Neue EU CBAM Standardwerte für 2026: Download im Excel Format

Neue EU CBAM Standardwerte für 2026: Download im Excel Format

Am 31. Juli 2026 hat die Europäische Kommission korrigierte CBAM-Standardwerte durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 veröffentlicht. Die Verordnung korrigiert die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, indem Anhang I und Anhang IV vollständig ersetzt werden. Die korrigierten Werte gelten ab dem 1. Januar 2026.

Das praktische Problem: Die Werte wurden als umfangreiches PDF veröffentlicht, nicht als strukturierter Datensatz und nicht als Version mit nachverfolgten Änderungen. Für CBAM-Teams ist das frustrierend. Standardwerte sind keine bloßen rechtlichen Anhänge. Sie sind Eingangsdaten für Kostenmodelle, ERP-Systeme, Lieferantendatenprozesse, Vertragsklauseln, CBAM-Reporting-Tools und interne Controlling-Prozesse.

Wie bereits bei der letzten Veröffentlichung von Standardwerten stellt carboneer die länderspezifischen Standardwerte im Tabellenformat bereit, um den Umsetzungsaufwand für CBAM-Teams zu reduzieren.

 

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Aktualisierte Standardwerte: Was hat sich geändert und warum ist das relevant?

Die Kommission hat Werte hinzugefügt, entfernt und geändert, um Fehler in der ersten Version zu korrigieren. Dazu gehören Übertragungsfehler, fehlende Werte, fehlerhafte CN-Codes und Rundungsinkonsistenzen.

Es handelt sich daher nicht nur um eine redaktionelle Korrektur. Für Importeure können die korrigierten Standardwerte die erwarteten CBAM-Kosten wesentlich verändern. Einige Werte sinken, weil fehlende länderspezifische Werte ergänzt wurden oder weil zuvor hohe länderspezifische Werte entfernt wurden und dadurch ein niedrigerer Auffangwert greift. Andere Werte steigen. In einigen Fällen werden zudem Produktionsroutenindikatoren oder Unterscheidungen auf TARIC-Ebene relevant.

Die korrigierten Werte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Unternehmen, die die ursprünglichen Standardwerte für 2026 verwenden, sollten ihre CBAM-Berechnungen daher für den gesamten Zeitraum 2026 überprüfen.

Aufschläge auf Standardwerte werden nicht mehr als separate Werte ausgewiesen

Eine strukturelle Änderung betrifft die Aufschläge auf die Standardwerte, also die mark-ups. Die korrigierten Anhänge veröffentlichen die Basis-Standardwerte und nicht mehr separate, vorab berechnete Werte einschließlich Aufschlägen. Die finale Berechnung der Aufschläge liegt damit im Berechnungsprozess des Importeurs oder im CBAM-Register.

Mehr Detailtiefe für Zement und Klinker

Eine weitere strukturelle Änderung betrifft Zement und Klinker. Die Korrektur führt eine genauere Unterscheidung zwischen weißem und grauem Klinker sowie zwischen weißem und grauem Zement ein. Statt ausschließlich auf 8-stellige CN-Codes abzustellen, verwendet die korrigierte Verordnung 10-stellige TARIC-Codes zur Unterscheidung der relevanten Waren. Damit wird das Problem gelöst, dass graue und weiße Produkte unterschiedliche Standardwerte hatten, aber unter denselben CN-Code fielen.

Beispiele für wirtschaftlich relevante Änderungen

Mehrere Änderungen dürften für bestimmte Warenströme wirtschaftlich relevant sein.

Für Edelstahlprodukte aus Taiwan unter den CN-Codes 7218 bis 7223 führt die Entfernung länderspezifischer Werte dazu, dass nun die Auffangwerte für „other countries and territories“ gelten. Dadurch sinkt der anwendbare Emissionswert um rund 40 %.

Die Kommission hat außerdem fehlende Länder-Produkt-Kombinationen ergänzt. Dazu gehören Albanien für CN 7202 41, Gabun für CN 2804 10 00, Guatemala für CN 7202 60 00, Liberia für CN 2804 10 00, Neukaledonien für CN 7202 60 00, Sambia für CN 7202 11 und Simbabwe für CN 7202 11 sowie CN 7202 41. In vielen Fällen senken diese Ergänzungen den anwendbaren Wert gegenüber dem bisherigen Auffangwert für „other countries and territories“.

Für ausgewählte Aluminiumprodukte aus Tunesien hat die Korrektur ebenfalls erhebliche Auswirkungen. Für die CN-Codes 7615 10 10, 7615 10 30, 7615 10 80 und 7615 20 00 liegen nun spezifische Standardwerte vor, während zuvor der höhere Auffangwert verwendet werden musste. Die daraus resultierende Reduktion der Standardwerte liegt bei rund 63 % bis 74 %.

Änderungen bei Produktionsrouten

Darüber hinaus wurden einige Produktionsroutenindikatoren korrigiert oder ergänzt. Das ist relevant, weil Produktionsrouten die Benchmark-Werte beeinflussen, die in CBAM-Berechnungen verwendet werden.

Änderungen bei Vorläuferwerten

Auch die Standardwerte für Vorläuferstoffe unbekannter Herkunft wurden teilweise korrigiert. Die Standardwerte für Aluminiumwaren mit den CN-Codes 7616 99 10 und 7616 99 90 steigen um rund 50 %. Das wirkt sich auf die Berechnung eingebetteter Emissionen aus, wenn die Herkunft der Vorläuferstoffe nicht identifiziert werden kann.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Produzenten und Importeure sollten ihre CBAM-Stammdaten aktualisieren und prüfen, ob ihre relevanten Waren-Länder-Kombinationen von der Aktualisierung betroffen sind.

Falls dies der Fall ist, sollten Unternehmen Kostenprognosen aktualisieren, Liquiditätsreserven anpassen und CBAM-Klauseln in Verträgen zwischen Importeuren und Lieferanten überprüfen.

Unternehmen sollten außerdem darauf achten, Aufschläge bei Verwendung der korrigierten Standardwerte gemäß der aktualisierten Methodik anzuwenden.

Produzenten sollten nicht nur prüfen, ob sich der numerische Standardwert geändert hat, sondern auch, ob sich die Produktionsroute für die relevante Waren-Länder-Kombination geändert hat.

Für einige Wertschöpfungsketten verändert die Aktualisierung zudem den Business Case für die Nutzung verifizierter tatsächlicher Emissionsdaten. Höhere Standardwerte erhöhen den finanziellen Anreiz, verifizierte Daten zu verwenden. Niedrigere korrigierte Standardwerte können diesen Anreiz reduzieren.

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Um die Umsetzung der Aktualisierung zu erleichtern, hat carboneer die korrigierten EU CBAM-Standardwerte im Excel-Format aufbereitet.

Bitte beachten: Die Tabelle enthält die länderspezifischen Standardwerte aus Anhang I. Sie enthält nicht die Werte aus Anhang IV für Vorläuferstoffe, bei denen das Herstellungsland nicht identifiziert werden kann.

 

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Nächste Aktualisierung

Die Europäische Kommission hat mit dieser Aktualisierung offensichtliche Fehler in den relevanten Anhängen korrigiert. Weitere Unklarheiten im Zusammenhang mit den Standardwerten und der Methodik ihrer Berechnung bleiben allerdings bestehen.

Zudem spiegelt diese Korrektur noch keine möglichen künftigen Änderungen wider, die sich aus aktualisierten Handelsdatenanalysen, Berechnungen von Drittstaaten oder Eingaben anderer Stakeholder ergeben können. Weitere Aktualisierungen werden für 2027 erwartet.