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Verifizierung unter CBAM – Wichtige Erkenntnisse und Leitlinien für eine effektive Vorbereitung (Teil 2)

Die Verwendung tatsächlicher CBAM-Daten kann die CBAM-bezogenen Kosten für Importeure erheblich senken. Allerdings müssen wesentliche Datenpunkte – wie direkte spezifische graue Emissionen oder spezifische einzubeziehende kostenlose Zuteilung– in verifizierter Form vorliegen, um in einer CBAM-Erklärung verwendet werden zu können.

In dieser Serie (Teil 1 finden Sie hier) behandeln wir die wichtigsten Prozesse und Anforderungen für die Verifizierung nach CBAM sowie unsere Erfahrungen bei der Vorbereitung von CBAM-Anmeldern, Lieferanten und Nicht-EU-Produzenten. Dieser zweite Teil diskutiert Leitlinien und Hilfestellungen für Betreiber von Anlagen, die sich auf die Verifizierung im Rahmen des CBAM vorbereiten wollen.

Vorbereitung auf die Verifikation: Anforderungen

Während der Übergangsphase der CBAM-Implementierung (2023–2025) konnten Betreiber von Anlagen in Drittländern CBAM-Daten ihren EU-basierten Kunden über die offizielle CBAM-Kommunikationsvorlage für Anlagen (die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer aktualisierten Version), das O3CI-Portal des CBAM-Registers (Verifizierungsberichte werden nur hier ausgestellt) oder andere Mittel wie die von carboneer entwickelte EFDA-Vorlage bereitstellen. Während alle derartigen Dokumentationen der berechneten Daten im CBAM-Rahmen als Emissionsbericht gelten, stellen sie lediglich das Endergebnis eines vollständigen CBAM-Datenüberwachungs-, Erhebungs- und Berechnungsprozesses dar.

Ab Beginn der CBAM-Regelphase am 1. Januar 2026 müssen alle CBAM-Daten für das Kalenderjahr 2026, die zur Verifizierung vorgesehen sind, untermauert werden. Betreiber benötigen daher einen strukturierten und konformen Ansatz zur Datenüberwachung und -berechnung (siehe Abbildung 1), einschließlich:

  • Entwicklung eines Überwachungsplans (monitoring plan) und Umsetzung der beschriebenen Methoden und Verfahren gemäß den Überwachungs- und Berechnungsregeln der Durchführungsverordnung 2025/2547,
  • Erstellung eines Emissionsberichts (emissions report), der relevante Daten von Vorläufer-Lieferanten und den eigenen Produktionsprozessen des Betreibers einbezieht, und den final berechneten CBAM-Daten,
  • Zusammenstellung von Dokumentationen und Beweisen, die gemeldete Informationen aus internen und/oder externen Quellen unterstützen.

Abbildung 1: Komponenten eines CBAM-konformen Systems zur Datenerhebung und Berechnung für verifizierte CBAM-Daten (Quelle: carboneer)

Das fehlende Fundament: der Überwachungsplan

Ohne einen Überwachungsplan, der die Systeme und Methoden zur Erstellung CBAM-relevanter Daten auf Installationsebene beschreibt und dokumentiert, kann keine Verifizierung stattfinden. Ein solches Überwachungssystem muss den neuen Berechnungsregeln gemäß den Durchführungsverordnungen 2025/2547, 2025/2620 (Anpassung aufgrund kostenloser Zuteilung) und 2025/2621 (Standardemissionswerte) entsprechen. Konkret muss der Überwachungsplan auf Englisch erstellt werden und unter anderem folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung und Diagramm der Anlage, die Produktionsprozesse, Produkte und die Systemgrenze definiert,
  • Liste und Beschreibung von Emissionsquellen und Aktivitätsdaten, Berechnungsregeln und Vorläuferinformationen,
  • Beschreibung des Datenmanagements, der Kontrollverfahren und der Qualitätssysteme zur Gewährleistung zuverlässiger und genauer CBAM-Daten.

Nach aktuellen Informationen der EU-Kommission wird keine offizielle Vorlage für einen Überwachungsplan bereitgestellt. Stattdessen müssen Betreiber von Anlagen in Drittländern daher selbst anlagenspezifische Überwachungspläne und -systeme entwerfen und umsetzen. Um unsere Arbeit mit Produzenten von CBAM-Waren weltweit zu unterstützen, hat carboneer eine Überwachungsplan-Vorlage entwickelt, die aktuelle CBAM-Berechnungsregeln und Anforderungen enthält (siehe Auszüge in Abbildung 2).

Abbildung 2: Auszüge aus der carboneer Vorlage eines CBAM-Überwachungsplans (Quelle: carboneer)

CBAM-Vorbereitung: Erkenntnisse aus praktischer Erfahrung

Bei der Berechnung der CBAM-Daten in den vergangenen Jahren haben wir wiederholt beobachtet, dass viele Produzenten nicht ausreichend auf die regulatorische und methodische Komplexität der CBAM-spezifischen Regeln vorbereitet sind. Die verstärkte Nutzung der CBAM-Kommunikationsvorlage oder der EFDA-Vorlage von carboneer hat die Verfügbarkeit von grundlegenden Emissions- und Aktivitätsdaten verbessert. Plausibilität und interne Konsistenz dieser Daten bleiben jedoch oft schwach oder sogar zweifelhaft. Häufige Probleme sind:

  • Fragmentierte Datensätze
  • Inkonsistente oder inkompatible Einheiten
  • Unerklärliche Veränderungen im Laufe der Zeit und falsche Überwachungsperioden
  • Fehlende oder unvollständige Überwachungssysteme

Auch wenn kommende EU-Leitdokumente und Webinare bestimmte Aspekte und Erwartungen klären können, werden sie nicht die Notwendigkeit ersetzen, dass Produzenten robuste interne Überwachungssysteme einrichten müssen, um „verifizierungsbereit“ zu werden.

Eine grundlegende Herausforderung besteht darin, dass vielen Produzenten weiterhin formelle CBAM-Überwachungspläne und dokumentierte Datenerhebungsverfahren fehlen, die für eine Verifizierung durch Dritte unerlässlich sind. Mangels klarer Beschreibungen von Systemgrenzen, Zuteilungsregeln und Datenquellen können Verifizierer nicht zuverlässig beurteilen, ob die gemeldeten Werte vollständig und korrekt sind. Solche Mängel könnten zu einer negativen Verifizierungserklärung oder einem langwierigen Verifizierungsprozess führen, mit möglichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit verifizierter Daten für die Frist der CBAM-Erklärung am 30. September 2027.

Über strukturelle Probleme hinaus haben wir häufig festgestellt, dass Produzenten entweder nicht alle erforderlichen CBAM-Datenpunkte gemäß den neuen CBAM-Berechnungsregeln berechnen oder durch die Auslagerung von wichtiger CBAM-bezogenen Aufgaben in Sicherheit gewiegt werden. Kritische Datenpunkte wie die spezifisch einzubeziehende kostenlose Zuteilung (SEFA) fehlen oft, werden falsch interpretiert oder werden mit inkonsistenten Annahmen berechnet. Ebenso fehlen vielen Betreibern CBAM-konforme Daten ihrer Vorläufer-Lieferanten und sie sind daher auf Standardfaktoren oder grobe Schätzungen angewiesen. Diese Lücken können zu finanziellen Risiken und Reputationsrisiken führen, da EU-Importeure bei ihren kommerziellen Entscheidungen auf diese Informationen schon jetzt angewiesen sind.

CBAM-Daten in Wettbewerbsvorteil verwandeln: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zur Unterstützung für Importeure und Produzenten folgen die Projekte zur CBAM-Verifizierung bei carboneer typischerweise einer strukturierten Abfolge von Phasen (siehe Abbildung 3):

  1. CBAM-Lückenanalyse: Identifikation methodischer Schwächen, Datenlücken und potenzielle Risikoanalyse
  2. Entwicklung eines Überwachungsplans: Etablierung eines systematischen und anlagenspezifischen Ansatzes zur Datenerhebung
  3. Berechnung der CBAM-Daten: Umsetzung des Überwachungsplans, Sammlung von Primärdaten sowie Berechnung grauer Emissionen und einzubeziehender kostenloser Zuteilung
  4. Workshops und Schulungen für das Personal: Aufbau langfristiger CBAM-Kapazitäten innerhalb der Organisation, um die Kapazität zur Erfassung und Berechnung von Daten sowie der Vorbereitung auf Verifizierung inhouse sicherzustellen
Schritt-für-Schritt-Projektstruktur zur CBAM-Verifikationsvorbereitung durch carboneer (Quelle: carboneer)

Abbildung 3: Schritt-für-Schritt-Projektstruktur zur CBAM-Verifikationsvorbereitung durch carboneer (Quelle: carboneer)

Durch die frühzeitige Identifizierung von Datenlücken, einer optimierten Datenerhebung und die Implementierung skalierbarer Prozesse können Lieferanten und Importeure sicherstellen, dass ihre Prozesse mit der CBAM-Methodik und Verifizierungsstandards übereinstimmen.Die Vorbereitung der CBAM-Verifizierung im Jahr 2026 wird für Importeure und Produzenten entscheidend sein – insbesondere, wenn die kommerzielle Rentabilität von Produkten gefährdet sein könnte, falls Importeure gezwungen sind, auf hohe Fehlwerte zurückzufallen.