Das EU ETS 2: Leitfaden für Unternehmen
Das europäische Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) wird das seit 2005 aktive EU ETS 1 ergänzen und ist ein wichtiges Instrument um die Emissionen innerhalb der EU bis 2030 um 55 % zu senken. Emissionen durch Verwendung von Brennstoffen in den Sektoren Gebäude, Straßenverkehr, Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe und kleine Industrieanlagen sind seit dem Jahr 2024 vom EU ETS 2 abgedeckt – insgesamt etwa 35 % aller EU-Emissionen. Für die etwa 12.000 betroffenen Unternehmen in der EU bedeutet das EU ETS 2 neue Verpflichtungen, welche mit wirtschaftlichen Herausforderungen einhergehen.
Ab dem Jahr 2027 müssen die verantwortlichen Unternehmen Emissionszertifikate in Höhe der Emissionen in den von ihnen verkauften Brennstoffen erwerben. Durch die marktbasierte Preisbildung der Emissionszertifikate sind sie damit höherer Preisunsicherheit und Volatilität ausgesetzt. In Deutschland wird das EU ETS 2 durch das novellierte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt und beerbt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS).
Systemwechsel: Die Umstellung vom nEHS zum EU ETS 2 in Deutschland
Während das nEHS seit 2021 einen jährlich steigenden, gestaffelten Festpreiskorridor für Emissionszertifikate ohne Mengenlimitierung vorgibt, sollen die Emissionszertifikate für das Jahr 2026 durch Auktionen innerhalb eines Preiskorridors veräußert werden (Quelle: BMUKN). Das EU ETS 2 hingegen führt direkt zum Start im Jahr 2027 einen EU-weiten und jährlich sinkenden Emissionsdeckel (Cap) ein. Das Cap startet mit einer Menge von knapp über 1 Milliarde Zertifikaten und sinkt ab 2028 jährlich um 5,38 %.
Durch die jährlich sinkende Menge an verfügbaren Emissionszertifikaten für verpflichtete Unternehmen und deren Auktionierung bildet sich der Preis im EU ETS 2 über Angebot und Nachfrage. Das EU ETS 2 ist wie das nEHS als „Upstream“-System konzipiert, und knüpft somit an das Entstehen der Energiesteuer an. Die Verpflichtung verifizierte Emissionen zu berichten und dafür Emissionszertifikate einzureichen, liegt bei den Inverkehrbringern von Brennstoffen, womit die meisten Verantwortlichen des nEHS auch unter dem EU ETS 2 verpflichtet sind.
Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich im Zeitraum zwischen 2024 und 2026 eine doppelte Verpflichtung Emissionen zu berichten, nämlich für das nEHS und das EU ETS 2. Ab 2027 soll das nEHS vollständig in das EU ETS 2 übergehen.
Design und Besonderheiten des EU ETS 2
Die Auktionierung der Emissionszertifikate im EU ETS 2 wird ab 2027 über eine noch zu bestimmende EU-weite Plattform stattfinden. Der Preis ergibt sich aus Angebot der verfügbaren Zertifikate und Nachfrage der Unternehmen. Dieser Marktmechanismus ist zwar effizient, birgt aber auch das Risiko hoher Preise und Volatilität. Um einen ungebremsten Preisanstieg zu vermeiden und den Marktstart zu erleichtern, wurden mehrere Dämpfungsmechanismen integriert:
- Frontloadingerhöht das Auktionsvolumen 2027 temporär um 30 %, um den Marktstart zu erleichtern, wobei diese Menge in den Jahren 2029-2031 wieder abgezogen wird.
- Die volumenbasierte Marktstabilitätsreserve (MSR) entzieht bei einem Überangebot Emissionszertifikate aus dem Markt oder gibt sie bei Knappheit wieder frei.
- Zusätzlich gibt es Preis-Trigger: Werden 45 EUR/tCO₂ überschritten oder verdoppelt/verdreifacht sich der Preis kurzfristig, werden begrenzte Mengen an Zertifikaten aus der MSR freigegeben. Eine harte Preisobergrenze ist dies jedoch nicht.
- Als letztes Sicherheitsnetz kann der Start des Systems bei hohen Energiepreisen auf das Jahr 2028 verschoben werden, eine Entscheidung hierüber fällt bis zum 15. Juli 2026.
Die Preisfrage: Führen hohe Vermeidungskosten zu hohen Zertifikatspreisen?
Trotz implementierter Dämpfungsmechanismen deuten Analysen auf ein voraussichtlich hohes und volatiles Preisniveau im EU ETS 2 hin. Die Ursache liegt in den strukturell hohen Grenzvermeidungskosten in den Sektoren, in denen die Brennstoffe verwendet werden. Während der Verkehrssektor durch den Hochlauf der Elektromobilität vergleichsweise kostengünstig dekarbonisiert werden kann, ist der Gebäudesektor durch lange Investitionszyklen und niedrige Sanierungsraten von oft unter 1 % pro Jahr träge. Diese sektorale Trägheit, insbesondere bei Gebäuden kann dazu führen, dass selbst hohe Preise für Emissionszertifikate nur langsam zu den notwendigen Emissionsreduktionen führen.
Eine Modellierung des EWI prognostiziert einen Gleichgewichtspreis, der im Jahr 2027 bei etwa 120 EUR/tCO₂ startet und bis 2035 auf über 200 EUR/tCO₂ ansteigt (Quelle: EWI). Jedoch würde auch bei diesen hohen Preisen das europäische Klimaziel für 2030 in den Sektoren Gebäude und Verkehrs verfehlt werden. Eine Zielerreichung wäre bei einem Preis für Emissionszertifikate von unter 250 EUR nicht möglich. Für Endkunden würde dies erhebliche Kostensteigerungen bedeuten, die bis 2035 beispielsweise bei Heizöl bis zu 50 % und bei Erdgas bis zu 32 % betragen können. Um die sozialen und wirtschaftlichen Härten abzufedern, wird ab 2026 der europäische Klima-Sozialfonds mit einem Volumen von bis zu 86,7 Milliarden Euro bis 2032 eingerichtet. Dieser soll vulnerable Haushalte und (Kleinst)unternehmen unterstützen.
In Abbildung 1 sind Preisszenarien verschiedener Organisationen sowie Preise für gehandelte Terminmarktprodukte für Emissionszertifikate im EU ETS 2 dargestellt. Obwohl die Szenarien unterschiedliche Annahmen haben, ist die Tendenz klar: Selbst in den optimistischsten Szenarien werden die Preise für Emissionszertifikate relativ hoch sein und die schon gehandelten Terminmarktprodukte für Emissionszertifikate an der Intercontinental Exchange (ICE) und der European Energy Exchange (EEX) zeigen Preise von etwa 80 EUR/tCO₂.

Abbildung 1: Preisprognosen und Szenarien für das EU ETS 2 (Vertis, Clear Blue Market, Veyt und BloombergNEF) und gehandelte Terminmarktpreise (ICE und EEX Future, Preise vom 08.07.2025)
Futures als strategisches Absicherungsinstrument
Die prognostizierten Preise von teilweise bis zu 120 EUR/tCO₂ schon ab 2027 stellen für die verpflichteten Unternehmen ein erhebliches Kostenrisiko dar. Da Emissionszertifikate im EU ETS 2 erst ab 2027 über Auktionen erwerbbar sind, ist das zentrale Instrument zur Steuerung dieses Risikos die Nutzung von Terminkontrakten (Futures) an etablierten Börsen wie ICE oder EEX. Ein Future ist ein standardisierter Vertrag, der es ermöglicht, den zukünftigen Zertifikatskauf zu einem heute fixierten Preis abzusichern und so ein unkalkulierbares Risiko in eine planbare Ausgabe umzuwandeln. Der Handel mit Terminmarktkontrakten für das EU ETS 2 startete an der ICE im Mai 2025 (Quelle: ICE), an der EEX im Juli 2025 (Quelle: EEX). Preise von etwa 80 EUR/tCO₂für gehandelte Terminmarktkontrakte bieten eine erste Indikation für dieAuktionsergebnisse ab dem Jahr 2027.
Der Prozess der Preisabsicherung, auch Hedging genannt, erfordert eine klare unternehmerische Strategie: Unternehmen müssen ihr Risikoprofil definieren und entscheiden, welchen Anteil ihrer erwarteten Verpflichtungen sie im Voraus zu welchen Zeitpunkten absichern, um sich vor Preisspitzen zu schützen. Dabei ist es wichtig die Chance auf eventuell fallende Märkte nicht komplett zu verlieren. Insgesamt handelt es sich hierbei um einen komplexen Prozess, in dem mehrere Risikofaktoren berücksichtigt und gewichtet werden müssen, abhängig vom Unternehmensprofil.
Praktischer Fahrplan zur EU ETS 2 Umsetzung in Deutschland
Für Unternehmen in Deutschland wird die Umsetzung des EU ETS 2 durch das novellierte TEHG und die detaillierten Vorgaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) geregelt. Betroffen sind primär die „EU-ETS-2-Verantwortlichen“, also die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe. Ihre Kernpflichten sind klar definiert: Zuerst müssen Emissionsgenehmigung beantragt und der Überwachungsplan eingereicht und durch die DEHSt genehmigt werden. Darauf aufbauend erfolgen das jährliche Messen, Berechnen und Berichten der Emissionen (Quelle: DEHSt). Ab dem Berichtsjahr 2025 erfordert dies eine Verifizierung des Emissionsberichts durch eine akkreditierte Prüfstelle. Abschließend folgt die jährliche Abgabe von Emissionszertifikaten, erstmals zum 31.05.2028 für die Emissionen des Jahres 2027 (vgl. Tabelle 1).
Die erste relevant Frist für bestehende Inverkehrbringer war der 30.06.2025. Bis dahin musste der Antrag auf Emissionsgenehmigung und der Überwachungsplan für das EU ETS 2 bei der DEHSt eingehen. Ein entscheidender Punkt für die Rechtssicherheit im Übergangszeitraum bis 2027 ist die „fiktive Genehmigung“: Ein bestehender, genehmigter Überwachungsplan im nEHS gilt zwar vorläufig als Emissionsgenehmigung für das EU ETS 2, entbindet jedoch nicht von der formalen Antragspflicht bis zur genannten Frist.
Das zentrale Werkzeug zur Erfüllung dieser Pflichten ist das „Formular-Management-System“ (FMS) der DEHSt mit dem neuen „3-in-1-Überwachungsplan“ (nEHS, EU ETS 1/Abfälle und EU ETS 2). Hier können Unternehmen ihre nEHS-Daten importieren und um spezifische Angaben für das EU ETS 2 ergänzen. Eine entscheidende praktische Erleichterung ist die erlaubte Nutzung nationaler Standardfaktoren für die Emissionsberechnung, was aufwändige Eigenanalysen in der Übergangsphase bis 2027 in vielen Fällen überflüssig macht.
Tabelle 1: Aufgaben und Zeitplan im nEHS und im EU ETS 2
| Aufgabe | Wer | Frist | Aktion |
| nEHS Verpflichtungen | nEHS-Verpflichtete | Bis 30.09.2027 | Bestehende Verpflichtungen nach BEHG |
| Antrag Emissionsgenehmigung / Einreichung Überwachungsplan EU ETS 2 | EU ETS 2- Verpflichtete | 30.06.2025 | Nutzung des bestehenden Überwachungsplan im nEHS und Einreichung über FMS der DEHSt |
| Emissionsbericht EU ETS 2 für 2024 (unverifiziert) | EU ETS 2- Verpflichtete | Herbst 2025 (einmalig) | Emissionserhebung durchführen |
| Emissionsbericht EU ETS 2 ab 2025 (verifiziert) | EU ETS 2- Verpflichtete (und Prüfer) | 30.04. des Folgejahres | Emissionserhebung und Einreichung Emissionsbericht / Prüfer auswählen |
| Zertifikatsbeschaffung EU ETS 2 | EU ETS 2- Verpflichtete | Ab 01.01.2027 | Strategie für Beschaffung, Absicherung und Kostenweitergabe erstellen / Beschaffung |
| Abgabe Zertifikate ab 2027 | EU ETS 2- Verpflichtete | 31.05. des Folgejahres | Einreichung der Emissionszertifikate im Unionsregister |
Das EU ETS 2 zwischen hohen Preisen und politischer Unsicherheit
Die Analysen zeigen, dass die Grenzvermeidungskosten der betroffenen Sektoren potenziell zu hohen, marktgetriebenen Zertifikatspreisen führen können. Über diese ökonomischen Realitäten hinaus schwebt außerdem eine erhebliche politische Unsicherheit, die für die strategische Planung von Unternehmen entscheidend ist. Forderungen einiger mittel/osteuropäischer EU-Mitgliedstaaten nach einer Verschiebung des EU ETS 2, operative Probleme bei der Umsetzung in EU-Ländern und die noch unklare Ausgestaltung nationaler Kompensationsmaßnahmen schaffen ein instabiles Umfeld. So steht das System vor der Herausforderung, ambitionierten Klimaziele zu erreichen, ohne dabei die soziale Akzeptanz und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden (Quelle: EU Parlament).
Der Erfolg hängt daher entscheidend von politischen Entscheidungen und Instrumenten ab, die das Vertrauen in die Umsetzung des EU ETS 2 sichern. Dazu gehört eine Verwässerung des harten Caps durch verfrühte Eingriffe zu verhindern, und zum anderen, die soziale Abfederung intelligent zu gestalten. Dies kann etwa durch den Klima-Sozialfond auf EU-Ebene oderden Klima- und Transformationsfond in Deutschlanderfolgen.
Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit eines strategischen „De-risking“: Vorhandene Unsicherheiten können durch proaktives Handeln minimiert werden (siehe Abbildung 2) Dies bedeutet, finanzielle Risiken abzuschätzen, Lieferverträge anzupassen und frühzeitig Beschaffungs- und Hedgingstrategien für Emissionszertifikate zu entwickeln. Ebenso dient die Umsetzung von Lösungen zur Emissionsminderung und Dekarbonisierung intern und bei Kunden als strategische Absicherung gegen zukünftige, unvermeidbare CO₂-Kosten.

Abbildung 2: Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung/Umsetzung des EU ETS 2
Quellen
BMUKN, 2025, Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung, URL: https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-brennstoffemissionshandelsver-ordnung
EWI, 2025, Auswirkungen und Preispfade des EU-ETS 2, URL: https://www.ewi.uni-koeln.de/de/publikationen/auswirkungen-und-preispfade-des-eu-ets2/
DEHSt, 2025, Leitfaden Überwachungsplan EU-ETS 2, URL: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/eu-ets-2/leitfaden-ueberwachungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2
ICE, 2025, EUA 2 Futures, URL: https://www.ice.com/products/83048353/EUA-2-Futures/expiry
EEX, 2025, Environmentals, Futures, URL: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub/environmentals/futures
Europäisches Parlament, 2025, ETS2 – Status and concerns, URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/772878/EPRS_BRI(2025)772878_EN.pdf



