Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Veranstaltungen
Unter anderem führt carboneer offene und geschlossene Trainings in Form von Seminaren, Workshops und Live-Online-Trainings durch. Für diese Trainingsleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der carboneer GmbH (carboneer) über die Erbringung von Trainingsleistungen. Trainingsleistungen sind insbesondere von carboneer angebotene Seminare, Workshops, Kurse, Live-Online-Trainings, Konferenzen und Planspiele. Trainingsleistungen werden im Folgenden auch „Veranstaltungen“ genannt.
Diese AGB werden nur durch individuelle Verträge in Textform zwischen dem Kunden und carboneer verdrängt. Andere AGB, insbesondere AGB des Kunden, finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Das Angebot zu den Trainingsleistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Absatz 1 BGB. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, die Veranstaltung ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken zu buchen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein. carboneer ist berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu offenen Trainings erfolgt grundsätzlich über die von carboneer bereitgestellte Online-Anmeldeseite. Mit Betätigung der abschließenden Buchungs- und Zahlungsschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Bei einer unmittelbar im Bestellvorgang zu leistenden Zahlung kommt der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung zustande. Bei anderen Zahlungsarten kommt der Vertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung von carboneer beim Kunden zustande.
Nach erfolgreicher Onlinezahlung wird der Kunde grundsätzlich auf eine von carboneer bereitgestellte Bestätigungsseite weitergeleitet. Die Bestätigungsseite enthält insbesondere organisatorische Informationen zur Veranstaltung. Der Aufruf der Bestätigungsseite ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
carboneer stellt dem Kunden eine Anmeldebestätigung in Textform zur Verfügung. Diese kann durch carboneer oder einen eingesetzten Dienstleister versendet oder auf der Bestätigungsseite zum Abruf bereitgestellt werden.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Kann eine Buchung aufgrund einer zeitgleichen Belegung des letzten verfügbaren Platzes trotz erfolgreicher Zahlung nicht angenommen werden, ist carboneer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der gezahlte Betrag wird in diesem Fall unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet. Eine Aufnahme in eine Warteliste stellt weder eine Anmeldung noch eine Reservierung dar.
Die für die Anmeldung, die Zahlung und die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben sind vom Kunden vollständig und richtig anzugeben.
Der Vertrag kommt mit dem Kunden zustande. Kunde ist das buchende Unternehmen. Teilnehmende sind die vom Kunden für die Veranstaltung angemeldeten natürlichen Personen.
§ 3 Änderungen und Absagen von Veranstaltungen
carboneer behält sich vor, angekündigte referierende Personen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
carboneer kann eine Veranstaltung absagen, wenn die für eine sinnvolle und wirtschaftliche Durchführung erforderliche Zahl an Teilnehmenden nicht erreicht wird. Absagen erfolgen nicht später als sieben Tage vor der Veranstaltung. Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die carboneer nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, erheblicher Störungen am Veranstaltungsort oder unvorhersehbarer Verhinderung der referierenden Person, nicht oder nicht zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden, ist carboneer berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten.
Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Nimmt der Kunde einen angebotenen Ersatztermin nicht wahr, wird die Teilnahmegebühr ebenfalls erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften nicht.
§ 4 Änderungen und Stornierungen durch den Kunden
Eine Stornierung der Teilnahme ist in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Stornierung bei carboneer.
Bei einer Stornierung bis einschließlich 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornierungsgebühr erhoben.
Bei einer Stornierung 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.
Bei einer Stornierung ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass carboneer durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die berechnete Stornierungsgebühr entstanden ist.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson benennen. Die Benennung muss in Textform unter Angabe des vollständigen Namens und der geschäftlichen E-Mail-Adresse erfolgen. Sie wird mit Zugang der Mitteilung bei carboneer wirksam, sofern carboneer der Teilnahme nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
§ 5 Durchführung der Trainings
Art, Umfang, Ort, Termin, Sprache und Inhalte der Veranstaltung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Veranstaltungsbeschreibung. Angaben zu Lernergebnissen beschreiben die Zielsetzung der Veranstaltung und stellen keine Garantie für einen bestimmten individuellen Lern-, Prüfungs-, Beratungs- oder wirtschaftlichen Erfolg dar.
Bei Präsenzveranstaltungen sind die Teilnehmenden selbst für ihre rechtzeitige Anreise und für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Haus-, Sicherheits- und Zutrittsregeln verantwortlich. Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten tragen die Teilnehmenden beziehungsweise der Kunde selbst, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Für die Teilnahme an einem Live-Online-Training von carboneer benötigen Teilnehmende einen Computer mit Internetverbindung und ausreichender Bandbreite sowie Kopfhörer/Lautsprecher. Die Teilnehmenden sind für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Kosten für die ggf. notwendige Beschaffung des notwendigen Equipments werden durch carboneer nicht übernommen. Eventuelle weitere Systemvoraussetzungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
carboneer wird dem Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Live-Online-Trainings die Zugangsdaten für die Lernplattform (grundsätzlich MS Teams) an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.
Die Durchführung der Trainings erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache. Um Diskussionen durchführen zu können und Partizipation zu ermöglichen, werden sichere Sprachkenntnis in der jeweils verwendeten Sprache vorausgesetzt.
Die Veranstaltung dient der allgemeinen Wissensvermittlung und stellt keine auf den Einzelfall bezogene Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Anlageberatung dar. Die vermittelten Inhalte ersetzen nicht die Prüfung der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Kunden durch entsprechend qualifizierte Beraterinnen oder Berater.
Sofern die Trainingsleistung Prognosen enthält, wird carboneer die Informationen und Daten, die der Prognose zugrunde gelegt werden, mit dem in der Wissenschaft üblichen Maß an Sorgfalt auswählen und überprüfen und die Prognosen unter Beachtung der anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik erstellen. Bei Prognosen ist ein Abweichen der tatsächlich eintretenden von der prognostizierten Entwicklung jedoch stets möglich und stellt keinen Mangel der Leistungen von carboneer dar. carboneer steht nicht dafür ein, dass eine prognostizierte Entwicklung tatsächlich eintritt.
Sofern die Veranstaltungsbeschreibung die Ausstellung eines Teilnahmezertifikats vorsieht, erhalten die Teilnehmenden nach Durchführung der Veranstaltung ein entsprechendes Zertifikat. Dieses bestätigt ausschließlich die Teilnahme. Es bescheinigt weder das Bestehen einer Prüfung noch eine behördlich oder berufsrechtlich anerkannte Qualifikation.
§ 6 Trainingsunterlagen
Trainingsunterlagen von carboneer werden nicht auf Datenträgern an die Teilnehmenden ausgehändigt. carboneer stellt den Teilnehmenden die Trainingsunterlagen jedoch im PDF-Format zum Download oder per E-Mail zur Verfügung. Ausgenommen davon sind Trainings ohne Teilnahmegebühr.
Soweit die Trainingsunterlagen über einen Downloadlink bereitgestellt werden, kann dessen Verfügbarkeit zeitlich befristet sein. Die Dauer der Verfügbarkeit wird den Teilnehmenden bei Bereitstellung mitgeteilt. Die Teilnehmenden sind für die rechtzeitige Speicherung der Unterlagen verantwortlich.
Die Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung in Textform von carboneer nicht außerhalb der Trainingsleistung an Dritte weitergegeben, geändert, vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Ferner ist der Mitschnitt der Veranstaltung, z. B. die Verwendung von Screen-Recording-Programmen bei Live-Online-Trainings, untersagt. Andere Mitarbeitende des Kunden sind nicht Dritte im Sinne dieser Bestimmung.
[Die Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden ausschließlich den angemeldeten Teilnehmenden zur persönlichen beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden dürfen die Unterlagen auf eigenen Endgeräten speichern und ein persönliches Arbeitsexemplar ausdrucken. Eine Weitergabe an andere Beschäftigte des Kunden oder sonstige Dritte, eine Bereitstellung in allgemein zugänglichen Unternehmenssystemen, eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung von carboneer in Textform nicht gestattet. Mitschnitte der Veranstaltung, insbesondere Bild-, Ton-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen, sind ebenfalls nicht gestattet.]
Bei einer schuldhaften Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte kann carboneer Unterlassung und Ersatz des hieraus entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person. Im Preis enthalten sind die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten der Teilnehmenden sind nicht enthalten.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die im Rahmen der Onlineanmeldung verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Ist eine unmittelbare Zahlung vorgesehen, ist die Teilnahmegebühr mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig.
carboneer ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen. Die Zahlungsdaten können unmittelbar durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister erhoben und verarbeitet werden.
Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch durch carboneer oder einen von carboneer eingesetzten Dienstleister übermittelt oder zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über das für die ursprüngliche Zahlung verwendete Zahlungsmittel. Ist dies technisch oder tatsächlich nicht möglich, kann die Erstattung auf einem anderen geeigneten Zahlungsweg erfolgen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist carboneer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von carboneer in Textform anerkannten Forderungen berechtigt.
§ 8 Vertraulichkeit
carboneer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Trainingsleistung bekannt gewordenen Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden, carboneer bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten mitgeteilt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Darüber hinaus verpflichtet sich carboneer, eventuell zum Zweck der Trainingsleistung überlassene Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und gegen Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
Teilnehmende haben vertrauliche geschäftliche Informationen anderer Teilnehmender, die ihnen im Rahmen von Diskussionen oder Fallbeispielen bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
§ 9 Haftung
carboneer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet carboneer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. „Wesentliche Vertragspflichten“ von carboneer sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden und der Teilnehmenden werden von carboneer unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung, zur Kommunikation mit dem Kunden und den Teilnehmenden, zur Zahlungsabwicklung, zur Rechnungsstellung sowie zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Soweit dies für die Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung oder Organisation der Veranstaltung erforderlich ist, kann carboneer personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister übermitteln. Hierzu können insbesondere Zahlungsdienstleister, Anbieter von Buchungs- und Kommunikationssystemen sowie Veranstaltungsorte gehören.
Weitere Informationen zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten, den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, internationalen Datenübermittlungen und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung von carboneer. Sie ist unter https://carboneer.earth/de/datenschutzerklarung/ abrufbar.
§ 11 Textform
Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 12 Anti-Korruption und Bestechung
carboneer und der Kunde verpflichten sich, bei der Erfüllung des Vertrages sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten.
Diese Verpflichtung umfasst in jedem Fall das Verbot unrechtmäßiger Zahlungen oder der Gewährung anderer unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger, Geschäftspartner, an deren Mitarbeitende, Familienangehörige oder sonstige Partner, und das Verbot von Beschleunigungszahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen.
carboneer und der Kunde werden sich gegenseitig bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und sich insbesondere gegenseitig unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. carboneer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
