäten, Brennstoffarten und Emissionsberechnungsmethoden detailliert darstellen. Insbesondere die Berechnung der Emissionen ist komplex. Zunächst muss ein Scope-Faktor festgelegt werden, um den Anteil der Brennstoffverkäufe eines Unternehmens zu bestimmen, der unter die regulierten Tätigkeiten wie Brennstoffemissionen aus Gebäuden oder dem Straßenverkehr fällt. Der Scope-Faktor reicht von 0 (kein Brennstoff wird an betroffene Sektoren verkauft) bis 1 (alle verkauften Brennstoffe fallen in den Anwendungsbereich). Dies stellt sicher, dass nur relevante Emissionen berücksichtigt werden. Mithilfe des korrekten Emissionsfaktors für verschiedene Brennstoffe sowie der Brennstoffmenge werden dann die gesamten CO2-Emissionen pro Brennstoff berechnet.

Um die Datenqualität sicherzustellen, folgt die Überwachung der Emissionen einem System mit unterschiedlichen Ebenen, welches die Datengenauigkeit von Ebene 1 (am wenigsten genau) bis Ebene 4 (am genauesten) kategorisiert. Höhere Ebene, müssen von Unternehmen mit größeren Brennstoffströmen und damit höheren Emissionen verwendet werden und erfordern präzisere Datenerhebung. Emissionen aus Biomassebrennstoffen können mit null bewertet werden, wenn die Biomasse die Kriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erfüllt.

Für Emissionsberichte ab dem Berichtsjahr 2025 ist eine Prüfung durch unabhängige akkreditierte Stellen verpflichtend. Die Einführung der Bepreisung im Rahmen des EU ETS 2 kann zu erheblichen Kostensteigerungen führen, was sowohl Betriebskosten als auch Verbraucherpreise beeinflussen wird. Abbildung 3 zeigt Preisprognosen für die Zertifikate im EU ETS 2. Da die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden, können die Preise für die Zertifikate ab 2027 erheblich schwanken. Die Prognosen reichen von 50 € bis 340 € pro Tonne CO2 bis 2030. Unternehmen sollten Kostenrisiken durch maßgeschneiderte Beschaffungsstrategien für EU ETS  2 Zertifikate steuern.

Abbildung 3: Prognostizierte Zertifikatspreise im EU ETS 2 im Jahr 2030. Datenquelle: UBA, 2024, Quelle: carboneer

Der Klima-Sozialfond spielt eine entscheidende Rolle bei der Abmilderung der finanziellen Auswirkungen auf gefährdete Verbraucher in der EU. Ziel ist es, gefährdete Haushalte und Kleinstunternehmen zu unterstützen, die vom Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft finanziell betroffen sind. Der Klima-Sozialfond wird aus Einnahmen der Versteigerung von Zertifikaten finanziert und bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die Emissionen und Energiekosten senken. Im Zeitraum zwischen 2026-2032 sind dabei Mittel in Höhe von 86,7 Mrd. EUR vorgesehen. Ein Beispiel für die Verwendung der Mittel sind Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, wie z. B. Isolierung und Installation effizienterer Heizsysteme. Dieser doppelte Fokus auf Haushalte und Unternehmen soll die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit fördern und trägt dazu bei, einige der finanziellen Belastungen und betrieblichen Herausforderungen des EU ETS 2 abzufedern.

Um die potenziellen Auswirkungen der steigenden Zertifikatspreise zu verstehen, veranschaulicht Abbildung 4, wie sich unterschiedliche Zertifikatspreise auf verschiedenen Brennstoffarten auswirken würden.

Abbildung 4: Preisauswirkungen auf verschiedene Kraftstoffe bei unterschiedlichen Preisen für EU ETS 2 Zertifikate. Quelle: carboneer

Strategie zur Umsetzung von Verpflichtungen im EU ETS 2

Aufgrund der Komplexität des EU ETS 2 und des ambitionierten Zeitplans ist eine solide Strategie zur Umsetzung der Verpflichtungen unerlässlich. Wie können sich Unternehmen also vorbereiten?

Emissionüberwachung und Compliance-Zyklus:

  • Entwicklung umfassender Überwachungspläne, die alle relevanten Aktivitäten, Brennstoffarten und Emissionsberechnungsmethoden abdecken
  • Überwachungspläne müssen von den nationalen Behörden genehmigt werden
  • Prüfung der Emissionen

Compliance-Verpflichtungen:

  • Detailliertes Verständnis des EU ETS 2 und der damit verbundenen Vorschriften
  • Aufbau von Kapazitäten, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, interne und externe Kommunikation
  • Zugang zu Registern und Zertifikaten des EU ETS 2

Finanzielle Auswirkungen:

  • Bewertung der EU ETS 2 Exposition und Kostenprognosen
  • Implementierung von Strategien zur Kostensteuerung und zur Weitergabe von Kosten an Verbraucher
  • Risikomanagement, Hedging und Strategien zur Zertifikatsbeschaffung zur Reduzierung der finannziellen Unsicherheiten

Fazit

Das EU ETS 2 ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in Sektoren wie Gebäude und Straßenverkehr über ein neues Cap-and-Trade-System für Brennstoffe. Der neue Emissionshandel zielt darauf ab, die Emissionen in der betroffenen Sektoren bis 2030 um 42 % im Vergleich zu 2005 zu senken. Das System bringt komplexe Verpflichtungen für Unternehmen mit sich und erfordert vorausschauende Planung und Entwicklung einer Compliance-Strategie zur Einhaltung der Überwachungs-, Berichts- und Prüfungssprozesse schon ab dem Jahr 2024. Angesichts der voraussichtlich hohen Zertifikatspreise können die finanziellen Auswirkungen erheblich sein. Robuste Risikomanagement- und Absicherungsstrategien sind daher nötig. Unternehmen sollten jetzt handeln, um die neuen Vorschriften zu verstehen und die Einhaltung aller rechtlichen Pflichten sowie die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Autoren: Simon Göß und Florian Schlennert

Quellen

BMWK, 2024, TEHG-Novelle, URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20240730-entwurf-anpassung-treibhausgas-emissionshandelsgesetz.html

DEHSt, 2024, Berichtsphase EU-ETS 2 (2024 bis 2026), URL: https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/EU-ETS-2/eu-ets-2_node.html

UBA, 2024, Supply and Demand in the ETS 2, URL: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/supply-demand-in-the-ets-2