Verifizierung unter CBAM – Wichtige Erkenntnisse und Leitlinien für eine effektive Vorbereitung (Teil 1)
Die Verwendung tatsächlicher CBAM-Daten kann die CBAM-bezogenen Kosten für Importeure erheblich senken. Allerdings müssen wesentliche Datenpunkte – wie direkte spezifische graue Emissionen oder spezifische einzubeziehende kostenlose Zuteilung – in verifizierter Form vorliegen, um in einer CBAM-Erklärung verwendet werden zu können.
In dieser Serie behandeln wir die wichtigsten Prozesse und Anforderungen für die Verifizierung nach CBAM sowie unsere Erfahrungen bei der Vorbereitung von CBAM-Anmeldern, Lieferanten und Nicht-EU-Produzenten. Der erste Teil konzentriert sich auf die kommerzielle Bedeutung verifizierter Daten sowie auf die Akkreditierungs- und Verifizierungsprozesse.
Kommerzieller Wert: Verifizierte CBAM-Daten vs. Standardwerte
Seit 2026 unterliegen alle von CBAM erfassten Importe Zahlungspflichten. Die Kosten bleiben jedoch ungewiss, nicht nur weil die CBAM-Zertifikatspreise für die verbleibenden Quartale 2026 erst ex-post bekannt sein werden, sondern auch, weil viele Importeure keine Klarheit über die Verfügbarkeit und Plausibilität tatsächlicher CBAM-Emissionsdaten der Lieferanten haben.
Das entscheidende Risiko: Wenn Lieferanten bis zum 30. September 2027 keine verifizierten CBAM-Emissionsdaten vorlegen können, müssen Importeure mit Standardwerten berichten, die typischerweise deutlich höher sind. Dies könnte die gemeldeten Emissionen dramatisch erhöhen und zu erheblichen Kostensteigerungen führen – womöglich im Bereich von hunderten Euro pro Tonne – was Importe wirtschaftlich untragbar macht (siehe unseren Artikel hier). Abbildung 1 gibt einen Überblick über die CBAM-Kosten für Importe von Rohren aus verschiedenen Ländern auf Basis von Standardemissionswerten.

Abbildung 1: CBAM-Kosten pro Tonne Rohre CN 7306 6199, basierend auf dem carboneer-Modell CBAMCC. Modellierungsannahmen: Import im ersten Quartal 2026, CBAM-Zertifikatspreis 75 €, Standardwerte, keine CO2-Preise in der Lieferkette gezahlt (Quelle: carboneer).
Verifizierte CBAM-Daten bieten daher einen großen kommerziellen Wert, insbesondere für Importe aus Ländern, die mit strafenden Standardwerten konfrontiert sind. Der Zugang zu verifizierten Daten kann die CBAM-Kosten potenziell auf null senken und so die Wettbewerbsfähigkeit sowohl von Nicht-EU-Lieferanten als auch von Importeuren sichern.
Eine zentrale Herausforderung ergibt sich aus der Aufteilung der Aufgaben: Emissionen und Daten entstehen auf Lieferantenebene, während die finanzielle Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten beim Importeur liegt. Dies wirft wichtige Fragen zur Kostenverteilung auf – zum Beispiel, ob die Kostenerhöhungen vom Lieferanten oder vom CBAM-Anmelder getragen werden sollten, insbesondere wenn Lieferanten bereits nicht verifizierte tatsächliche Daten vorlegen und somit Kostenabschätzungen ermöglichen. Potenzielle Ansätze umfassen:
- Absicherungsstrategien durch Lieferanten ermöglichen es, Produkte einschließlich CBAM-Kosten anzubieten
- Lieferantenverträge beinhalten definierte Aufschläge oder Rabatte, abhängig von der Verfügbarkeit finaler verifizierter Daten
Die Verfügbarkeit tatsächlicher CBAM-Daten in verifizierter Form ist jedoch durch strenge und komplexe Berechnungsregeln und Verifizierungsanforderungen, wie sie in der CBAM-Verordnung und den entsprechenden umsetzenden und delegierten Akte festgelegt sind, eingeschränkt. Während unserer Arbeit mit Importeuren und Nicht-EU-Produzenten von CBAM-Waren stoßen wir auf wiederkehrende Fragen und Missverständnisse hinsichtlich der Berechnung und Verifizierung von CBAM-Daten. Einige dieser Themen wollen wir hier klären und die relevanten Prozesse beleuchten.
Potenzieller Engpass: Akkreditierung für CBAM-Verifizierung
Verifizierungsstellen dürfen eine Überprüfung nach CBAM nur durchführen, wenn sie von einer Nationalen Akkreditierungsstelle (National Accreditation Body: NAB) eines EU-Mitgliedstaates akkreditiert sind. Bis heute wurde keine Verifizierungsstelle offiziell akkreditiert. Es wird erwartet, dass die NABs bis Mai 2026 CBAM-Akkreditierungsprogramme öffnen (so hat die DAkkS als NAB für Deutschland das Verfahren schon geöffnet), mit einem vorläufigen Zeitplan für die ersten Akkreditierungen bis Ende 2026. Akkreditierte Prüfstellen sollen frühestens ab September 2026 Zugang zum CBAM-Register erhalten. Die Akkreditierung, geregelt in der delegierten Verordnung (EU) 2025/2551, ist oft ein mehrmonatiger Prozess, der darauf ausgelegt ist, die Fähigkeit und Expertise der Verifizierer in Bezug auf die spezifischen Regeln zur CBAM-Datenüberwachung und -berechnung (z. B. graue Emissionen und einzubeziehende kostenlose Zuteilung) sicherzustellen.
Mehrere international tätige Verifizierungsstellen sind bereits im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) akkreditiert und werden wahrscheinlich auch die ersten offiziellen Prüfstellen sein, die für den CBAM-Bereich akkreditiert werden. Verifizierungsstellen, die eine Akkreditierung nach CBAM beantragen, müssen nicht aus der EU kommen. Sie können ebenfalls in Drittländern ansässig sein. Bis heute haben allerdings nur 6 von 21 NABs bestätigt, dass sie ihre Akkreditierungsprozesse für Antragsteller aus Drittländern öffnen werden (siehe Überblick in Tabelle 1).
Tabelle 1: Liste der nationalen Akkreditierungsstellen für CBAM-Verifizierer in der EU
In unserer Arbeit stoßen wir häufig auf „Zertifizierungen“ oder „Verifizierungen“ von CBAM-Daten durch Dritte, die bei genauerer Betrachtung weder den CBAM-Datenberechnungsregeln noch den Verifizierungsstandards entsprechen. Vier Hauptengpässe könnten Importeure daran hindern, verifizierte Daten in ihrer CBAM-Erklärung zum 30. September 2027 zu verwenden:
- Begrenzte Verfügbarkeit akkreditierter Verifizierungsstellen und Prüfer
- Kurzer Zeitraum für die Verifizierung (Jan–Sep 2027)
- Verifizierungsanforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Moderates Niveau der Vorbereitung von Produzenten
Eine rechtzeitige Vorbereitung der Verifizierung durch Betreiber von Anlagen in Drittländern, welche CBAM-Gütern herstellen bereits im Jahr 2026 ist entscheidend, um diese Risiken zu mindern, das Vertrauen in CBAM-Daten zu stärken und somit die potenziellen Kosten für CBAM-Anmelder zu senken.
Ein komplexer und langwieriger Prozess: Wie die CBAM-Verifizierung funktioniert
CBAM-Daten wie graue Emissionen oder einzubeziehende kostenlose Zuteilung müssen für jeden Überwachungszeitraum, also jedes Kalenderjahr, überprüft werden, bevor ein Importeur sie in seiner jährlichen CBAM-Erklärung verwenden darf (siehe Abbildung 2). Die Überprüfung muss von akkreditierten CBAM-Verifizierern gemäß den Grundsätzen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 durchgeführt werden, wobei ein risikobasierter Ansatz ähnlich dem des EU ETS verwendet wird.

Abbildung 2: Der jährliche Prozess der Verifizierung (Quelle: carboneer)
Ein zentrales Merkmal des Prozesses sind verpflichtende Standortbesuche im Rahmen der Verifizierungsaktivitäten: Im ersten Jahr der Regelphase, also für die Berichtsperiode 2026 ist ein physischer Besuch vor Ort bei jeder Anlage, die CBAM-Güter produziert, verpflichtend. Ab 2027 dürfen Verifizierer unter definierten Risikobedingungen und wenn keine wesentlichen Änderungen in der Anlage auftraten, einen physischen Besuch durch einen virtuellen Besuch ersetzen oder ihn ganz aufheben. Ein physischer Besuch vor Ort muss dennoch mindestens alle zwei Jahre stattfinden.
In der Praxis könnte der Verifizierungsprozess für gut vorbereitete Anlagenbetreiber drei Monate dauern, jedoch deutlich länger, falls die Vorbereitung des Betreibers unzureichend ist. Der Prozess folgt mehreren strukturierten Phasen (siehe Abbildung 3): erste Risikoanalyse und Kickoff, detaillierte Verifizierungsplanung und Dokumentenanforderung, Audit und Besichtigung vor Ort mit Datentests und Interviews, gefolgt von Bearbeitung, Klärung der Erkenntnisse und Anpassungen, interne Qualitätssicherung auf der Seite des Verifizierers und schließlich der Ausstellung der Verifizierungserklärung und des standardisierten Verifizierungsberichts im CBAM-Register.

Abbildung 3: Indikativer Zeitplan und Details eines CBAM-Verifizierungsprozesses (Quelle: carboneer)
Da akkreditierte Verifizierer voraussichtlich erst Ende 2026 offiziell bekannt gegeben werden, sollten Nicht-EU-Produzenten nun die Zeit nutzen, um sich auf den Verifizierungsprozess vorzubereiten – oder sogar Vorverifizierungsaktivitäten – im Jahr 2026 durchzuführen.
Im zweiten Teil dieser Serie geben wir praktische Anleitungen, wie sich Produzenten effizient auf die CBAM-Verifizierung vorbereiten können.









