CBAM-Kosten durch Verifizierung reduzieren
Importeure von CBAM-Waren haben derzeit mit großer Unsicherheit zu kämpfen. Müssen sie die teilweise sehr hohen Standardwerte für graue Emissionen bei Abgabe Ihrer CBAM-Erklärung für Import im Jahr 2026 nutzen oder sind ihre Lieferanten in der Lage echte verifizierte CBAM-Daten zu liefern? Die Kostenimplikation der beiden Optionen können sich stark unterscheiden.
Hohe Unsicherheiten für Importeure
Während CBAM-Waren vor dem 1. Januar 2026 ohne eine Zahlungsverpflichtung eingeführt werden konnten, sind alle Importe seit Start des Jahres 2026 mit einer Zahlungspflicht belegt (siehe auch unseren Beitrag zum Start der Regelphase von CBAM). Wie hoch die Zahlung für die grauen Emissionen sein wird, ist jedoch vielen Importeuren bislang nicht klar. Der Grund dafür liegt einerseits daran, dass CBAM-Zertifikatspreise für Importe während 2026 jeweils erst am Ende eines Quartals feststehen.
Der zweite und oft gewichtigere Grund ist jedoch folgender: Falls Lieferanten bis zum 30.09.2027 (Abgabetermin der CBAM-Erklärung für Importe im Jahr 2026) keine verifizierten Echtdaten für grauen Emissionen und CBAM-Benchmarks (spezifische kostenlose Zuteilung) vorweisen können, muss der Importeur Standardwerte für die Berichterstattung verwenden. Die Standardwerte für graue Emissionen sind für einige Länder und Produkte sehr hoch und können unter Umständen Produktpreise verdoppeln oder verdreifachen.
Der Wert verifizierter Echtdaten
Eine derartige Kostensteigerung ist für viele Unternehmen nicht darstellbar, was wiederum den Import dieser Waren zum Erliegen bringen könnte oder hoher Margenverluste für die Einführer bedeutet. Beispielhaft zeigt Abbildung 1 den Unterschied der CBAM-Kosten für den Import von Stahlrohren aus Indien einmal mit verifizierten Daten und einmal mit Annahme von Standardwerten.

Abbildung 1: Beispiel für CBAM-Kosten unter Nutzung von verifizierten Daten vs. Standardwerte (Quelle: carboneer)
In diesem Fall würde sich der Kostenunterschied zwischen verifizierten Echtwerten und Standardwerten auf fast 240.000 EUR belaufen. Ein Importeur dieser Waren müsste unter Nutzung der Standardwerte also CBAM-Kosten in Höhe von 323 EUR pro Tonne eingeführter Ware zahlen. Bei einem Produktpreis ohne CBAM von 800-1200 EUR pro Tonne, fallen die zusätzlichen CBAM-Kosten also stark ins Gewicht.
Für die strategische und wirtschaftliche Bewertung von Lieferanten, Waren und Produkten sollten betroffene Unternehmen in Szenarioanalysen unterschiedliche Lieferanten und deren Produkte bewerten und vergleichen (vgl. Abbildung 2 mit einem Auszug aus dem CBAMCC Model von carboneer).

Abbildung 2: Modellierte CBAM-Zertifikatskosten für Importe unter Verwendung von Standardwerten (blau) und tatsächlichen Werten (grün). (Quelle: carboneer CBAMCC-Modell)
Ohne entsprechende Bewertung und Vorbereitung könnte die CBAM-Erklärung und die Abgabepflicht von CBAM-Zertifikaten im Jahr 2027 für Importeure eine böse Überraschung bedeuten.
Vorbereitung auf Verifizierung
Um Echtdaten von Lieferanten nutzen zu können, müssen diese jedoch in verifizierter Form vorliegen. Nur unabhängige Prüfer, welche von den nationalen Akkreditierungsstellen der EU-Länder, akkreditiert sind, haben die Erlaubnis die Echtheit von Emissionsdaten unter CBAM festzustellen. Weiterhin müssen sich die Lieferanten umfassend auf eine Verifizierung vorbereiten, da die Pürfstellen selbst keine Unterstützung zur Erfassung oder Berechnung der CBAM-Daten leisten dürfen.
Voraussichtlich werden die ersten akkreditierten Prüfstellen erst ab Mitte 2026 bekannt sein. Die finale Verifizierung wird ebenfalls frühestens Anfang 2027 abgeschlossen sein, da erst dann die Produktionsdaten aus dem Jahr 2026 vorliegen. Abbildung 3 zeigt den Datenlauf vom Produzenten zum Importeur.

Abbildung 3: Der jährliche Prozess der Verifizierung (Quelle: carboneer)
Neben einer verpflichtenden Besichtigung der Anlage des Lieferanten durch den Prüfer, müssen die Produzenten von CBAM-Waren auch einen Überwachungsplan (Monitoringplan) vorlegen, welcher detailliert die Methodiken zur Messung, Berechnung und Erhebung einer Vielzahl von relevanten Datenpunkten beschreibt. Ohne einen solchen Plan, kann keine Verifizierung der Daten stattfinden.
Zum 1. Januar 2026 haben sich ebenfalls die Regeln zur CBAM-Emissionsberechnung geändert und weitere Datenpunkte, wie die CBAM-Benchmarks sind notwendig, um eine Verifizierung erfolgreich zu bestehen. Unserer Erfahrung nach können nur einige wenige Produzenten und Lieferanten die derzeitigen CBAM-Regeln umfassend einhalten. Die hohe Anzahl an weltweiten Produktionsstandorten sowie auch potenzielle Kapazitätseinschränkungen bei den Prüfstellen, macht eine Verifizierung ohne ausreichende Vorbereitung in vielen Fällen wenig wahrscheinlich. Ohne verifizierte Echtdaten könnten sich die CBAM-Kosten für Importeure drastisch erhöhen.
Unserer Erfahrung können Lieferanten durch strukturierte Unterstützung innerhalb weniger Wochen auf die Verifizierung vorbereitet werden. Insbesondere wenn die potenziellen Kosteneinsparungen für den Importeur zehn- bis hunderttausende von Euro bedeuten würden, ist diese direkte Unterstützung von Lieferanten derzeit einer der erfolgversprechendsten Wege, um CBAM-Kosten zu limitieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Weitere Möglichkeiten CBAM-Kosten zu reduzieren oder abzusichern, insbesondere auch im Bezug auf das Management von CBAM-Zertifikaten, werden wir in kommenden Beiträgen und Webinaren vorstellen.









