Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2026 entstehen für Importe von CBAM‑Waren konkrete Kosten: Für die mit den Waren importierten Emissionen müssen im Rahmen der CBAM‑Erklärung für das Jahr 2026 bis spätestens 30. September 2027 CBAM‑Zertifikate erworben und abgegeben werden.
Ab dem Jahr 2027 kommen zusätzliche Anforderungen hinzu: Zum Ende jedes Quartals sind Importeure verpflichtet, CBAM‑Zertifikate in Höhe von 50 % der mit den Importen verbundenen Emissionen auf ihrem Konto vorzuhalten.
Inhalte des Webinars
In diesem Webinar erläutern wir detailliert die regulatorischen Anforderungen an das Management von CBAM‑Zertifikaten und zeigen praxisnah auf, welche Handlungsspielräume Importeuren bei der Umsetzung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über Strategien eines aktiven und vorausschauenden Zertifikatsmanagements, mit denen Sie:
- Die Compliance-Anforderungen jederzeit erfüllen
- Kosten gezielt reduzieren
- Preisschwankungen absichern und Kostensicherheit erhöhen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den buchhalterischen Anforderungen im Zusammenhang mit CBAM. Gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Husemann zeigen wir, wie der Zertifikatskauf und dazugehörige Rückstellungen prozesssicher und korrekt abzubilden sind.