CBAM-Zertifikate: 2027 wird zum Stresstest für Importeure

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Ära der bloßen Berichterstattung vorbei: Der EU CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist in die Regelphase eingetreten. Für Importeure von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom bedeutet dies den Übergang von der rein administrativen Pflicht zur finanziellen Verbindlichkeit. Formal wird die erste Abrechnung erst später sichtbar: Die CBAM-Erklärung für Importe des Kalenderjahres 2026 ist zusammen mit der Abgabe der entsprechenden Zertifikate bis zum 30. September 2027 fällig. Wirtschaftlich entsteht die Verpflichtung jedoch bereits mit den Importen ab 2026. Der Zeitpunkt der Beschaffung der CBAM-Zertifikate liegt beim zugelassenen CBAM-Anmelder. Genau daraus entsteht eine neue Managementaufgabe: Unternehmen müssen nicht nur Emissionen berechnen und berichten, sondern auch Zertifikate, deren Preise, Fristen und Restbestände überwachen und teilweise aktiv steuern.

Grundlegendes zu CBAM-Zertifikaten

CBAM-Zertifikate werden von den nationalen Behörden, in Deutschland von der DEHSt, ausschließlich an CBAM-Anmelder verkauft und sind nicht zwischen CBAM-Anmeldern handelbar. Der Verkauf wird zentral über die Common Central Platform (CCP) erfolgen, die sich noch im Aufbau befindet. Das Angebot an CBAM-Zertifikaten ist unbegrenzt. Der Preis eines CBAM-Zertifikats entspricht grundsätzlich dem Durchschnittspreis im EU-Emissionshandelssystem während der vorangegangenen Woche.

Für 2026 gelten allerdings Sonderregeln: Importe eines Quartals können im Rahmen der CBAM-Erklärung nur mit eigens dafür vorgesehenen Zertifikaten abgedeckt werden. Die Preise dieser quartalsweise anwendbaren Zertifikate werden als gewichteter Durchschnittspreis im EU EHS desselben Quartals berechnet. Für das erste Quartal 2026 beträgt der Preis 75,36 Euro je Zertifikat, für das zweite Quartal 75,28 Euro.

Preise im Q1 2026 aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS), Preise für CBAM-Zertifikate für 2026 und hypothetische Preise nach den Regeln ab 2027.

 

Zeitplan für CBAM-Erkärungen und -Zertifikate

Ab dem 1. Februar 2027 soll der Verkauf von CBAM-Zertifikaten an CBAM-Anmelder starten. Bis zum 30. September 2027 müssen die Zertifikate für die Importe des Jahres 2026 abgegeben werden. Parallel zu dieser jährlichen Abgabeanforderung beginnt mit den Importen des Jahres 2027 eine weitere Sicherheitsanforderung: Zum Ende jedes Quartals müssen Zertifikate in Höhe von 50 Prozent der bisher im Jahr importierten CBAM-Emissionen auf dem CBAM-Konto vorhanden sein. Dabei werden enthaltene kostenlose Zuteilungen (SEFA) berücksichtigt. Noch nicht rechtskräftig, aber geplant, ist, dass diese Sicherheitsanforderung nur mit Zertifikaten erfüllt werden kann, die dem Jahrgang der Importe entsprechen.

Die Anzahl der CBAM-Zertifikate zur Erfüllung der Sicherheitsanforderung wird entweder auf Grundlage von Standardwerten oder basierend auf verifizierten und bereits deklarierten tatsächlichen Emissionsdaten berechnet. Problematisch für 2027 ist, dass technisch noch keine tatsächlichen Emissionsdaten vorliegen können, die Teil einer früheren CBAM-Erklärung waren. Damit bleiben zunächst nur die in der Regel höheren Standardwerte mit entsprechenden Anforderungen an das Liquiditätsmanagement. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur CBAM-Erweiterung werden zudem Erleichterungen für die Sicherheitsanforderung 2027 diskutiert. Nach derzeitigen Entwurfsständen im Rat der EU könnte dazu auch die vorübergehende Nutzung noch nicht verifizierter Echtdaten gehören. Rechtskräftig ist dieser Vorschlag jedoch nicht.

Lebenszyklus von CBAM-Zertifikaten

Damit entstehen 2027 faktisch zwei Zertifikatswelten. Erstens gibt es Zertifikate für die Importe des Jahres 2026. Sie können ausschließlich für die CBAM-Erklärung 2026 verwendet werden. Werden sie nicht benötigt, können Importeure bis zum 31. Oktober 2027 beantragen, dass die nationale Behörde sie zum Einkaufspreis zurückkauft. Erfolgt kein Antrag, verfallen sie am 1. November 2027 ersatzlos.

Zweitens gibt es die regulären CBAM-Zertifikate für Importe ab 2027. Diese werden benötigt, um die quartalsweisen Sicherheitsanforderungen und spätere Abgabepflichten zu erfüllen. Auch für die regulären Zertifikate ist die Lebensdauer begrenzt. Je nach Kaufzeitpunkt beträgt sie zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten. Ab 2029 werden jährlich am 1. November jene überschüssigen Zertifikate gelöscht, die im vorvergangenen Jahr gekauft wurden. Überschüssige Zertifikate können weiterhin durch Rückverkauf an die nationale Behörde vor dem Verfall bewahrt werden. Die Antragsfrist dafür bleibt der 31. Oktober.

Lebenszyklus von CBAM-Zertifikaten.

Fazit

Für importierende Unternehmen bedeutet das: Zertifikatsmanagement wird zu einer eigenständigen Compliance- und Finanzaufgabe. Wer nur auf die jährliche Abgabefrist blickt, unterschätzt die operativen Risiken. Relevant sind künftig Beschaffungszeitpunkt, Preisreferenz, Jahrgang, Sicherheitsanforderung, Rückverkaufsfenster und Verfallsdatum von CBAM-Zertifikaten. Fehler können zu unnötiger Kapitalbindung, verlorenen Zertifikatswerten oder regulatorischen Lücken führen.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig festlegen, wie sie die komplexen regulatorischen Anforderungen zuverlässig umsetzen wollen, ohne die Kostenkontrolle zu verlieren. In Teil 2 dieses Beitrags skizzieren wir die Funktionsweise regelbasierter Beschaffungsstrategien für CBAM-Zertifikate als Methode, den hier beschriebenen und weiteren Herausforderungen systematisch zu begegnen.